Ostthüringer Zeitung (Pößneck)

Sorge um Juristen-Nachwuchs

Viele Richter und Staatsanwä­lte stehen vor ihrer Pensionier­ung. Personelle­r Umbruch in Thüringens Justiz

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der jetzige Justizmini­ster die Zeichen der Zeit erkannt hat und bereits eine nennenswer­te Zahl junger, bestens ausgebilde­ter Juristen eingestell­t werden konnte.“Allerdings hätten sich die Aussichten, zukünftig genug geeigneten Nachwuchs zu gewinnen, deutlich verschlech­tert. So hätten seit einem Jahr Referendar­e nicht mehr den Status als Beamte auf Widerruf. „Das ist ein fataler Verlust.“

Die frühere Regelung habe dem Freistaat einen Bonus im Vergleich zu anderen Ländern verschafft. Nun aber hätten Referendar­e monatlich 400 bis 600 Euro weniger in der Tasche, viele müssten sich einen Nebenverdi­enst suchen. Das sei mitunter der Leistung in der Ausbildung abträglich. Laut Kaufmann gibt es inzwischen einen Mangel an Rechtsrefe­rendaren im Land. Zum letzten Einstellun­gstermin hätten nur noch 27 Referendar­e eingestell­t werden können, weil nicht mehr Bewerbunge­n vorlagen – früher seien es mitunter mehr als 100 gewesen.

Auch Thüringer Studienabs­olventen verlassen seinen Angaben nach das Land, um andernorts den Referendar­sdienst zu leisten. „Wer aber als Referendar in ein anderes Land geht, kommt meistens nicht nach Thüringen zurück.“

Im Wettbewerb um die besten jungen Köpfe stehen die Gerichte zudem in Konkurrenz mit Großkanzle­ien, etwa in Hamburg, Berlin und Frankfurt am Main. Die zahlten schon mal 100 000 bis zu 140 000 Euro Einstiegsg­ehalt im Jahr und damit etwa das Dreifache, was ein junger Richter verdiene, rechnete Kaufmann vor. Zudem habe vor allem das Nachbarbun­desland Bayern Thüringen schon manchen jungen, in Thüringen ausgebilde­ten Juristen weggeschna­ppt.

Der OLG-Präsident hofft auch auf Rückkehrer, die in den vergangene­n Jahren nach dem Studium in andere Bundesländ­er gegangen sind, um dort als Richter zu arbeiten.

Auch Juristen, die bisher als Anwalt gearbeitet haben, könnten die ein oder andere Lücke auf den Richterbän­ken füllen. Allerdings dürfe in solchen Fällen das zweite Staatsexam­en nicht zu lange zurücklieg­en, betonte Kaufmann. (dpa)

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Archivfoto: Martin Schutt/dpa
Stefan Kaufmann, Präsident des Thüringer Oberlandes­gerichts. Archivfoto: Martin Schutt/dpa

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