Ostthüringer Zeitung (Rudolstadt)
Leutenberger Schule Thema im Landtag
Kowalleck wartet auf Antwort aus Erfurt
Leutenberg/Erfurt. Mit einem Offenen Brief einschließlich Unterschriftensammlung wandten sich die Elternsprecher der Grundschule Leutenberg Anfang März an die Thüringer Bildungsministerin, den Thüringer Bildungsausschuss, die Landtagsabgeordneten sowie den Landrat des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt.
„Spätestens seit der Aufforderung des Thüringer Bildungsministeriums zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit kleiner Schulen durch den Landkreis steht auch die Zukunft des Leutenberger Grundschulstandortes erneut zur Diskussion“, heißt es jetzt in einer Mitteilung des CDU-Landtagsabgeordneten Maik Kowalleck. Hinzu kämen personelle Probleme bei der Hortbetreuung und aktuell Ungewissheit hinsichtlich der Hortbetreuung während der Osterferien.
Ungewissheit über die Betreuung in den Ferien
In ihrem Brief gehen die Unterzeichner nochmals ausführlich auf die Bedeutung des Schulstandortes in der ländlich geprägten Region ein und benennen negative Folgen für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde, sollte der Fortbestand der Schule nicht gesichert werden.
Kowalleck nutzte die Landtagssitzung und die Sitzung des Bildungsausschusses im Thüringer Landtag, um das Schreiben der Eltern der Grundschule Leutenberg zu thematisieren. Die Landesregierung sagte ein entsprechendes Antwortschreiben zu.
„Kleine Schulen vor Ort sind gut für kurze Beine und bleiben darüber hinaus ein wichtiger Standortfaktor für unsere ländliche Region. Das gilt umso mehr mit Blick auf die von der rot- rotgrünen Landesregierung angestrebte Gebietsreform, die das Ende der Eigenständigkeit vieler kleiner Kommunen zur Folge haben wird“, so Kowalleck.
Wenn Eltern geraume Zeit vor Ferienbeginn noch nicht wissen, wo und wie die Hortbetreuung ihrer Kinder erfolgen soll, sei der Unmut darüber mehr als verständlich. Die in diesem Zusammenhang von den Eltern geäußerte Kritik am Ende des Modellprojektes „Weiterentwicklung der Thüringer Schulen“halte er für gerechtfertigt. „Wenn die Landesregierung schon die Einheit von Schule und Hort in kommunaler Trägerschaft aufkündigt, dann steht sie in der Pflicht, über die Schulämter eine angemessene Hortbetreuung abzusichern. Das einzufordern, sehe ich auch unseren Landrat und den Landkreis als Schulträger in der Pflicht“, so der Saalfelder.