Ostthüringer Zeitung (Rudolstadt)
Steht der NSU-Prozess vor dem Abschluss?
Gericht will Ende der Beweisaufnahme. Verteidigung von Ralf Wohlleben kündigt neuen Befangenheitsantrag an
München. Im NSU-Prozess gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte drängt das Gericht auf ein Ende der Beweisaufnahme. „Nach nunmehr über vier Jahren kommt dem Beschleunigungsgebot besondere Bedeutung zu“, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Donnerstag. Das Oberlandesgericht München habe schon vor mehreren Monaten mitgeteilt, dass seine Fragen beantwortet seien. Die Beweisaufnahme werde inzwischen „nur noch von Verfahrensbeteiligten gesteuert“.
Die Verteidigung des Mitangeklagten Ralf Wohlleben aus Jena kündigte erneut einen Befangenheitsantrag gegen Richter des Münchner Staatsschutzsenats an. Die Sitzung wurde daraufhin unterbrochen. Das Gericht hatte zuvor einen Beweisantrag Wohllebens abgelehnt.
Auch gestern gab es neue Beweisanträge. Gestellt wurden sie erneut von Wohllebens Verteidigern und Anwälten der Hinterbliebenen des Kasseler NSUMordopfers Halit Yozgat. In beiden Anträgen ging es um die Rolle eines Verfassungsschützers: Der hatte sich während der Tat im April 2006 im Internetcafé des Ermordeten aufgehalten und nach eigener Aussage nichts vom Verbrechen mitbekommen. Zschäpe soll zusammen mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt den „Nationalsozialistischen Untergrund“gebildet haben. Beide Männer sollen zehn Menschen ermordet haben, neun aus rassistischen Motiven. Zschäpe ist als einzig überlebendes Mitglied wegen Mittäterschaft angeklagt. (dpa)