Ostthüringer Zeitung (Rudolstadt)
Kölner Raser müssen doch ins Gefängnis
Die nach einem tödlichen, illegalen Autorennen verhängten Haftstrafen werden nicht zur Bewährung ausgesetzt
Köln. Nach dem Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen in Köln müssen zwei Raser nun doch ins Gefängnis. Das Kölner Landgericht urteilte am Donnerstag, dass die bereits verhängten Freiheitsstrafen gegen die 24 und 25 Jahre alten Männer nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Eine andere Kammer des Gerichts hatte die Angeklagten zuvor wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren sowie einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) monierte die Aussetzung zur Bewährung und hob das Urteil teilweise auf.
Die beiden in Deutschland geborenen Türken hatten sich 2015 ein Rennen geliefert. Einer der Fahrer verlor die Kontrolle über seinen Wagen und rammte die 19-jährige Radfahrerin. Die Studentin starb.
Nach Auffassung des BGH hatten die Kölner Richter in ihrem ersten Urteil 2016 nicht berücksichtigt, wie sich die Strafaussetzung zur Bewährung auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken würde. Auch habe das Gericht außer Acht gelassen, dass die Raser den Unfall mit aggressiver Fahrweise vorsätzlich herbeigeführt hätten. Darum musste sich das Kölner Landgericht im Revisionsprozess erneut mit der Frage der Bewährung befassen.
Illegale Autorennen hatten in der Vergangenheit häufig Gerichte beschäftigt und zu unterschiedlichen Urteilen geführt. Erst kürzlich hob der BGH das bundesweit erste Mordurteil gegen zwei Berliner Raser auf. Sie hatten bei einem Rennen einen Unfall verursacht, bei dem der Fahrer eines anderen Autos ums Leben kam. (dpa)