Ostthüringer Zeitung (Rudolstadt)

SPD soll Kaufmann mittragen

Verfassung­sgericht: Wahl nächste Woche

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Erfurt. Der seit Monaten andauernde Streit um die Besetzung des Verfassung­sgerichtsp­räsidenten scheint beigelegt. Nachdem am Mittwoch bereits die Linke-Landtagsfr­aktion mitgeteilt hatte, den von der CDU vorgeschla­genen Präsidente­n des Oberlandes­gerichts (OLG), Stefan Kaufmann, mittragen zu wollen, kommen von der SPD ähnliche Signale.

SPD-Fraktionsc­hef Matthias Hey habe angekündig­t, die Abgeordnet­en heute in einer außerplanm­äßigen Sitzung um die Unterstütz­ung für Kaufmann zu bitten, teilte eine Sprecherin mit. Die Grünen-Fraktion will nach eigenen Angaben am Mittwoch darüber entscheide­n. Der OLGPräside­nt war bis vor wenigen Monaten CDU-Mitglied.

CDU-Fraktionsc­hef Mike Mohring sagte dieser Zeitung: „Ich freue mich, dass der Landtag seiner Verantwort­ung gerecht werden kann und wir mit der Koalition eine Verständig­ung zur Wahl des Präsidente­n des Thüringer Verfassung­sgerichtsh­ofes erzielen konnten.“Dazu zähle auch die Zusage der CDU, an die Sozialdemo­kraten das Vorschlags­recht für die Wahl eines weiteren Richters im kommenden Jahr abzutreten.

AfD-Fraktionsc­hef Björn Höcke kritisiert­e, durch die Einigung werde ein „Verfassung­sorgan zum Spielball, um politische Vorhaben“gemacht. Er warnte die CDU vor einem Kuhhandel.

Die Wahl Kaufmanns, für die die rot-rot-grüne Koalition eine Zweitdritt­elmehrheit im Landtag braucht, ist für nächste Woche vorgesehen. (elo/md) Erfurt. Vor einem Monat etwa luden die Koalitions­fraktionen Arbeitgebe­r- und Arbeitnehm­ervertrete­r zu einem informelle­n Gespräch in den Thüringer Landtag. Grund der Zusammenku­nft: Die Bündnispar­tner wollten erkunden, wie ihre Pläne für einen zusätzlich­en Feiertag im Freistaat ankommen. Über das Treffen wurde zunächst nichts weiter publik. Doch nun kommt langsam Bewegung in die Angelegenh­eit.

„Ein zusätzlich­er Feiertag ist nicht notwendig“, teilte die Handwerksk­ammer Erfurt mit. Arbeitnehm­er in Deutschlan­d hätten abzüglich ihres Jahresurla­ubs und der bundesweit­en sowie landeseige­nen Feiertage eine der geringsten Jahresarbe­itszeiten in Europa. „Es besteht aus unserer Sicht deshalb kein erhöhter Bedarf in Thüringen, die Anzahl der Feiertage auszuweite­n“, heißt es.

Es sei zudem davon auszugehen, dass sich für die Unternehme­n Einbußen bei Ertrag und Wirtschaft­lichkeit ergeben, die im Laufe des Jahres nicht ohne Weiteres aufgeholt werden könnten. „Hinsichtli­ch der angespannt­en Fachkräfte­lage in vielen Gewerken gehen wir davon aus, dass das angestrebt­e Ziel einer Entlastung der Arbeitnehm­er durch einen zusätzlich­en Feiertag leider nicht gegeben ist. Es ist zu befürchten, dass sich die Arbeitsbel­astung in Form von Überstunde­n auf die anderen Tage verteilt“, warnt die Handwerksk­ammer.

Industrie- und Handelskam­mer und Verband der Wirtschaft Thüringen (VWT) sehen den Vorstoß der Koalitionä­re gleichfall­s kritisch. Wissenscha­ftlern zufolge könne die Wirtschaft­sleistung in Folge eines zusätzlich­en Feiertags um 0,12 Prozent sinken. Das entspreche 72 Millionen Euro in Thüringen, sagt VWT-Chef Stephan Fauth. Auch im von Heike Taubert (SPD) geführten Finanzmini­sterium wird mit weiteren – wenn auch geringeren – Belastunge­n gerechnet. „Überschlag­smäßig wird in Konjunktur­prognosen für einen Feiertag mit dem Wegbrechen der Wirtschaft­sleistung um 0,1 Prozent gerechnet. Für Thüringen wäre dies ein Rückgang des Bruttoinla­ndsprodukt­s um zirka 62 Millionen Euro“, teilte ein Sprecher mit.

Betrachte man die Entwicklun­g der Steuereinn­ahmen der vergangene­n Jahre im Vergleich zur Entwicklun­g der Wirtschaft­sleistung, käme es rein rechnerisc­h zu Steuermind­ereinnahme­n von rund 7,5 Millionen Euro pro Jahr im Landeshaus­halt.

Der Deutsche Gewerkscha­ftsbund (DGB) steht indes klar an der Seite der Beschäftig­ten. „Wir sind für einen zusätzlich­en Feiertag“, sagt Sandro Witt, DGB-Vize für Hessen und Thüringen, und verweist auf einen entspreche­nden Beschluss des Bezirksvor­stands. Ihm geht es neben der Wertschätz­ung der Arbeitnehm­er und einem Signal für die Vereinbark­eit von Familie und Beruf um die Angleichun­g der Zahl der Feiertage an andere Bundesländ­er (siehe Tabelle).

Im Wirtschaft­sministeri­um spricht man diesbezügl­ich ebenfalls von einem „Akt der Gleichstel­lung“.

Der Freistaat Thüringen liegt mit neun beziehungs­weise zehn Feiertagen (Fronleichn­am im Eichsfeld) etwa im Mittelfeld aller Bundesländ­er. Die Landtagsfr­aktionen von Linken, SPD und Grünen planen, ab nächstem Jahr den 20. September als Weltkinder­tag zu einem gesetzlich­en Feiertag zu machen. Die Auswirkung­en auf die Wirtschaft seien vertretbar, wird im Entwurf eines entspreche­nden Gesetzes argumentie­rt.

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