Ostthüringer Zeitung (Rudolstadt)
Wie finde ich eine Hilfe für den Haushalt?
Minijob-Zentrale hilft bei der Anmeldung zur Sozialversicherung. Schwarzarbeit kann hohe Geldbuße nach sich ziehen
Triptis/Gera. Das bisschen Haushalt ist doch kein Problem. Für viele ist Staubsaugen, Fensterputzen und Wischen aber trotzdem eine unliebsame Arbeit, weil neben dem Beruf und dem stressigen Alltag kaum noch Zeit dafür bleibt. Oder weil man im Alter einfach nicht mehr alle Arbeiten selbst verrichten kann. Genauso geht es einem OTZ-Leser aus Triptis. Er schrieb unserer Redaktion und bat um Hilfe. Der Mann ist seit einem Jahr verwitwet und sucht nach einer Haushaltshilfe, die ihm stundenweise unterstützen kann. Die Arbeitsämter hätten ihm bisher leider keine Informationen geben können, schreibt der Triptiser.
Wo kann man nach Haushaltshilfen suchen?
Es gibt unzählige Möglichkeiten, nach Menschen oder Unternehmen zu suchen, die Reinigungsdienste anbieten. Beim Bundesverband Haushaltsnaher Dienstleistungsunternehmen kann man nach entsprechenden Firmen suchen – oder per Branchenbuch oder GoogleSuche. Eine weitere Anlaufstelle ist haushaltsjob-boerse.de. Die Internetseite wird von der Minijob-Zentrale geführt. Jene Bundesbehörde ist die zentrale Einzugsund Meldestelle für geringfügige Beschäftigungen. Im Internet gibt es außerdem unzählige Portale, die sich direkt auf die Vermittlung von Haushaltshilfen spezialisiert haben. Eine solche Plattform ist „Helpling“. Hier sind die Putzhilfen jedoch nicht angestellt, sondern als Selbstständige tätig. Das Portal „Book a Tiger“stellt mittlerweile Putzkräfte an. Was beide Plattformen allerdings gemein haben: Für Thüringen finden sich kaum Angebote. Nicht einmal für die großen Städte Erfurt, Jena und Gera konnten (Abfrage Freitag, 14. September) entsprechende Putzhilfen gefunden werden. Auch der Triptiser Leser würde bei der Suche nach einer Haushaltshilfe auf beiden Portalen leer ausgehen.
Besser ist es – gerade, wenn man im ländlichen Raum lebt –, nach Anzeigen Ausschau zu halten, entweder ebenfalls auf OnlinePlattformen wie ebay-kleinanzeigen.de oder klassisch in Zeitungen und Anzeigenblättern. Dort kann man Gesuche per Anzeigen schalten. Noch klassischer: sich bei Freunden und Bekannten umhören.
Was muss bei der Beschäftigung einer Haushaltshilfe beachtet werden?
Stellt man eine Haushaltshilfe privat ein, sollte sie bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Ein Formular, der sogenannte Haushaltscheck, muss von Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgefüllt werden. Die Minijob-Zentrale übernimmt dann die Anmeldung bei den Sozialversicherungen. Außerdem erteilt der Arbeitgeber damit der Behörde die Einzugsermächtigungen für alle fälligen Abgaben. Vor der Einstellung sollte man sich den Personalausweis zeigen und kopieren lassen. Ein Polizeiliches Führungszeugnis zeigt die Seriosität des Arbeitnehmers. Außerdem sollten der Stundenlohn und die Einsatzhäufigkeit der Dienste vereinbart werden. Auch der Aufgabenbereich sollte genau abgesteckt werden. Diese wesentlichen Vereinbarungen sollten in einem Arbeitsvertrag festgehalten werden. Musterverträge gibt es auf den Seiten der Industrie- und Handelskammer und der MinijobZentrale.
Welchen Stundenlohn sollte einer Haushaltshilfe gezahlt werden?
Der Stundenlohn variiert je nach Region. Bei haushaltsnahen Dienstleistungsunternehmen liegt dieser oftmals zwischen 17 und 22 Euro. Selbstständige Putzhilfen verlangen meist einen Stundenlohn von 12 bis 19 Euro. Wer eine Haushalthilfe als Minijobber beschäftigt, zahlt weniger, nämlich Mindestlohn bis 13 Euro. Hinzu kommen hier allerdings noch die Sozialabgaben.
Warum sollte man eine Haushalthilfe nicht schwarz beschäftigen? Nach Angaben des Instituts der deutschen Wirtschaft sind vergangenes Jahr über 88 Prozent der Haushaltshilfen in Deutschland nicht angemeldet gewesen. Eine schwarz beschäftigte Haushaltshilfe ist nicht versichert. Bei schweren Verletzungen kommen auf den Arbeitgeber so möglicherweise hohe Forderungen zu, zum Beispiel für die Krankenbehandlung. Außerdem winken hohe Strafen, denn Schwarzarbeit ist eine Ordnungswidrigkeit. Laut Verbraucherzentrale können Zuwiderhandlungen, zum Beispiel wenn misstrauische Nachbarn Anzeige erstatten, mit einer Geldbuße von bis zu 300 000 Euro belegt werden. Beschäftigt man eine angemeldete Haushaltshilfe, ergeben sich steuerliche Vorteile. 20 Prozent der Kosten – bis zu 510 Euro jährlich – können Arbeitgeber von der Steuer absetzen.
Gibt es Zuschüsse für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe, zum Beispiel bei Krankheit oder im Alter?
Bei schwerer Krankheit können Versicherte das Recht auf eine Haushaltshilfe haben. Voraussetzung dafür ist aber, dass die selbstständige Weiterführung des Haushalts durch die Krankheit nicht mehr möglich ist oder dass eine im Haushalt lebende Person den Kranken nicht pflegen oder den Haushalt führen kann. Wer eine Haushaltshilfe benötigt, kann vom behandelnden Arzt eine medizinische Notwendigkeitsbescheinigung erhalten. Trotzdem werden gesetzliche Zuzahlungen fällig. Laut Verbraucherzentrale werden in der Regel höchstens vier Wochen pro Krankheitsperiode gewährt.