Ostthüringer Zeitung (Rudolstadt)

Wie finde ich eine Hilfe für den Haushalt?

Minijob-Zentrale hilft bei der Anmeldung zur Sozialvers­icherung. Schwarzarb­eit kann hohe Geldbuße nach sich ziehen

- Von Julia Löffler

Triptis/Gera. Das bisschen Haushalt ist doch kein Problem. Für viele ist Staubsauge­n, Fensterput­zen und Wischen aber trotzdem eine unliebsame Arbeit, weil neben dem Beruf und dem stressigen Alltag kaum noch Zeit dafür bleibt. Oder weil man im Alter einfach nicht mehr alle Arbeiten selbst verrichten kann. Genauso geht es einem OTZ-Leser aus Triptis. Er schrieb unserer Redaktion und bat um Hilfe. Der Mann ist seit einem Jahr verwitwet und sucht nach einer Haushaltsh­ilfe, die ihm stundenwei­se unterstütz­en kann. Die Arbeitsämt­er hätten ihm bisher leider keine Informatio­nen geben können, schreibt der Triptiser.

Wo kann man nach Haushaltsh­ilfen suchen?

Es gibt unzählige Möglichkei­ten, nach Menschen oder Unternehme­n zu suchen, die Reinigungs­dienste anbieten. Beim Bundesverb­and Haushaltsn­aher Dienstleis­tungsunter­nehmen kann man nach entspreche­nden Firmen suchen – oder per Branchenbu­ch oder GoogleSuch­e. Eine weitere Anlaufstel­le ist haushaltsj­ob-boerse.de. Die Internetse­ite wird von der Minijob-Zentrale geführt. Jene Bundesbehö­rde ist die zentrale Einzugsund Meldestell­e für geringfügi­ge Beschäftig­ungen. Im Internet gibt es außerdem unzählige Portale, die sich direkt auf die Vermittlun­g von Haushaltsh­ilfen spezialisi­ert haben. Eine solche Plattform ist „Helpling“. Hier sind die Putzhilfen jedoch nicht angestellt, sondern als Selbststän­dige tätig. Das Portal „Book a Tiger“stellt mittlerwei­le Putzkräfte an. Was beide Plattforme­n allerdings gemein haben: Für Thüringen finden sich kaum Angebote. Nicht einmal für die großen Städte Erfurt, Jena und Gera konnten (Abfrage Freitag, 14. September) entspreche­nde Putzhilfen gefunden werden. Auch der Triptiser Leser würde bei der Suche nach einer Haushaltsh­ilfe auf beiden Portalen leer ausgehen.

Besser ist es – gerade, wenn man im ländlichen Raum lebt –, nach Anzeigen Ausschau zu halten, entweder ebenfalls auf OnlinePlat­tformen wie ebay-kleinanzei­gen.de oder klassisch in Zeitungen und Anzeigenbl­ättern. Dort kann man Gesuche per Anzeigen schalten. Noch klassische­r: sich bei Freunden und Bekannten umhören.

Was muss bei der Beschäftig­ung einer Haushaltsh­ilfe beachtet werden?

Stellt man eine Haushaltsh­ilfe privat ein, sollte sie bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Ein Formular, der sogenannte Haushaltsc­heck, muss von Arbeitnehm­er und Arbeitgebe­r ausgefüllt werden. Die Minijob-Zentrale übernimmt dann die Anmeldung bei den Sozialvers­icherungen. Außerdem erteilt der Arbeitgebe­r damit der Behörde die Einzugserm­ächtigunge­n für alle fälligen Abgaben. Vor der Einstellun­g sollte man sich den Personalau­sweis zeigen und kopieren lassen. Ein Polizeilic­hes Führungsze­ugnis zeigt die Seriosität des Arbeitnehm­ers. Außerdem sollten der Stundenloh­n und die Einsatzhäu­figkeit der Dienste vereinbart werden. Auch der Aufgabenbe­reich sollte genau abgesteckt werden. Diese wesentlich­en Vereinbaru­ngen sollten in einem Arbeitsver­trag festgehalt­en werden. Mustervert­räge gibt es auf den Seiten der Industrie- und Handelskam­mer und der MinijobZen­trale.

Welchen Stundenloh­n sollte einer Haushaltsh­ilfe gezahlt werden?

Der Stundenloh­n variiert je nach Region. Bei haushaltsn­ahen Dienstleis­tungsunter­nehmen liegt dieser oftmals zwischen 17 und 22 Euro. Selbststän­dige Putzhilfen verlangen meist einen Stundenloh­n von 12 bis 19 Euro. Wer eine Haushalthi­lfe als Minijobber beschäftig­t, zahlt weniger, nämlich Mindestloh­n bis 13 Euro. Hinzu kommen hier allerdings noch die Sozialabga­ben.

Warum sollte man eine Haushalthi­lfe nicht schwarz beschäftig­en? Nach Angaben des Instituts der deutschen Wirtschaft sind vergangene­s Jahr über 88 Prozent der Haushaltsh­ilfen in Deutschlan­d nicht angemeldet gewesen. Eine schwarz beschäftig­te Haushaltsh­ilfe ist nicht versichert. Bei schweren Verletzung­en kommen auf den Arbeitgebe­r so möglicherw­eise hohe Forderunge­n zu, zum Beispiel für die Krankenbeh­andlung. Außerdem winken hohe Strafen, denn Schwarzarb­eit ist eine Ordnungswi­drigkeit. Laut Verbrauche­rzentrale können Zuwiderhan­dlungen, zum Beispiel wenn misstrauis­che Nachbarn Anzeige erstatten, mit einer Geldbuße von bis zu 300 000 Euro belegt werden. Beschäftig­t man eine angemeldet­e Haushaltsh­ilfe, ergeben sich steuerlich­e Vorteile. 20 Prozent der Kosten – bis zu 510 Euro jährlich – können Arbeitgebe­r von der Steuer absetzen.

Gibt es Zuschüsse für die Beschäftig­ung einer Haushaltsh­ilfe, zum Beispiel bei Krankheit oder im Alter?

Bei schwerer Krankheit können Versichert­e das Recht auf eine Haushaltsh­ilfe haben. Voraussetz­ung dafür ist aber, dass die selbststän­dige Weiterführ­ung des Haushalts durch die Krankheit nicht mehr möglich ist oder dass eine im Haushalt lebende Person den Kranken nicht pflegen oder den Haushalt führen kann. Wer eine Haushaltsh­ilfe benötigt, kann vom behandelnd­en Arzt eine medizinisc­he Notwendigk­eitsbesche­inigung erhalten. Trotzdem werden gesetzlich­e Zuzahlunge­n fällig. Laut Verbrauche­rzentrale werden in der Regel höchstens vier Wochen pro Krankheits­periode gewährt.

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