Ostthüringer Zeitung (Rudolstadt)
Erst bunt und dann lästig
Der Herbst ist da, und wie jedes Jahr stellt sich die Frage, wo eigentlich das anfallende Laub hin soll
Rudolstadt. Im Augenblick zeigt sich der Herbst von seiner besten Seite. Strahlender Sonnenschein, angenehme 20 Grad Celsius Außentemperatur, und auch optisch entwickelt sich langsam das, wofür die Jahreszeit bekannt ist. Allmählich färben sich die Blätter an den Bäumen gelb und rot. Was zum Beginn des Herbstes noch ein schöner Anblick ist, entwickelt sich aber wie jedes Jahr spätestens in ein paar Wochen zu einem Problem.
Denn bei der Farbenpracht wird es nicht bleiben. Die Blätter fallen. Und spätestens ab dem Zeitpunkt, wenn unter den eigenen Füßen nur noch das Rascheln der Blätter und nicht mehr das Kratzen des Asphalts zu vernehmen ist, stellt sich die Frage: Was tun mit der verlorenen Blätterpracht?
Auch in der Rudolstädter Stadtverwaltung hat man sich mit der Frage bereits beschäftigt. „Alljährlich im Herbst bewegt Einwohner im Stadtgebiet die Frage, wie mit dem herabgefallenen Laub von Bäumen, die im öffentlichen Raum vor ihren Grundstücken, an Straßen, Gehwegen und Grünstreifen stehen, zu verfahren ist“, fasst Stadtsprecher Frank Michael Wagner gegenüber unserer Zeitung die alljährliche Problematik zusammen. Auf weitere Nachfrage heißt es aus dem Rathaus, dass auch während der Herbstzeit die Straßenreinigungssatzung der Stadt Rudolstadt ihre Gültigkeit behält. Hier ist für Privatpersonen vor allem der Paragraf 1 zu berücksichtigen. Dort heißt es: „Die Verpflichtung zur Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze wird (...) auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen.“Das bedeutet, Hauseigentümer oder Mieter sind dazu verpflichtet, die Reinigung selbst zu übernehmen. Und das gelte auch für die Beseitigung des anfallenden Herbstlaubes.
Bürger haben eine Reinigungspflicht Stadt bietet Laubabholung an
Das gelte für alle Straßen, die nicht zum Teil der öffentlichen Straßenreinigung gehören, wie etwa die Blankenburger Straße oder Schwarzburger Chaussee. Dabei gilt für Privatpersonen, dass der Gehweg in „voller Breite zu reinigen“sei. Zudem weist die Reinigungssatzung auch auf die betroffene Flächen hin: „Die zu reinigende Fläche erstreckt sich vom Grundstück aus in der Breite(...) bis zur Mitte der Straße.“
Darüber hinaus weist die Stadt auch auf den Umgang mit dem anfallenden Laub hin. So ist bereits seit Anfang 2016 das Verbrennen von Gartenabfällen in Thüringen untersagt. Damit hat die Stadt keine Möglichkeit mehr, sogenannte „Brenntage“für Laub und andere Gartenabfälle zu genehmigen.
Das anfallende Laub kann auf der zentralen Grünschnittdeponie des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Saale-Orla (Zaso) in Catharinau abgegeben werden. Allerdings bietet die Stadtverwaltung wie in den vergangenen Jahren auch wieder einen Abholservice für Laub an.
„ Im Bürgerservice können betroffene Eigentümer beziehungsweise Anwohner sogenannte ‚Blaue Säcke‘ in begrenzter Stückzahl erhalten, in die das zusammengekehrte Laub zu füllen ist“, teilt Wagner unserer Zeitung mit.
Bei entsprechend angegebener Adresse, wo die Säcke dann am Straßenrand abgestellt sind, würden sie von den Mitarbeitern des städtischen Bauhofs abgeholt, erklärt der Stadtsprecher abschließend.