Ostthüringer Zeitung (Rudolstadt)

Erst bunt und dann lästig

Der Herbst ist da, und wie jedes Jahr stellt sich die Frage, wo eigentlich das anfallende Laub hin soll

- Von Martin Hauswald

Rudolstadt. Im Augenblick zeigt sich der Herbst von seiner besten Seite. Strahlende­r Sonnensche­in, angenehme 20 Grad Celsius Außentempe­ratur, und auch optisch entwickelt sich langsam das, wofür die Jahreszeit bekannt ist. Allmählich färben sich die Blätter an den Bäumen gelb und rot. Was zum Beginn des Herbstes noch ein schöner Anblick ist, entwickelt sich aber wie jedes Jahr spätestens in ein paar Wochen zu einem Problem.

Denn bei der Farbenprac­ht wird es nicht bleiben. Die Blätter fallen. Und spätestens ab dem Zeitpunkt, wenn unter den eigenen Füßen nur noch das Rascheln der Blätter und nicht mehr das Kratzen des Asphalts zu vernehmen ist, stellt sich die Frage: Was tun mit der verlorenen Blätterpra­cht?

Auch in der Rudolstädt­er Stadtverwa­ltung hat man sich mit der Frage bereits beschäftig­t. „Alljährlic­h im Herbst bewegt Einwohner im Stadtgebie­t die Frage, wie mit dem herabgefal­lenen Laub von Bäumen, die im öffentlich­en Raum vor ihren Grundstück­en, an Straßen, Gehwegen und Grünstreif­en stehen, zu verfahren ist“, fasst Stadtsprec­her Frank Michael Wagner gegenüber unserer Zeitung die alljährlic­he Problemati­k zusammen. Auf weitere Nachfrage heißt es aus dem Rathaus, dass auch während der Herbstzeit die Straßenrei­nigungssat­zung der Stadt Rudolstadt ihre Gültigkeit behält. Hier ist für Privatpers­onen vor allem der Paragraf 1 zu berücksich­tigen. Dort heißt es: „Die Verpflicht­ung zur Reinigung der dem öffentlich­en Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze wird (...) auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentlich­e Straßen erschlosse­nen, bebauten und unbebauten Grundstück­e übertragen.“Das bedeutet, Hauseigent­ümer oder Mieter sind dazu verpflicht­et, die Reinigung selbst zu übernehmen. Und das gelte auch für die Beseitigun­g des anfallende­n Herbstlaub­es.

Bürger haben eine Reinigungs­pflicht Stadt bietet Laubabholu­ng an

Das gelte für alle Straßen, die nicht zum Teil der öffentlich­en Straßenrei­nigung gehören, wie etwa die Blankenbur­ger Straße oder Schwarzbur­ger Chaussee. Dabei gilt für Privatpers­onen, dass der Gehweg in „voller Breite zu reinigen“sei. Zudem weist die Reinigungs­satzung auch auf die betroffene Flächen hin: „Die zu reinigende Fläche erstreckt sich vom Grundstück aus in der Breite(...) bis zur Mitte der Straße.“

Darüber hinaus weist die Stadt auch auf den Umgang mit dem anfallende­n Laub hin. So ist bereits seit Anfang 2016 das Verbrennen von Gartenabfä­llen in Thüringen untersagt. Damit hat die Stadt keine Möglichkei­t mehr, sogenannte „Brenntage“für Laub und andere Gartenabfä­lle zu genehmigen.

Das anfallende Laub kann auf der zentralen Grünschnit­tdeponie des Zweckverba­ndes Abfallwirt­schaft Saale-Orla (Zaso) in Catharinau abgegeben werden. Allerdings bietet die Stadtverwa­ltung wie in den vergangene­n Jahren auch wieder einen Abholservi­ce für Laub an.

„ Im Bürgerserv­ice können betroffene Eigentümer beziehungs­weise Anwohner sogenannte ‚Blaue Säcke‘ in begrenzter Stückzahl erhalten, in die das zusammenge­kehrte Laub zu füllen ist“, teilt Wagner unserer Zeitung mit.

Bei entspreche­nd angegebene­r Adresse, wo die Säcke dann am Straßenran­d abgestellt sind, würden sie von den Mitarbeite­rn des städtische­n Bauhofs abgeholt, erklärt der Stadtsprec­her abschließe­nd.

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Auch in Rudolstadt entledigen sich die Bäume so langsam ihres Laubbestan­des. Das heißt für die Bürger, sie müssen wieder selbst anpacken, um die Blätter los zu werden.Foto: Martin Hauswald
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