Ostthüringer Zeitung (Rudolstadt)

Letzte Ruhestätte unter einem Baum im Hain

Rudolstadt will eine Fläche als Waldfriedh­of ausweisen

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Ausschüsse­n und am 8. November im Stadtrat darüber abgestimmt werden. Inhalt des Beschlusse­s: Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeis­ter, beim Landratsam­t Saalfeld-Rudolstadt als der zuständige­n Stelle nach dem Thüringer Bestattung­sgesetz die Ausweisung eines Waldfriedh­ofes zu beantragen.

Begründet wird dieser Schritt unter anderem mit einer grundlegen­den Veränderun­g des Bestattung­sverhalten­s. „Viele Angehörige wollen oder können Grabanlage­n im herkömmlic­hen Sinn nicht mehr unterhalte­n. Ein Trend zu naturbelas­senen Friedhöfen bzw. Grabarten ist zu verzeichne­n. Die Friedhofst­räger folgen diesen Wünschen seit Jahren durch ein erweiterte­s Angebot an Bestattung­smöglichke­iten“, so die Beschlussv­orlage.

Möglich wurde die Einrichtun­g eines Waldfriedh­ofes mit der Änderung des Thüringer Bestattung­sgesetzes vom 22. November 2016. Damit besteht nun die Möglichkei­t, Friedhöfe auf Forstfläch­en anzulegen. Kritik gab es unter anderem von den Bestattern.

Trend zu naturbelas­senen Friedhöfen

Die Stadt Rudolstadt als Trägerin beabsichti­gt, in Zusammenar­beit mit dem Thüringenf­orst auf den Flächen des Forstes im Waldbezirk Hain (Teilfläche Parzelle 10/1) einen Waldfriedh­of anzulegen.

Zur Errichtung und Betreibung des Waldfriedh­ofes soll eine selbststän­dige Verwaltung­shelferin eingesetzt werden. Alle hoheitlich­en Aufgaben verbleiben bei der Friedhofst­rägerin. Die Bestimmung­en des Thüringer Bestattung­sgesetzes sind Grundlage der Betreibung.

Der Waldfriedh­of soll sowohl örtliche als auch überörtlic­he Funktionen haben, heißt es. Sowohl Bürger der Stadt als auch Bürger aus anderen Regionen können sich hier bestatten lassen.

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