Ostthüringer Zeitung (Saalfeld)
Zehn Monate für Angriff auf Frau
Ein Gewohnheitstrinker kann sich nicht erinnern, was er im Vollrausch tat – Sein Opfer um so klarer
ihn eine große Menge, denn er ging schon deutlich vor den anderen aus der Kneipe, die im allgemeinen erst schließt, wenn der letzte Gast gegangen ist.
Auch sein späteres Opfer saß beim Bier – auf der Rechnung der Frau sollen am Ende vier Bier gestanden haben. Als sie ging, sah sie Armin A. auf einer Bank ganz in der Nähe sitzen, offenbar eingenickt. Sie habe ihn noch angesprochen und gefragt, ob er denn nicht längst zu Hause gewesen sein wolle. Immerhin war es kalt an jenem Januarsamstag vor drei Jahren.
An das, was dann passierte, kann oder will sich Armin A. vor Gericht nicht mehr erinnern. Bei dieser Menge Alkohol kauft sogar Richter Andreas Spahn dem Alkoholiker – wie von der Thüringenklinik in Saalfeld in einer Diagnose festgestellt – die Erinnerungslücken ab.
So kann der Angeklagte weder bestätigen, noch abstreiten, was sein Opfer berichtete. Die 64-Jährige sei mit ihm ein Stück des Wegs gemeinsam gegangen. Sie habe sich nichts dabei gedacht, man kenne sich lange, war früher sogar einmal zu runden Geburtstagen eingeladen. Nach einer Weile aber, in der Nähe eines Geragenkomplexes, habe Armin A. sein Opfer plötzlich am Oberarm gerissen, sie an eine Garagenwand gedrängt, nach unten gezwungen und sich auf sie gelegt. Trotz des großen körperlichen Unterschiedes – er wiegt 125 Kilogramm, ist 1,70 Meter groß, sie wiegt mit 1,53 Metern Größe weniger als ein Drittel davon, wehrte sich das Opfer nach Kräften. Als sie um Hilfe rief, quittierte dies der Angeklagte mit einer deutlichen Drohung zum Stillsein. Er habe versucht, sie zu küssen, berichtete das Opfer vor Gericht. Sie habe die Mütze zwischen ihre beiden Gesichter schieben können, so dass dies nicht gelang. Was passiert wäre, wenn nicht nach einigen Minuten des Gerangels die Scheinwerferlichter eines Autos sichtbar geworden wären, bleibt Spekulation. Jedenfalls habe Armin A. plötzlich von ihr abgelassen und sei weggelaufen. Sie habe das Auto angehalten, in dem die Lebensgefährtin des Wirtes saß, die ihn von der Arbeit abholen wollte. Auch der Lebengefährte des Opfers, der in einer anderen Lokalität Skat gespielt hatte, war inzwischen gekommen. Durch den Angriff hatte die Frau eine Schulterprellung erlitten und ein zerschrammtes Gesicht – und war völlig aufgelöst.
In der Nacht unternahmen sie und ihr Lebensgefährte nichts mehr. Doch als am nächsten Tag der Sohn des Opfers beim Frühschoppen erfuhr, was seiner Mutter widerfahren war, rief er bei Armin A. an und wollte ihn zur Rede stellen. Dieser habe nur geantwortet, er werde nicht mehr lange zu leben haben, und habe aufgelegt, so der Sohn.
Und als ob dies noch nicht genügte, sprach sich unter den Kneipenbesuchern herum, dass Armin A. mit Stirnband und einer Axt durch den Ort laufe und schon beim Bier in der anderen Kneipe sitzen solle. Nun wurde die Polizei informiert. Die wies den Angeklagten – mit 1,9 Promille unterwegs – in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie ein.
Ein Kussversuch sei noch keine sexuelle Nötigung, entscheid der Richter. Der Angeklagte hatte sich aber der Körperverletzung und Nötigung schuldig gemacht. Weil er bisher unbescholten war, wurde die Strafe zu zwei Jahren Bewährung ausgesetzt. Eine Therapie will der Angeklagte aber nicht machen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (*Name geändert)
Frau niedergerungen und sich auf sie gelegt
gratulieren wir unseren Leserinnen und Lesern Erich Trautvetter aus
zum 76.; Marianne Färber aus zum 80.; Hildegard Wengerodt aus zum 85.; Günter Helbig aus
zum 80.; Elfriede Beyer aus zum 83.; Detlef-Andreas Schulz aus
zum 61.; Ingeborg Dietzel aus zum 83.; Wolfgang Wenzel aus
zum 85.; Manfred Venske aus zum 75. und Manfred Holzhey aus
zum 70. Geburtstag und wünschen alles Gute.