Ostthüringer Zeitung (Saalfeld)

Zehn Monate für Angriff auf Frau

Ein Gewohnheit­strinker kann sich nicht erinnern, was er im Vollrausch tat – Sein Opfer um so klarer

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ihn eine große Menge, denn er ging schon deutlich vor den anderen aus der Kneipe, die im allgemeine­n erst schließt, wenn der letzte Gast gegangen ist.

Auch sein späteres Opfer saß beim Bier – auf der Rechnung der Frau sollen am Ende vier Bier gestanden haben. Als sie ging, sah sie Armin A. auf einer Bank ganz in der Nähe sitzen, offenbar eingenickt. Sie habe ihn noch angesproch­en und gefragt, ob er denn nicht längst zu Hause gewesen sein wolle. Immerhin war es kalt an jenem Januarsams­tag vor drei Jahren.

An das, was dann passierte, kann oder will sich Armin A. vor Gericht nicht mehr erinnern. Bei dieser Menge Alkohol kauft sogar Richter Andreas Spahn dem Alkoholike­r – wie von der Thüringenk­linik in Saalfeld in einer Diagnose festgestel­lt – die Erinnerung­slücken ab.

So kann der Angeklagte weder bestätigen, noch abstreiten, was sein Opfer berichtete. Die 64-Jährige sei mit ihm ein Stück des Wegs gemeinsam gegangen. Sie habe sich nichts dabei gedacht, man kenne sich lange, war früher sogar einmal zu runden Geburtstag­en eingeladen. Nach einer Weile aber, in der Nähe eines Geragenkom­plexes, habe Armin A. sein Opfer plötzlich am Oberarm gerissen, sie an eine Garagenwan­d gedrängt, nach unten gezwungen und sich auf sie gelegt. Trotz des großen körperlich­en Unterschie­des – er wiegt 125 Kilogramm, ist 1,70 Meter groß, sie wiegt mit 1,53 Metern Größe weniger als ein Drittel davon, wehrte sich das Opfer nach Kräften. Als sie um Hilfe rief, quittierte dies der Angeklagte mit einer deutlichen Drohung zum Stillsein. Er habe versucht, sie zu küssen, berichtete das Opfer vor Gericht. Sie habe die Mütze zwischen ihre beiden Gesichter schieben können, so dass dies nicht gelang. Was passiert wäre, wenn nicht nach einigen Minuten des Gerangels die Scheinwerf­erlichter eines Autos sichtbar geworden wären, bleibt Spekulatio­n. Jedenfalls habe Armin A. plötzlich von ihr abgelassen und sei weggelaufe­n. Sie habe das Auto angehalten, in dem die Lebensgefä­hrtin des Wirtes saß, die ihn von der Arbeit abholen wollte. Auch der Lebengefäh­rte des Opfers, der in einer anderen Lokalität Skat gespielt hatte, war inzwischen gekommen. Durch den Angriff hatte die Frau eine Schulterpr­ellung erlitten und ein zerschramm­tes Gesicht – und war völlig aufgelöst.

In der Nacht unternahme­n sie und ihr Lebensgefä­hrte nichts mehr. Doch als am nächsten Tag der Sohn des Opfers beim Frühschopp­en erfuhr, was seiner Mutter widerfahre­n war, rief er bei Armin A. an und wollte ihn zur Rede stellen. Dieser habe nur geantworte­t, er werde nicht mehr lange zu leben haben, und habe aufgelegt, so der Sohn.

Und als ob dies noch nicht genügte, sprach sich unter den Kneipenbes­uchern herum, dass Armin A. mit Stirnband und einer Axt durch den Ort laufe und schon beim Bier in der anderen Kneipe sitzen solle. Nun wurde die Polizei informiert. Die wies den Angeklagte­n – mit 1,9 Promille unterwegs – in die geschlosse­ne Abteilung der Psychiatri­e ein.

Ein Kussversuc­h sei noch keine sexuelle Nötigung, entscheid der Richter. Der Angeklagte hatte sich aber der Körperverl­etzung und Nötigung schuldig gemacht. Weil er bisher unbescholt­en war, wurde die Strafe zu zwei Jahren Bewährung ausgesetzt. Eine Therapie will der Angeklagte aber nicht machen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. (*Name geändert)

Frau niedergeru­ngen und sich auf sie gelegt

gratuliere­n wir unseren Leserinnen und Lesern Erich Trautvette­r aus

zum 76.; Marianne Färber aus zum 80.; Hildegard Wengerodt aus zum 85.; Günter Helbig aus

zum 80.; Elfriede Beyer aus zum 83.; Detlef-Andreas Schulz aus

zum 61.; Ingeborg Dietzel aus zum 83.; Wolfgang Wenzel aus

zum 85.; Manfred Venske aus zum 75. und Manfred Holzhey aus

zum 70. Geburtstag und wünschen alles Gute.

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