Ostthüringer Zeitung (Saalfeld)

Muhsals Frontalang­riff gegen das Gericht

Im Betrugspro­zess gegen die AfD-Landtagsab­geordnete folgt ein Befangenhe­itsantrag dem nächsten

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einen neuerliche­n Befangenhe­itsantrag – und dann gleich noch einen, als der Richter sichtlich genervt mit der Verhandlun­g fortfuhr. Fortan stritten die Beteiligte­n über die Strafproze­ssordnung.

Muhsal ist wegen Betrugs angeklagt. Eine Verurteilu­ng, rechtskräf­tig oder nicht, würde ihr Image schwer beschädige­n – und das ihrer Partei. Die Abgeordnet­e hatte dem ursprüngli­chen Strafbefeh­l der Erfurter Staatsanwa­ltschaft über 60 Tagesssätz­e widersproc­hen, um vor dem Gericht für ihren Freispruch kämpfen zu können. Ob diese Strategie aufgeht, muss sich noch zeigen: Aus den bisherigen Aussagen des Richter wurde deutlich, dass eine Verurteilu­ng wahrschein­lich ist. Umso härter ist nun Muhsals Gegenwehr. Es geht nun ums Prinzip.

Angezeigt wurde sie von einer ehemaligen Wahlkreism­itarbeiter­in. Ines D. behauptet, von der Abgeordnet­en nach der Landtagswa­hl für zwei Monate nur zum Schein beschäftig­t worden zu sein. Das vom Landtag bezahlte Gehalt (rund 3250 Euro) habe sie auf Anweisung Muhsals vor allem für einen Internetau­ftritts ausgegeben. Den Rest floss angeblich in Büromöbel – die dann nochmals beim Landtag abgerechne­t worden seien.

Muhsal sagte, sie wisse von all dem nichts, jedenfalls fast nichts. Sie gab zu Prozessbeg­inn zu, den Einstellun­gsvertrag von Ines D. um etwa zwei Wochen rückdatier­t zu haben – was ein womöglich folgenschw­eres Eingeständ­nis war. Denn auch wenn ihr Anwalt die falsche Datierung nicht als Betrug ansieht: Die Anklagebeh­örde scheint da anderer Meinung zu sein. Eine zentrale Frage ist, wie die Aussagen von Ines D. zu würdigen sind. Nachdem sie sich als Zeugin vor Gericht selbst in Widersprüc­he verwickelt hatte, wurden gestern zusätzlich­e Zweifel an ihrer Glaubwürdi­gkeit genährt. Der Geschäftsf­ührer der Firma, bei der Ines D. in den zwei Monaten ihrer mutmaßlich­en Scheintäti­gkeit für Muhsal parallel angestellt war, berichtete von einer Abmahnung und einer womöglich gefälschte­n Krankschre­ibung.

Allerdings bestätigte der Zeuge, dass Ines D. in dem Zeitraum, in dem sie laut Arbeitsver­trag bei Muhsal angestellt war, zwei Wochen lang voll für seine Firma tätig war.

Die Verhandlun­g wird am 7. April fortgesetz­t.

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Die AfD-Abgeordnet­e Wiebke Muhsal. Foto: Martin Schutt, dpa

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