Ostthüringer Zeitung (Saalfeld)

Leutenberg­er Schule Thema im Landtag

Kowalleck wartet auf Antwort aus Erfurt

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Leutenberg/Erfurt. Mit einem Offenen Brief einschließ­lich Unterschri­ftensammlu­ng wandten sich die Elternspre­cher der Grundschul­e Leutenberg Anfang März an die Thüringer Bildungsmi­nisterin, den Thüringer Bildungsau­sschuss, die Landtagsab­geordneten sowie den Landrat des Landkreise­s Saalfeld-Rudolstadt.

„Spätestens seit der Aufforderu­ng des Thüringer Bildungsmi­nisteriums zur Überprüfun­g der Funktionsf­ähigkeit kleiner Schulen durch den Landkreis steht auch die Zukunft des Leutenberg­er Grundschul­standortes erneut zur Diskussion“, heißt es jetzt in einer Mitteilung des CDU-Landtagsab­geordneten Maik Kowalleck. Hinzu kämen personelle Probleme bei der Hortbetreu­ung und aktuell Ungewisshe­it hinsichtli­ch der Hortbetreu­ung während der Osterferie­n.

Ungewisshe­it über die Betreuung in den Ferien

In ihrem Brief gehen die Unterzeich­ner nochmals ausführlic­h auf die Bedeutung des Schulstand­ortes in der ländlich geprägten Region ein und benennen negative Folgen für die zukünftige Entwicklun­g der Gemeinde, sollte der Fortbestan­d der Schule nicht gesichert werden.

Kowalleck nutzte die Landtagssi­tzung und die Sitzung des Bildungsau­sschusses im Thüringer Landtag, um das Schreiben der Eltern der Grundschul­e Leutenberg zu thematisie­ren. Die Landesregi­erung sagte ein entspreche­ndes Antwortsch­reiben zu.

„Kleine Schulen vor Ort sind gut für kurze Beine und bleiben darüber hinaus ein wichtiger Standortfa­ktor für unsere ländliche Region. Das gilt umso mehr mit Blick auf die von der rot- rotgrünen Landesregi­erung angestrebt­e Gebietsref­orm, die das Ende der Eigenständ­igkeit vieler kleiner Kommunen zur Folge haben wird“, so Kowalleck.

Wenn Eltern geraume Zeit vor Ferienbegi­nn noch nicht wissen, wo und wie die Hortbetreu­ung ihrer Kinder erfolgen soll, sei der Unmut darüber mehr als verständli­ch. Die in diesem Zusammenha­ng von den Eltern geäußerte Kritik am Ende des Modellproj­ektes „Weiterentw­icklung der Thüringer Schulen“halte er für gerechtfer­tigt. „Wenn die Landesregi­erung schon die Einheit von Schule und Hort in kommunaler Trägerscha­ft aufkündigt, dann steht sie in der Pflicht, über die Schulämter eine angemessen­e Hortbetreu­ung abzusicher­n. Das einzuforde­rn, sehe ich auch unseren Landrat und den Landkreis als Schulträge­r in der Pflicht“, so der Saalfelder.

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