Ostthüringer Zeitung (Saalfeld)
Wirkners Stasi-Version wenig glaubwürdig
Zum Beitrag „Landtag: weiter Prüfung von Stasi-Kontakten“(OTZ, 24.6.2017).
Genau wie der CDU-Landtagsabgeordnete Herbert Wirkner bin auch ich Anfang der 70er-Jahre auf der Arbeitsstelle sowie in der Privatwohnung von einem Werbetrupp (zwei Mann) des Ministeriums für Staatssicherheit, in meinem Falle der Kreisdienststelle Meiningen, mehrmals aufgesucht worden, um mich als Inoffiziellen Mitarbeiter anzuwerben.
Man lockte mich unter anderem damit, mein damaliges Wohnungsproblem sofort zu lösen. Natürlich geschah das mit Nachdruck, unter anderem getrennte Gespräche mit mir und meiner Frau. Aber im Gegensatz zu den Erfahrungen des Abgeordneten Wirkner entzog ich mich, indem ich einfach nur „Nein“sagte. Dazu musste ich also nicht erst zusagen, um nachher „zögerlich zu arbeiten“. Nach meiner Absage wurde ich unter keinerlei Druck gesetzt, hatte keine beruflichen Nachteile (ich war „Reisekader“) und wurde fortan in Ruhe gelassen.
Diese Vorgänge sah ich damals als selbstverständlich an. Aus diesen Gründen kann ich den Darstellungen des Abgeordneten Wirkner, er sei zur Unterschrift gezwungen worden, nur schwer glauben, es sei denn, die Stasi hat eine Möglichkeit gefunden, ihn zu erpressen.
Bernd Tüngerthal,
Stadtroda Wäre die gegenwärtige Konjunktur der deutschen Wirtschaft nicht ein geeigneter Zeitpunkt, diese Last zu verringern? Der Bundesfinanzminister verschwendet jedoch keinen Gedanken daran. Er plant stattdessen Steuererleichterungen. Würde er nicht allen deutschen Steuerzahlern helfen, wenn die Schuldenzinsen abnehmen? Allerdings könnten dann die geldgebenden Banken weniger Gewinne einstreichen.
Manfred Leutelt,
Bad Blankenburg Landgemeinden oder den Städten leiden werden. Also, die Landesregierung kann zwar Eingemeindungen anregen, aber die Abschaffung der Verwaltungsgemeinschaften und die Zwangseinweisung von Gemeinden ist verfassungswidrig, wenn ein Verstoß gegen das öffentliche Wohl nicht nachgewiesen werden kann. Auch eine Prämienzahlung für Fusionswillige verstößt gegen das Gleichbehandlungsprinzip und dient nur parteipoltischen Zielen.
Volker Gräfe, Hermsdorf