Ostthüringer Zeitung (Saalfeld)
Apple kauft deutschen Spezialisten
Weltmarktführer für Virtual Reality
Cupertino/Berlin. Apple untermauert seine Ambitionen bei virtueller und erweiterter Realität (Virtual Reality und Augmented Reality) mit dem Kauf einer deutschen Spezialfirma aus der Nähe von Berlin. Das Unternehmen SensoMotoric Instruments (SMI) aus Teltow hat unter anderem eine Technik entwickelt, mit der man die Blickrichtung eines Menschen verfolgen kann.
Dieses Verfahren kommt zum Beispiel in Brillen für virtuelle Realität zum Einsatz, bei denen die Augenbewegungen mit kleinen Kameras beobachtet werden. Damit können zum einen Rechenressourcen gespart werden, weil es reicht, die Inhalte in hoher Qualität nur an der Stelle anzuzeigen, auf die der Nutzer gerade blickt.
Außerdem kann man damit auch Computer mit Augenbewegungen steuern und die Technologie kommt zum Beispiel in medizinischen Geräten zum Einsatz. SensoMotoric wirkte laut Medienberichten unter anderem an der Entwicklung der VRBrille Vive von HTC und der Spieleplattform Valve mit.
Der US-Konzern kommentierte erste Medienberichte über den Zukauf mit dem üblichen Satz, der als Bestätigung für Übernahmen gilt: „Apple kauft von Zeit zu Zeit kleinere Technologieunternehmen, und wir äußern uns grundsätzlich nicht zu unseren Zielen oder Plänen.“
Apple ist besonders an Technik interessiert, die sogenannte erweiterte Realität ermöglicht. Dabei werden virtuelle Objekte in echte Umgebungen eingeblendet. Brüssel. In der Internet-Welt besitzt und verwaltet Google die Auslage. Die Suchanfrage öffnet das Schaufenster, was dort den prominentesten Platz hat, wird am besten verkauft. Der schönste Platz im Bildschirm-Schaufenster ist oben – und oben stehen vor allem Google-Produkte, nämlich Preisvergleichsdienste für Shopping, Reise- oder Hotelbuchungen.
Die schöne Platzierung ist kein Zufall, sagt die EU-Kommission in Brüssel. Und sie sei unzulässig. „Was Google gemacht hat, ist nach EU-Kartellrecht illegal“, erklärt EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Die Firma verschaffe mit ihrer Marktmacht als Suchmaschinenbetreiber dem hauseigenen Preisvergleichsdienst Google Shopping einen unfairen Wettbewerbsvorteil.
Monopolstellung bei den Suchdiensten
Bei den Suchdiensten, die den Anfrager auch zu allen möglichen Angeboten von Waren und Dienstleistungen führen, hat Google nahezu eine Monopolstellung: In den meisten EULändern kommt der Konzern auf einen Marktanteil von über 90 Prozent.
Das Unternehmen schreibt das der Qualität seiner Dienste zu. Schließlich könne jeder Internet-Nutzer immer noch unter einer ganzen Reihe von Suchdiensten wählen, die ebenfalls gratis sind. Wenn sich die Mehrheit der Kunden für Google entscheide, liege das offenbar an der überlegenen Qualität.
Vestager lässt das nicht gelten. Zwar sei der US-Konzern dank beachtlicher Innovationskraft bei der Fortentwicklung der Suchdienste immer wieder in der Lage, besser auf Kundenwünsche einzugehen. Die Dominanz selbst sei auch nicht illegal. „Sie bringt aber eine besondere Verantwortung mit sich“, erläutert die dänische Kommissarin. „Niemand darf seine beherrschende Stellung in einem Markt ausnutzen, um sich einen unfairen Vorteil auf einem anderen Markt zu verschaffen!“Genau das aber habe Google nach Ansicht der Brüsseler Wettbewerbshüter getan. Sie haben eine große Zahl Suchanfragen ausgewertet und dabei festgestellt: Bei Google rutschen die Angebote von Google Shopping systematisch nach oben. „Google hat seine beherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, um den eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Ergebnissen gut zu platzieren, während Vergleichsdienste von Wettbewerbern auf der Ergebnisseite nach hinten rutschen“, stellt die Kommission fest. Google weist die Vorwürfe zurück. In Deutschland und Großbritannien praktiziert Google laut Kommission die Diskriminierung der Konkurrenz schon seit 2008, in anderen EU-Ländern sei sie dazu erst später übergegangen.
Die Gestaltung des Schaufensters im Netz ist echtes Geld wert, denn was oben steht, wird häufiger angeklickt, was sich wiederum segensreich auf die Einnahmen auswirkt. Oder wie Vestager sagt: „Bessere Sichtbarkeit und mehr Zugriffe sind zwei Seiten einer Münze – im wörtlichen Sinne.“So seien in Deutschland seit Beginn der Manipulation die Klickzahlen für Google Shopping um das 35Fache in die Höhe geschossen, in Großbritannien sogar um das 45-Fache. Die Mitbewerber erlitten Einbußen in ähnlichen Größenordnungen.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßten die Entscheidung der Kommission. Wichtig sei nun, dass „Google wirksam und nachhaltig alle Selbstbegünstigungen abstellt und wieder für einen fairen Wettbewerb zwischen OnlineAngeboten sorgt“, sagten die Präsidenten von VDZ und BDZV, Stephan Holthoff-Pförtner und Mathias Döpfner.
Smartphone-System Android und ein weiterer Google-Dienst sind bereits Gegenstand einer förmlichen EU-Untersuchung. Politisch gilt der Fall als besonders brisant, weil er erneut einen US-Internetriesen betrifft. Auch mit Microsoft, Intel, Apple, Facebook und Amazon hat sich die Brüsseler Wettbewerbsaufsicht schon angelegt. Apple wurde voriges Jahr dazu verdonnert, 13 Milliarden Euro Steuern nachzuzahlen. Die US-Regierung hat die Europäer in Verdacht, die US-Wirtschaft mit unlauteren Methoden zu behindern.Im EU-Parlament gab es hingegen Beifall für Vestagers harten Zugriff. „Google hat bei Suchanfragen über Jahre systematisch die eigenen Dienste bevorzugt und damit Konkurrenten vom Markt gedrängt. Das ist ein glasklarer Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung“, sagte der CSU-Europaabgeordnete und Finanz-Experte Markus Ferber.
Höchstes Bußgeld wegen Wettbewerbsverstoß