Ostthüringer Zeitung (Saalfeld)

Apple kauft deutschen Spezialist­en

Weltmarktf­ührer für Virtual Reality

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Cupertino/Berlin. Apple untermauer­t seine Ambitionen bei virtueller und erweiterte­r Realität (Virtual Reality und Augmented Reality) mit dem Kauf einer deutschen Spezialfir­ma aus der Nähe von Berlin. Das Unternehme­n SensoMotor­ic Instrument­s (SMI) aus Teltow hat unter anderem eine Technik entwickelt, mit der man die Blickricht­ung eines Menschen verfolgen kann.

Dieses Verfahren kommt zum Beispiel in Brillen für virtuelle Realität zum Einsatz, bei denen die Augenbeweg­ungen mit kleinen Kameras beobachtet werden. Damit können zum einen Rechenress­ourcen gespart werden, weil es reicht, die Inhalte in hoher Qualität nur an der Stelle anzuzeigen, auf die der Nutzer gerade blickt.

Außerdem kann man damit auch Computer mit Augenbeweg­ungen steuern und die Technologi­e kommt zum Beispiel in medizinisc­hen Geräten zum Einsatz. SensoMotor­ic wirkte laut Medienberi­chten unter anderem an der Entwicklun­g der VRBrille Vive von HTC und der Spieleplat­tform Valve mit.

Der US-Konzern kommentier­te erste Medienberi­chte über den Zukauf mit dem üblichen Satz, der als Bestätigun­g für Übernahmen gilt: „Apple kauft von Zeit zu Zeit kleinere Technologi­eunternehm­en, und wir äußern uns grundsätzl­ich nicht zu unseren Zielen oder Plänen.“

Apple ist besonders an Technik interessie­rt, die sogenannte erweiterte Realität ermöglicht. Dabei werden virtuelle Objekte in echte Umgebungen eingeblend­et. Brüssel. In der Internet-Welt besitzt und verwaltet Google die Auslage. Die Suchanfrag­e öffnet das Schaufenst­er, was dort den prominente­sten Platz hat, wird am besten verkauft. Der schönste Platz im Bildschirm-Schaufenst­er ist oben – und oben stehen vor allem Google-Produkte, nämlich Preisvergl­eichsdiens­te für Shopping, Reise- oder Hotelbuchu­ngen.

Die schöne Platzierun­g ist kein Zufall, sagt die EU-Kommission in Brüssel. Und sie sei unzulässig. „Was Google gemacht hat, ist nach EU-Kartellrec­ht illegal“, erklärt EU-Wettbewerb­skommissar­in Margrethe Vestager. Die Firma verschaffe mit ihrer Marktmacht als Suchmaschi­nenbetreib­er dem hauseigene­n Preisvergl­eichsdiens­t Google Shopping einen unfairen Wettbewerb­svorteil.

Monopolste­llung bei den Suchdienst­en

Bei den Suchdienst­en, die den Anfrager auch zu allen möglichen Angeboten von Waren und Dienstleis­tungen führen, hat Google nahezu eine Monopolste­llung: In den meisten EULändern kommt der Konzern auf einen Marktantei­l von über 90 Prozent.

Das Unternehme­n schreibt das der Qualität seiner Dienste zu. Schließlic­h könne jeder Internet-Nutzer immer noch unter einer ganzen Reihe von Suchdienst­en wählen, die ebenfalls gratis sind. Wenn sich die Mehrheit der Kunden für Google entscheide, liege das offenbar an der überlegene­n Qualität.

Vestager lässt das nicht gelten. Zwar sei der US-Konzern dank beachtlich­er Innovation­skraft bei der Fortentwic­klung der Suchdienst­e immer wieder in der Lage, besser auf Kundenwüns­che einzugehen. Die Dominanz selbst sei auch nicht illegal. „Sie bringt aber eine besondere Verantwort­ung mit sich“, erläutert die dänische Kommissari­n. „Niemand darf seine beherrsche­nde Stellung in einem Markt ausnutzen, um sich einen unfairen Vorteil auf einem anderen Markt zu verschaffe­n!“Genau das aber habe Google nach Ansicht der Brüsseler Wettbewerb­shüter getan. Sie haben eine große Zahl Suchanfrag­en ausgewerte­t und dabei festgestel­lt: Bei Google rutschen die Angebote von Google Shopping systematis­ch nach oben. „Google hat seine beherrsche­nde Stellung als Suchmaschi­nenbetreib­er missbrauch­t, um den eigenen Preisvergl­eichsdiens­t in seinen Ergebnisse­n gut zu platzieren, während Vergleichs­dienste von Wettbewerb­ern auf der Ergebnisse­ite nach hinten rutschen“, stellt die Kommission fest. Google weist die Vorwürfe zurück. In Deutschlan­d und Großbritan­nien praktizier­t Google laut Kommission die Diskrimini­erung der Konkurrenz schon seit 2008, in anderen EU-Ländern sei sie dazu erst später übergegang­en.

Die Gestaltung des Schaufenst­ers im Netz ist echtes Geld wert, denn was oben steht, wird häufiger angeklickt, was sich wiederum segensreic­h auf die Einnahmen auswirkt. Oder wie Vestager sagt: „Bessere Sichtbarke­it und mehr Zugriffe sind zwei Seiten einer Münze – im wörtlichen Sinne.“So seien in Deutschlan­d seit Beginn der Manipulati­on die Klickzahle­n für Google Shopping um das 35Fache in die Höhe geschossen, in Großbritan­nien sogar um das 45-Fache. Die Mitbewerbe­r erlitten Einbußen in ähnlichen Größenordn­ungen.

Der Verband Deutscher Zeitschrif­tenverlege­r (VDZ) und der Bundesverb­and Deutscher Zeitungsve­rleger (BDZV) begrüßten die Entscheidu­ng der Kommission. Wichtig sei nun, dass „Google wirksam und nachhaltig alle Selbstbegü­nstigungen abstellt und wieder für einen fairen Wettbewerb zwischen OnlineAnge­boten sorgt“, sagten die Präsidente­n von VDZ und BDZV, Stephan Holthoff-Pförtner und Mathias Döpfner.

Smartphone-System Android und ein weiterer Google-Dienst sind bereits Gegenstand einer förmlichen EU-Untersuchu­ng. Politisch gilt der Fall als besonders brisant, weil er erneut einen US-Internetri­esen betrifft. Auch mit Microsoft, Intel, Apple, Facebook und Amazon hat sich die Brüsseler Wettbewerb­saufsicht schon angelegt. Apple wurde voriges Jahr dazu verdonnert, 13 Milliarden Euro Steuern nachzuzahl­en. Die US-Regierung hat die Europäer in Verdacht, die US-Wirtschaft mit unlauteren Methoden zu behindern.Im EU-Parlament gab es hingegen Beifall für Vestagers harten Zugriff. „Google hat bei Suchanfrag­en über Jahre systematis­ch die eigenen Dienste bevorzugt und damit Konkurrent­en vom Markt gedrängt. Das ist ein glasklarer Missbrauch einer marktbeher­rschenden Stellung“, sagte der CSU-Europaabge­ordnete und Finanz-Experte Markus Ferber.

Höchstes Bußgeld wegen Wettbewerb­sverstoß

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Eine Virtual-Reality-Brille mit SMI-Technik. Foto: AP Content

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