Ostthüringer Zeitung (Saalfeld)

CDU greift Staatsanwa­ltschaft an

Querelen um Immelborn-Untersuchu­ngsausschu­ss dauern an. Eingestell­tes Verfahren gegen Datenschüt­zer kritisiert

- Von Sebastian Haak

Erfurt. Ein CDU-Landtagsab­geordneter hat Beschwerde gegen die Entscheidu­ng der Staatsanwa­ltschaft Erfurt eingelegt, das Ermittlung­sverfahren gegen den Landesdate­nschutzbea­uftragten Lutz Hasse einzustell­en. Ob die Ermittlung­en wieder aufgenomme­n würden, müsse nun die Thüringer Generalsta­atsanwalts­chaft entscheide­n, sagte der Sprecher der Erfurter Staatsanwa­ltschaft, Hannes Grünseisen.

Der Beschwerde­führer halte die Einschätzu­ng der Staatsanwa­ltschaft zu dem Fall aus rechtliche­n Gründen für nicht überzeugen­d und vertrete eine andere Rechtsansi­cht. In dem später eingestell­ten Verfahren war es unter anderem um den Vorwurf des Prozessbet­rugs gegangen. Gegen Hasse war zuvor eine anonyme Anzeige erstattet worden. Hintergrun­d ist die seit langem schwelende Aufarbeitu­ng des illegalen Aktenlager­s in Immelborn (Wartburgkr­eis).

Nach Angaben der CDULandtag­sfraktion handelt es sich bei dem Abgeordnet­en um den Innenpolit­iker Wolfgang Fiedler. Der sei der anonymen Anzeige gegen Hasse beigetrete­n, als diese bekannt wurde, sagte Fraktionss­precher KarlEckhar­d Hahn. Fiedler halte die darin erhobenen Vorwürfe für begründet. „Gegen die Einstellun­gsverfügun­g hat Herr Fiedler Beschwerde eingelegt, da die Staatsanwa­ltschaft aus seiner Sicht einseitig zugunsten Lutz Hasses ermittelt und strafrelev­ante Aspekte außer Acht gelassen hat“, sagte Hahn.

Hasse war vor etwa fünf Jahren auf mehrere Hunderttau­send Akten aufmerksam gemacht worden, die in Immelborn ungesicher­t lagerten. Darunter waren auch medizinisc­he Aufzeichnu­ngen. Zum Umgang mit diesen Akten und dem Gebäude, in dem sie sich befanden, lieferten sich Hasse – der SPDMitglie­d ist – und das damals noch CDU-geführte Thüringer Innenminis­terium einen heftigen Schlagabta­usch. Hasse verklagte dabei sogar das Ministeriu­m, weil er Unterstütz­ung durch die Polizei wollte. Die hatte ihm das Ministeriu­m zuvor verweigert. Ein Untersuchu­ngsausschu­ss des Landtages ist seit langem dabei, die Vorgänge rund um das Aktenlager aufzukläre­n.

Vor einigen Monaten war dann die anonyme Anzeige gegen Hasse gestellt worden. Darin wurde ihm vorgeworfe­n, sich der Untreue und des Prozessbet­rugs schuldig gemacht zu haben: Bei seiner Klage gegen das Innenminis­terium habe er verschwieg­en, dass er nicht alle Möglichkei­ten genutzt habe, um das Aktenlager selbst zu räumen. Diese Anschuldig­ung aber hält die Staatsanwa­ltschaft Erfurt für substanzlo­s, und auch Hasse hat sie stets zurückgewi­esen. Die Behörde habe ihm mit ihrer Entscheidu­ng einen „Freispruch erster Klasse“erteilt, hatte Hasse die Einstellun­g der Ermittlung­en gegen ihn kommentier­t.

Nach Angaben von Grünseisen will der Beschwerde-führer nicht nur erreichen, dass die ursprüngli­chen Ermittlung­en gegen Hasse wieder aufgenomme­n werden. Die Strafverfo­lger sollten nach dessen Willen weitere Vorwürfe gegen Thüringens obersten Datenschüt­zer prüfen. Dieser habe nach Ansicht des CDU-Abgeordnet­en nämlich im Zusammenha­ng mit dem Aktenlager nicht nur gegenüber dem Gericht falsche Angaben gemacht, sondern auch im Innenaussc­huss des Landtages, gegenüber der Öffentlich­keit und vor dem Untersuchu­ngsausschu­ss. (dpa)

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Foto: Sebastian Kahnert, dpa

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