Ostthüringer Zeitung (Schleiz)
Klimagesetz: Grüne geben Druck von SPD und Linke nach
Keine Zwangsauflagen mehr für Hausbesitzer, zudem ist das Treibhausgas-Ziel für nach neuen Berechnungen schon jetzt fast erreicht – so sieht der überarbeitete Entwurf für das Klimagesetz aus. Erfurt. Thüringer Unternehmen und Hausbesitzer müssen nun doch keine verbindlichen Sanierungspläne erarbeiten, um Energie zu sparen. Die umstrittene Vorschrift hat Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) wieder aus dem Klimagesetz gestrichen. Der Entwurf liegt der Redaktion vor.
Ursprünglich sollte für größere Firmengebäude „ein gebäudebezogener Sanierungsfahrplan“erstellt werden. Dasselbe war für Wohngebäude vorgesehen, die vor 2005 errichtet wurden. Ziel ist Klimaneutralität bis 2050.
Das Vorhaben war jedoch in der Regierung auf massiven Widerstand gestoßen. Vor allem Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) und Infrastrukturministerin Birgit Keller (Linke) übten Kritik. Die Industrieund Handelskammern befürchteten in einer Stellungnahme eine „beträchtliche, nicht abschätzbare Kostenmehrbelastung“für die Wirtschaft.
Auch die meisten Kommunen dürften sich künftig den von Siegesmund geplanten Auflagen entziehen können. Die Ministerin wollte alle Gemeinden verpflichten, die Wärmeenergiebedarfe und -quellen in ihrem Gebiet zu erfassen – und zu senken.
Im neuen Entwurf findet sich jedoch bloß noch eine Soll-Regelung: Damit bestünde für Kommunen unter 30 000 Einwohnern keine Pflicht mehr, derlei Pläne aufzustellen.
Das Klimagesetz ist ein zentrales Prestigeprojekt von Siegesmund. Kernziel ist die Reduzierung von Treibhausgasen, also vor allem von Kohlendioxid.
Ihr aktueller Kompromiss mit Tiefensee sieht so aus: Die Emissionen in Thüringen sollen bis zum Jahr 2030 um mindestens 60 Prozent, bis zum Jahr 2040 um mindestens 70 Prozent und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent verringert werden – allerdings jeweils im Vergleich zum Wendejahr 1990.
Auch hier musste die Umweltministerin einlenken. Sie hatte als Ausgangswert das Jahr 1995 eingeplant – also einen Zeitpunkt, als der Treibhausgas-Ausstoß bereits stark reduziert war. DDR-Betriebe wurden bis dahin geschlossen oder modernisiert, viele Gebäude saniert.
Die Berechnung auf der Basis von 1990 führt deshalb zu bescheideneren Zielen. So hat Thüringen seit 1995 seine Emissionen nur um etwa 20 Prozent reduziert – seit 1990 aber um 57 Prozent. Das bedeutet: Mit der neuen Regelung ist das 60-Prozent-Ziel für 2030 fast erreicht. Treibhausgase müssten nur noch um drei Prozent reduziert werden. Der Gesetzentwurf soll nach jetziger Planung in der nächsten Woche erstmals vom Kabinett beraten werden.