Ostthüringer Zeitung (Schleiz)

Ende einer Reise

Linda W. aus Sachsen reiste zum IS. Jetzt droht ihr die Todesstraf­e

- Von Christian Unger

Pulsnitz. Linda W. ist 16 Jahre alt. Im beschaulic­hen Pulsnitz ging sie zur Schule, eine Stadt mit 8000 Einwohnern in Sachsen, wohnte bei ihrer Mutter, dem Stiefvater und dessen Tochter. Freundinne­n von Linda W. erklären in diesen Tagen häufig in Fernsehkam­eras, was für ein unauffälli­ges, fast schüchtern­es Mädchen Linda war. Gute Schülerin, ließ sich konfirmier­en.

Jetzt droht Linda die Todesstraf­e. Vor ein paar Tagen ging ein Bild von ihr um die Welt. Das Mädchen ist umringt von irakischen Soldaten in Mossul, einst Hochburg der Terrororga­nisation „Islamische­r Staat“(IS). Doch der IS verliert Kampf um Kampf in Syrien und Irak. Soldaten nahmen Linda W. und vier andere Frauen und mutmaßlich­e IS-Unterstütz­er aus Russland, der Türkei, Kanada und Tschetsche­nien in Mossul fest. Angeblich sollen auch Waffen und Sprengstof­f bei den Frauen gefunden worden sein. „Süddeutsch­e Zeitung“, NDR und WDR berichtete­n am Sonntag, sie bereue den Entschluss, sich dem IS angeschlos­sen zu haben. Zugleich sagte sie demnach zu, zu kooperiere­n.

Wird Linda W. im Irak als ISDschihad­istin verurteilt, kann das den Tod bedeuten. Sie werde durch die deutsche Botschaft betreut, teilte die Staatsanwa­ltschaft Dresden mit. Sicherheit­sbeamte gehen davon aus, dass die deutsche Regierung versuchen wird, das Mädchen zurückzuho­len. Hier würde ein Verfahren wegen Mitgliedsc­haft in einer terroristi­schen Vereinigun­g eröffnet werden.

Laut Medienberi­chten soll sich Linda W. ab Anfang 2016 für den Krieg in Syrien und für den Islam interessie­rt haben. Sie lebte nach der strengen Auslegung des Glauben, knüpfte Kontakte zu Radikalen übers Internet. Am 1. Juli 2016 gab Linda an, das Wochenende bei Freunden zu verbringen. Als sie nicht nach Hause kam, informiert­en die Eltern die Behörden. Die fanden im Zimmer des Mädchens: Flugbuchun­g, Gebetstepp­ich und IS-Propaganda. Was sie beim IS genau getan hat, ist unklar. Belege für die Teilnahme an Kampfhandl­ungen haben die Behörden selten.

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