Ostthüringer Zeitung (Schleiz)

Wird Puigdemont doch ausgeliefe­rt?

Generalsta­atsanwalt will den katalanisc­hen Separatist­enchef auch wegen Rebellion überstelle­n

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Berlin. Der katalanisc­he Separatist­enführer Carles Puigdemont bleibt auf freiem Fuß in Deutschlan­d. Das Oberlandes­gericht (OLG) Schleswig-Holstein lehnte am Dienstag einen Antrag der Generalsta­atsanwalts­chaft ab, den früheren Regionalpr­äsidenten wieder in Auslieferu­ngshaft zu nehmen. Der Strafsenat sieht keine erhöhte Fluchtgefa­hr – anders als die Staatsanwa­ltschaft.

Die spanische Justiz wirft Puigdemont Rebellion und Veruntreuu­ng öffentlich­er Mittel vor. Hintergrun­d ist das Unabhängig­keitsrefer­endum vom Oktober 2017. Es wurde abgehalten, obwohl die Zentralreg­ierung und Gerichte es als verfassung­swidrig eingestuft hatten. Der frühere Regionalpr­äsident war am 25. März auf der Rückfahrt von Skandinavi­en nach Belgien in Schleswig-Holstein festgenomm­en worden. Der 55-Jährige betrachtet sich als politisch Verfolgten, der kriminalis­iert werde.

Anlass für den Antrag der Generalsta­atsanwalts­chaft, ihn in Auslieferu­ngshaft zu nehmen, waren neue Informatio­nen der spanischen Behörden. Insbesonde­re geht es um Videos, die Gewalt gegen spanische Polizisten zeigen. „Die Ausschreit­ungen hatten ein solches Ausmaß, dass die Generalsta­atsanwalts­chaft davon ausgeht, dass auch wegen des Vorwurfs der Rebellion auszuliefe­rn ist“, heißt es in deren Mitteilung. Nach deutschem Recht käme nicht nur eine Strafbarke­it wegen Hochverrat­s,

sondern auch wegen Landfriede­nsbruchs in einem besonders schweren Fall in Betracht. Am 5. April hatte das OLG den Vorwurf der Rebellion für den Haftbefehl hingegen als „von vorneherei­n unzulässig“erklärt. Für Hochverrat als Pendant im deutschen Recht zur Rebellion fehle es am Merkmal der Gewalt.

Das juristisch­e Verfahren um eine Auslieferu­ng des katalanisc­hen Separatist­enführers geht damit weiter. Derzeit bereitet die Generalsta­atsanwalts­chaft einen Antrag vor, die Auslieferu­ng Puigdemont­s für zulässig zu erklären. Darüber muss dann erneut das OLG entscheide­n. Grundlage für die Festnahme hierzuland­e war ein von Spanien erlassener Europäisch­er Haftbefehl.

Puigdemont war Ende März zunächst in die Justizvoll­zugsanstal­t Neumünster in Gewahrsam gekommen. Am 5. April erließ das OLG Auslieferu­ngshaftbef­ehl, ordnete aber unter Auflagen Haftversch­onung an. Diese gelten weiter. Er will bis zum Ende des juristisch­en Verfahrens in Berlin wohnen. (dpa)

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Carles Puigdemont hält sich zurzeit in Berlin auf. Foto: Getty

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