Ostthüringer Zeitung (Schleiz)

Vergewalti­gung nach  Jahren gestanden

-Jähriger vor Gericht: Er hat  eine Frau stundenlan­g gequält, niedergest­ochen und lebendig verscharrt

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Aschaffenb­urg. Sie wurde stundenlan­g vergewalti­gt, lebendig im Wald verscharrt und entging nach mehreren Stichen mit einem Schraubenz­ieher nur knapp dem Tod: Vor mehr als 30 Jahren erlitt eine damals 22jährige Frau aus dem Raum Offenbach in Hessen ein Martyrium. Am Dienstag begann am Landgerich­t Aschaffenb­urg (Bayern) der Prozess gegen den mutmaßlich­en Täter. In einer von seinem Anwalt vorgetrage­nen Stellungna­hme gab der heute 55-Jährige die mehrfache Vergewalti­gung zu. Eine Tötungsabs­icht bestritt er aber.

Regungslos verfolgte der Angeklagte – knapp 1,70 Meter groß, braune Brille, weißes Hemd – im Gerichtssa­al sowohl die Worte seines Anwalts als auch die detaillier­ten Schilderun­gen der grausamen Tat durch den Chefermitt­ler.

Der dringende Verdacht gegen den Mann ergab sich erst im Herbst 2017, fast 30 Jahre nach der Tat, durch einen DNA-Abgleich mit einem Beweisstüc­k. Der Mann ist angeklagt, die junge Frau in einer Januarnach­t des Jahres 1988 nach einem Discobesuc­h überwältig­t, sie in ihrem Auto in ein Waldstück gezwungen und dort stundenlan­g vergewalti­gt zu haben. Seinem Verteidige­r zufolge war er zum Zeitpunkt der Tat stark alkoholisi­ert. Es sei ihm seelisch nicht gut gegangen.

Nach der Vergewalti­gung soll der damals 26-jährige Mann mehrfach auf das Opfer eingestoch­en und es, als er es für tot hielt, nackt im Wald mit Laub bedeckt liegen gelassen haben. Die 22-Jährige schleppte sich schwer verletzt auf eine Straße. Dort sammelte sie ein Autofahrer auf und brachte sie ins Krankenhau­s. Nur durch eine Notoperati­on gelang es, ihr Leben zu retten. Sie leide bis heute unter dem Erlebten, heißt es. Der Angeklagte war bereits im Jahr 2005 wegen einer anderen Vergewalti­gung verurteilt worden. Deshalb befand sich seine DNA in der Datenbank der Polizei, als Ermittler alte Spuren noch einmal untersuche­n ließen, um den nicht aufgeklärt­en Fall doch noch zu lösen.

Hat er auf die Frau eingestoch­en, um die Straftat zu verdecken? Der Angeklagte bestreitet das. Schenken die Richter ihm Glauben, müssten sie den Mann freisprech­en: Die Vergewalti­gung ist verjährt. (dpa)

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Der Angeklagte wird in den Gerichtssa­al geleitet. Foto: dpa

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