Ostthüringer Zeitung (Schleiz)
Vergewaltigung nach Jahren gestanden
-Jähriger vor Gericht: Er hat eine Frau stundenlang gequält, niedergestochen und lebendig verscharrt
Aschaffenburg. Sie wurde stundenlang vergewaltigt, lebendig im Wald verscharrt und entging nach mehreren Stichen mit einem Schraubenzieher nur knapp dem Tod: Vor mehr als 30 Jahren erlitt eine damals 22jährige Frau aus dem Raum Offenbach in Hessen ein Martyrium. Am Dienstag begann am Landgericht Aschaffenburg (Bayern) der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter. In einer von seinem Anwalt vorgetragenen Stellungnahme gab der heute 55-Jährige die mehrfache Vergewaltigung zu. Eine Tötungsabsicht bestritt er aber.
Regungslos verfolgte der Angeklagte – knapp 1,70 Meter groß, braune Brille, weißes Hemd – im Gerichtssaal sowohl die Worte seines Anwalts als auch die detaillierten Schilderungen der grausamen Tat durch den Chefermittler.
Der dringende Verdacht gegen den Mann ergab sich erst im Herbst 2017, fast 30 Jahre nach der Tat, durch einen DNA-Abgleich mit einem Beweisstück. Der Mann ist angeklagt, die junge Frau in einer Januarnacht des Jahres 1988 nach einem Discobesuch überwältigt, sie in ihrem Auto in ein Waldstück gezwungen und dort stundenlang vergewaltigt zu haben. Seinem Verteidiger zufolge war er zum Zeitpunkt der Tat stark alkoholisiert. Es sei ihm seelisch nicht gut gegangen.
Nach der Vergewaltigung soll der damals 26-jährige Mann mehrfach auf das Opfer eingestochen und es, als er es für tot hielt, nackt im Wald mit Laub bedeckt liegen gelassen haben. Die 22-Jährige schleppte sich schwer verletzt auf eine Straße. Dort sammelte sie ein Autofahrer auf und brachte sie ins Krankenhaus. Nur durch eine Notoperation gelang es, ihr Leben zu retten. Sie leide bis heute unter dem Erlebten, heißt es. Der Angeklagte war bereits im Jahr 2005 wegen einer anderen Vergewaltigung verurteilt worden. Deshalb befand sich seine DNA in der Datenbank der Polizei, als Ermittler alte Spuren noch einmal untersuchen ließen, um den nicht aufgeklärten Fall doch noch zu lösen.
Hat er auf die Frau eingestochen, um die Straftat zu verdecken? Der Angeklagte bestreitet das. Schenken die Richter ihm Glauben, müssten sie den Mann freisprechen: Die Vergewaltigung ist verjährt. (dpa)