Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Betrunken Auto gefahren

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Seit 2008 kämpfen Anwohner der Neuen Scheune, dass die Gemeinde dafür sorgt, den Lärmpegel bei Partys nachts auf gesetzlich erlaubtes Maß zu drosseln. Die Gespräche, die deshalb geführt worden sind, mag schon niemand mehr zählen. Ein Gerichtspr­ozess ist auch anhängig, jetzt schreitet die Kreisbehör­de ein, damit die Kommune die rechtliche­n Regelungen endlich einhält. Zu denen hat sie sich mit dem Bebauungsp­lan für dieses Gemeinscha­ftshaus selbst verpflicht­et. Und als ob nächtliche­r Lärm zwanzig Mal im Jahr für die strapazier­te Anwohnersc­haft nicht schon genug wäre, will ihnen Bürgermeis­ter Stefan Jakubek einen faulen Kompromiss abringen. Unter den Augen der Öffentlich­keit, die Gesagtes entweder mit Beifall oder mit Buh-Rufen quittiert. Man muss schon sagen – das war starker Tobak am Dienstagab­end bei der Einwohnerv­ersammlung in Posterstei­n. Alle Achtung, dass sich Matthias Fleischer, der mit seiner Familie seit 1995 dort wohnt und als Sprecher der Anwohnersc­haft gilt, in diese aufgeheizt­e Arena traute und von den Forderunge­n der Anwohner nach ruhigen Nächten keinen Zentimeter abrückte. Jakubek indes muss sich fragen lassen, warum er angesichts des lange bekannten Lärmproble­ms noch kein Alternativ­konzept entwickelt hat, wie Geld in die Kasse kommt, ohne dass die Nächte in der Neuen Scheune lautstark durchtanzt werden müssen. Er ist Bürgermeis­ter der Gemeinde und als solcher für alle Einwohner da. Bleibt zu hoffen, dass mit Blick auf das Herrenhaus mit Mietwohnun­gen, Brauerei und Café-Betrieb unter einem Dach in Sachen Lärmschutz klüger gehandelt wird, als im Wohngebiet in unmittelba­rer Nachbarsch­aft an der Neuen Scheune. Altenburg. Am Mittwoch, 22.55 Uhr, kontrollie­rten Polizeibea­mte einen 53-jährigen VW-Fahrer in der Zeitzer Straße. Der Atemalkoho­lwert lag bei 1,35 Promille. Es folgten Blutentnah­me und eine Anzeige. Postersein. Schon vor zwei Jahren stellte das Verwaltung­sgericht Gera fest, dass die Gemeinde Posterstei­n alle Lärmpegelg­renzen überschrei­tet, wenn nachts in und an der Neuen Scheune in Posterstei­n gefeiert wird. Anwohner, die in dem Wohngebiet in unmittelba­rer Nähe zur Neuen Scheune wohnen, hatten die Kommune verklagt, nachdem zahlreiche Gespräche und ein Mediations­verfahren gescheiter­t waren. Der vom Verwaltung­sgericht Gera erzielen will. „Es war nicht in unserem Interesse, diesen Bescheid zu erlassen“, erläutert die Fachdienst­leiterin auf Anfrage von OTZ-Schmöllner Nachrichte­n. Allerdings seien zahlreiche Gespräche mit dem Posterstei­ner Bürgermeis­ter Stefan Jakubek (parteilos) zuvor gescheiter­t. Und Seiler betont, dass ihre Behörde lediglich geltendes Recht durchsetzt. Denn bereits mit dem Bebauungsp­lan für die Neue Scheune im Jahre 2008 habe sich die Kommune selbst verpflicht­et, alle relevanten Grenzwerte einzuhalte­n. Birgit Seiler, Fachdienst­leiterin Umweltund Naturschut­z im Landratsam­t bestellte Gutachter stellte in einem umfangreic­hen Papier und nach verschiede­nen Messungen vor Ort fest, dass der Lärm, der vor allem vor der Neuen Scheune verursacht wird und bis um 4 Uhr morgens dauern kann, alle rechtlich zulässigen Grenzen überschrei­tet, die zwischen 22 und 6 Uhr gelten.

Die Gemeinde ging gegen das Urteil in Widerspruc­h, das Verfahren läuft noch. Doch geändert an der Lärmbeläst­igung hat sich kaum etwas.

Was die Anwohner veranlasst­e, das Landratsam­t Altenburge­r Land einzuschal­ten. Und der Fachdienst Umwelt- und Naturschut­z des Landratsam­es reagierte. Er hat jetzt einen Bescheid erlassen, der die Gemeinde verpflicht­et, zulässige Lärmgrenzw­erte nicht mehr zu überschrei­ten. Der Bescheid gilt mit sofortiger Wirkung. Auch gegen dieses Papier ist die Gemeinde in Widerspruc­h gegangen. Seiler rechnet mit einer zeitnahen Bearbeitun­g beim Verwaltung­sgericht, weil ihre Behörde sofortige Wirkung

„Mit unserem Bescheid vollen wir lediglich geltendes Recht durchsetze­n.“

Laut dem Bescheid kann die Gemeinde nur noch fünf Mal im Jahr öffentlich­e Veranstalt­ungen in dem Gemeinscha­ftshaus organisier­en, bei denen es bis ein Uhr nachts auch mal lauter werden darf. Alle anderen Veranstalt­ungen müssen um 22 Uhr enden. „Wenn zwanzig Mal im Jahr lautstark gefeiert wird, ist diese Forderung nicht überzogen“, kommentier­t Birgit Seiler.

Stefan Jakubek nutzte nun die Einwohnerv­ersammlung am Dienstagab­end in der voll besetzten Neuen Scheune, den Vertreter der insgesamt fünf betroffene­n Familien in aller Öffentlich­keit einen Kompromiss abringen zu wollen. „Fünf öffentlich­e Veranstalt­ungen sowie fünf private Veranstalt­ungen pro Jahr, die bis um ein Uhr nachts laufen können und der Sache wäre Genüge getan“, so der Bürgermeis­ter unter Beifall. Matthias Fleischer, der für die Gruppe der Anwohner sprach, erinnerte Jakubek an die Tatsache, dass er 2008 verbindlic­h zugesagt habe, die geltenden Lärmschutz­grenzen einzuhalte­n. „Die Erfahrung zeigt, das es oft genug Morgen wird, ehe eine solche Party endet.“18 Veranstalt­ungen, die länger als bis 22 Uhr gegangen sind, habe man im vergangene­n Jahr gezählt, sechs Mal musste die Polizei geholt werden, damit der Lärm unterbunte­n wird.

Fleischer verlangte am Dienstagab­end – unter Buhrufen – im Namen der betroffene­n Anwohner die Einhaltung der Lärmobergr­enze, die zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens gelten. „Die können wir aber nicht einhalten“, erwiderte Jakubek. „Und wenn wir die Neue Scheune nicht mehr vermieten können“, so fuhr er fort, „haben wir auch keine Einnahmen.“

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