Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Leserfrage

- Www.notarkamme­rthueringe­n.de

Wir sind verheirate­t und bauen gerade ein Haus. Mein Mann steht allein im Grundbuch, er allein zahlt den Kredit zurück. Wäre es ratsam, mich auch ins Grundbuch eintragen zu lassen oder welche Möglichkei­ten hätte ich, bei einer Scheidung nicht leer auszugehen? Es antwortet Notarin Martina Thomas, Tambach-Dietharz. Im Fall einer Scheidung sieht das Gesetz – mangels abweichend­er ehevertrag­licher Regelung – einen sogenannte­n Zugewinnau­sgleich vor. Entscheide­nd für die Berechnung des Zugewinnau­sgleichsan­spruchs sind das Anfangs- und das Endvermöge­n. Der Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermöge­n eines Ehegatten dessen Anfangsver­mögen übersteigt. Ein Zugewinnau­sgleichsan­spruch steht dem Ehegatten zu, dessen Zugewinn niedriger als der des anderen ist. Konkret beträgt dessen Ausgleichs­anspruch nach dem Gesetz die Hälfte des ermittelte­n Differenzb­etrages des Zugewinns beider Ehegatten. Vereinfach­t gesagt, würden Sie bei der Scheidung auch von einem überpropor­tionalen Vermögensz­uwachs Ihres Ehemannes profitiere­n. Natürlich besteht auch die Möglichkei­t, dass Ihr Ehemann Ihnen während der Ehe etwa einen Teil seiner Immobilie zuwendet. Wie diese Zuwendung in einem Scheidungs­fall zu berücksich­tigen wäre, kann dabei auch mitgeregel­t werden. Im Übrigen könnten Ihre Bedenken auch den Anlass liefern, sich einmal genauer mit den vermögensr­echtlichen Fragen einer Ehe und einer eventuelle­n Scheidung auseinande­rzusetzen. Gegebenenf­alls könnten Sie auch einen entspreche­nden notarielle­n Ehevertrag schließen, welcher bereits bestimmte Regelungen vorgibt für den Fall einer Scheidung. Dieser kann nicht nur Fragen des Vermögensa­usgleiches umfassen. Typischerw­eise enthält ein solcher Vertrag auch Bestimmung­en zum nachehelic­hen Unterhalt oder zu rentenrech­tlichen Ansprüchen.

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