Ostthüringer Zeitung (Schmölln)
Leserfrage
Wir sind verheiratet und bauen gerade ein Haus. Mein Mann steht allein im Grundbuch, er allein zahlt den Kredit zurück. Wäre es ratsam, mich auch ins Grundbuch eintragen zu lassen oder welche Möglichkeiten hätte ich, bei einer Scheidung nicht leer auszugehen? Es antwortet Notarin Martina Thomas, Tambach-Dietharz. Im Fall einer Scheidung sieht das Gesetz – mangels abweichender ehevertraglicher Regelung – einen sogenannten Zugewinnausgleich vor. Entscheidend für die Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchs sind das Anfangs- und das Endvermögen. Der Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten dessen Anfangsvermögen übersteigt. Ein Zugewinnausgleichsanspruch steht dem Ehegatten zu, dessen Zugewinn niedriger als der des anderen ist. Konkret beträgt dessen Ausgleichsanspruch nach dem Gesetz die Hälfte des ermittelten Differenzbetrages des Zugewinns beider Ehegatten. Vereinfacht gesagt, würden Sie bei der Scheidung auch von einem überproportionalen Vermögenszuwachs Ihres Ehemannes profitieren. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass Ihr Ehemann Ihnen während der Ehe etwa einen Teil seiner Immobilie zuwendet. Wie diese Zuwendung in einem Scheidungsfall zu berücksichtigen wäre, kann dabei auch mitgeregelt werden. Im Übrigen könnten Ihre Bedenken auch den Anlass liefern, sich einmal genauer mit den vermögensrechtlichen Fragen einer Ehe und einer eventuellen Scheidung auseinanderzusetzen. Gegebenenfalls könnten Sie auch einen entsprechenden notariellen Ehevertrag schließen, welcher bereits bestimmte Regelungen vorgibt für den Fall einer Scheidung. Dieser kann nicht nur Fragen des Vermögensausgleiches umfassen. Typischerweise enthält ein solcher Vertrag auch Bestimmungen zum nachehelichen Unterhalt oder zu rentenrechtlichen Ansprüchen.