Ostthüringer Zeitung (Schmölln)
Angeklagter macht sich dünn
Amtsgericht erlässt nächsten Haftbefehl
Altenburg. Mit einem Angeklagten ganz spezieller Art hat es das Amtsgericht Altenburg derzeit zu tun. Offenbar glaubt Mike B., sich dem Verfahren gegen ihn durch Abwesenheit entziehen zu können. Möglicherweise interessiert es den Altenburger aber auch einfach nicht, dass er wegen Betrugs angeklagt ist. Schließlich füllen seine mutmaßlichen Machenschaften bereits über ein Dutzend Ordner bei der Staatsanwaltschaft Gera. Mehr als 30 Betrügereien – die meisten davon im Internet – enthält der Aktenberg, der jetzt im Amtsgericht zu Hause ist. Da kommt es auf einen verpassten Verhandlungstermin mehr oder weniger nun auch nicht mehr an.
Zum dritten Mal nicht bei Hauptverhandlung dabei
Nachdem der vorbestrafte Angeklagte am Montag zum inzwischen dritten Mal der Hauptverhandlung fernblieb, reichte es dem Schöffengericht unter Leitung von Richter Alexander Reichenbach. Auf Antrag von Oberstaatsanwalt Thomas Riebel erließ es Haftbefehl. Damit soll sichergestellt werden, dass Mike B. zum nächsten Termin wirklich erscheint. Dabei wollte sein Verteidiger Frank Wunderlich diesmal schon dem erneuten Fernbleiben seines Mandanten vorbeugen und ihn am Sonnabend an den Gerichtstermin erinnern. An der Adresse traf der Rechtsanwalt aber nur die Mutter des Angeklagten an, die von der Verhandlung zu wissen schien und ihren Sohn, der sich derzeit in Leipzig aufhalten soll, noch einmal kontaktieren wollte.
Noch kein neuer Termin in Sicht
Ob sie das tat, ist nicht bekannt. Fest steht aber, dass Mike B. vor der Verhandlung am Montag bereits zum Termin Ende Januar gefehlt hatte. Damals im Gegensatz zu diesem Mal jedoch entschuldigt. Denn da war er krank. Zum ersten Termin im Frühjahr 2017 war er allerdings schon unentschuldigt ferngeblieben, weswegen das Schöffengericht schon einmal einen Haftbefehl erlassen hatte. Den setzte Reichenbach jedoch vorübergehend außer Vollzug, weil der Angeklagte zwischenzeitlich wegen anderer Delikte im Gefängnis saß. Diesen ersten Haftbefehl hob die Kammer nun auf – und ersetzte ihn gegen einen neuen. Einen neuen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.
(T. H.)