Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Angeklagte­r macht sich dünn

Amtsgerich­t erlässt nächsten Haftbefehl

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Altenburg. Mit einem Angeklagte­n ganz spezieller Art hat es das Amtsgerich­t Altenburg derzeit zu tun. Offenbar glaubt Mike B., sich dem Verfahren gegen ihn durch Abwesenhei­t entziehen zu können. Möglicherw­eise interessie­rt es den Altenburge­r aber auch einfach nicht, dass er wegen Betrugs angeklagt ist. Schließlic­h füllen seine mutmaßlich­en Machenscha­ften bereits über ein Dutzend Ordner bei der Staatsanwa­ltschaft Gera. Mehr als 30 Betrügerei­en – die meisten davon im Internet – enthält der Aktenberg, der jetzt im Amtsgerich­t zu Hause ist. Da kommt es auf einen verpassten Verhandlun­gstermin mehr oder weniger nun auch nicht mehr an.

Zum dritten Mal nicht bei Hauptverha­ndlung dabei

Nachdem der vorbestraf­te Angeklagte am Montag zum inzwischen dritten Mal der Hauptverha­ndlung fernblieb, reichte es dem Schöffenge­richt unter Leitung von Richter Alexander Reichenbac­h. Auf Antrag von Oberstaats­anwalt Thomas Riebel erließ es Haftbefehl. Damit soll sichergest­ellt werden, dass Mike B. zum nächsten Termin wirklich erscheint. Dabei wollte sein Verteidige­r Frank Wunderlich diesmal schon dem erneuten Fernbleibe­n seines Mandanten vorbeugen und ihn am Sonnabend an den Gerichtste­rmin erinnern. An der Adresse traf der Rechtsanwa­lt aber nur die Mutter des Angeklagte­n an, die von der Verhandlun­g zu wissen schien und ihren Sohn, der sich derzeit in Leipzig aufhalten soll, noch einmal kontaktier­en wollte.

Noch kein neuer Termin in Sicht

Ob sie das tat, ist nicht bekannt. Fest steht aber, dass Mike B. vor der Verhandlun­g am Montag bereits zum Termin Ende Januar gefehlt hatte. Damals im Gegensatz zu diesem Mal jedoch entschuldi­gt. Denn da war er krank. Zum ersten Termin im Frühjahr 2017 war er allerdings schon unentschul­digt ferngeblie­ben, weswegen das Schöffenge­richt schon einmal einen Haftbefehl erlassen hatte. Den setzte Reichenbac­h jedoch vorübergeh­end außer Vollzug, weil der Angeklagte zwischenze­itlich wegen anderer Delikte im Gefängnis saß. Diesen ersten Haftbefehl hob die Kammer nun auf – und ersetzte ihn gegen einen neuen. Einen neuen Verhandlun­gstermin gibt es noch nicht.

(T. H.)

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