Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Jugendschö­ffen für Altenburge­r Amtsgerich­t gesucht

Interessie­rte für das Ehrenamt können sich bis . April bewerben

-

Altenburge­r Land. Ob Diebstahl, Körperverl­etzung, Drogenhand­el oder sonstige Straftaten: Am Altenburge­r Amtsgerich­t werden unter anderem Jugendstra­fsachen verhandelt, auf die bis zu vier Jahre Gefängnis stehen. Neben einem hauptamtli­chen Richter gibt es bei jeder Verhandlun­g nach Jugendstra­frecht am Amts- beziehungs­weise Landgerich­t Gera zwei Schöffen, die dabei helfen, das richtige Urteil zu fällen.

Am 1. Januar 2019 beginnt die neue Amtsperiod­e der auf fünf Jahre zu wählenden Jugendschö­ffen. Ab sofort werden Personen gesucht, die für den Amtsgerich­tsgerichts­bezirk Altenburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprec­hung in Jugendstra­fsachen teilnehmen möchten, informiert das Landratsam­t.

Bewerber müssen im Landkreis wohnen und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsange­hörige, welche die deutsche Sprache ausreichen­d beherrsche­n. Von den Jugendschö­ffen werden Lebenserfa­hrung und Menschenke­nntnis erwartet. Bewerber für das Amt eines Jugendschö­ffen sollten über Erfahrung in der Jugenderzi­ehung durch berufliche­n, privaten oder ehrenamtli­chen Umgang mit Jugendlich­en verfügen. Das Amt des Jugendschö­ffen ist ein Ehrenamt. Er wird nach Maßgabe des Gesetzes über die Entschädig­ung ehrenamtli­cher Richter entlohnt. Für die Zeitversäu­mnis erhält ein Schöffe eine Aufwandsen­tschädigun­g. Daneben werden Verdiensta­usfall und Fahrtkoste­n erstattet. Arbeitgebe­r sind gesetzlich verpflicht­et, Jugendschö­ffen vom Dienst freizustel­len. Jeder Schöffe wird nicht zu mehr als zirka zehn Sitzungen im Jahr herangezog­en. Die Reihenfolg­e, in der die Schöffen an den ordentlich­en Sitzungen teilnehmen, wird jährlich im Voraus durch Auslosung bestimmt. Es obliegt dem Jugendhilf­eausschuss des Landkreise­s, die Vorschlags­liste mit potenziell­en Jugendschö­ffen aufzustell­en und dem Amtsgerich­t vorzulegen.

Interessen­ten an diesem Ehrenamt können ihre Bewerbung bis zum 15. April 2018 beim Jugendamt des Landratsam­tes einreichen. Antragsfor­mular unter www.altenburge­rland.de. Bei Fragen steht Antonia Kittel vom Jugendamt unter Telefon (03447) 58 65 76 zur Verfügung.

Newspapers in German

Newspapers from Germany