Ostthüringer Zeitung (Schmölln)
Jugendschöffen für Altenburger Amtsgericht gesucht
Interessierte für das Ehrenamt können sich bis . April bewerben
Altenburger Land. Ob Diebstahl, Körperverletzung, Drogenhandel oder sonstige Straftaten: Am Altenburger Amtsgericht werden unter anderem Jugendstrafsachen verhandelt, auf die bis zu vier Jahre Gefängnis stehen. Neben einem hauptamtlichen Richter gibt es bei jeder Verhandlung nach Jugendstrafrecht am Amts- beziehungsweise Landgericht Gera zwei Schöffen, die dabei helfen, das richtige Urteil zu fällen.
Am 1. Januar 2019 beginnt die neue Amtsperiode der auf fünf Jahre zu wählenden Jugendschöffen. Ab sofort werden Personen gesucht, die für den Amtsgerichtsgerichtsbezirk Altenburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen teilnehmen möchten, informiert das Landratsamt.
Bewerber müssen im Landkreis wohnen und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, welche die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Von den Jugendschöffen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Bewerber für das Amt eines Jugendschöffen sollten über Erfahrung in der Jugenderziehung durch beruflichen, privaten oder ehrenamtlichen Umgang mit Jugendlichen verfügen. Das Amt des Jugendschöffen ist ein Ehrenamt. Er wird nach Maßgabe des Gesetzes über die Entschädigung ehrenamtlicher Richter entlohnt. Für die Zeitversäumnis erhält ein Schöffe eine Aufwandsentschädigung. Daneben werden Verdienstausfall und Fahrtkosten erstattet. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Jugendschöffen vom Dienst freizustellen. Jeder Schöffe wird nicht zu mehr als zirka zehn Sitzungen im Jahr herangezogen. Die Reihenfolge, in der die Schöffen an den ordentlichen Sitzungen teilnehmen, wird jährlich im Voraus durch Auslosung bestimmt. Es obliegt dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises, die Vorschlagsliste mit potenziellen Jugendschöffen aufzustellen und dem Amtsgericht vorzulegen.
Interessenten an diesem Ehrenamt können ihre Bewerbung bis zum 15. April 2018 beim Jugendamt des Landratsamtes einreichen. Antragsformular unter www.altenburgerland.de. Bei Fragen steht Antonia Kittel vom Jugendamt unter Telefon (03447) 58 65 76 zur Verfügung.