Ostthüringer Zeitung (Schmölln)
Förderung von Investitionen neu geregelt
IHK-Präsident begrüßt Änderung
Gera. Die Förderung Thüringer Unternehmen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“(GRW) erfolgt ab sofort nach neuen Regeln. So werde es künftig kein System aus Basisförderung und Zuschlägen mehr geben, teilte das Thüringer Wirtschaftsministerium gestern mit.
Zukünftig können Großunternehmen mit 10, mittlere Unternehmen mit 20 und kleine Unternehmen mit 30 Prozent der von ihnen eingesetzten Investitionssumme unterstützt werden. Gefördert werden zudem nur noch Betriebe mit einer maximalen Leiharbeitsquote von 20 Prozent.
Neu ist auch, dass die Förderung nicht mehr zwingend die Schaffung von Arbeitsplätzen voraussetzt - sie kann sich auch an der Steigerung der Produktivität und Löhne im Unternehmen orientieren. Dieses sogenannte Lohnsummen-Kriterium ermögliche es Unternehmen, zum Beispiel in digitale Technologien zu investieren und so ihre Produktivität zu erhöhen, ohne unmittelbar neue Arbeitsplätze schaffen und besetzen zu müssen, hieß es.
Die Industrie- und Handelskammern (IHK) begrüßten die Neuausrichtung
Der Ostthüringer IHK-Präsident Ralf-Uwe Bauer sieht in den neuen Richtlinien einen richtigen Schritt für den Wirtschaftsstandort Thüringen. Die Unternehmen hätten häufig den bisherigen Aufwand für die Förderung gescheut und sich deshalb schon lange eine Vereinfachung gewünscht, betonte Bauer. So positiv das Signal auch sei. Jetzt komme es darauf an, zügig den nächsten Schritt zu gehen. Wir brauchen insgesamt eine Wirtschafts- und Innovationsförderung, die sich näher an der Wirklichkeit der Unternehmen orientiert, so der Ostthüringer IHK-Präsident. (dpa)