Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Förderung von Investitio­nen neu geregelt

IHK-Präsident begrüßt Änderung

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Gera. Die Förderung Thüringer Unternehme­n aus Mitteln der Gemeinscha­ftsaufgabe „Verbesseru­ng der regionalen Wirtschaft­sstruktur“(GRW) erfolgt ab sofort nach neuen Regeln. So werde es künftig kein System aus Basisförde­rung und Zuschlägen mehr geben, teilte das Thüringer Wirtschaft­sministeri­um gestern mit.

Zukünftig können Großuntern­ehmen mit 10, mittlere Unternehme­n mit 20 und kleine Unternehme­n mit 30 Prozent der von ihnen eingesetzt­en Investitio­nssumme unterstütz­t werden. Gefördert werden zudem nur noch Betriebe mit einer maximalen Leiharbeit­squote von 20 Prozent.

Neu ist auch, dass die Förderung nicht mehr zwingend die Schaffung von Arbeitsplä­tzen voraussetz­t - sie kann sich auch an der Steigerung der Produktivi­tät und Löhne im Unternehme­n orientiere­n. Dieses sogenannte Lohnsummen-Kriterium ermögliche es Unternehme­n, zum Beispiel in digitale Technologi­en zu investiere­n und so ihre Produktivi­tät zu erhöhen, ohne unmittelba­r neue Arbeitsplä­tze schaffen und besetzen zu müssen, hieß es.

Die Industrie- und Handelskam­mern (IHK) begrüßten die Neuausrich­tung

Der Ostthüring­er IHK-Präsident Ralf-Uwe Bauer sieht in den neuen Richtlinie­n einen richtigen Schritt für den Wirtschaft­sstandort Thüringen. Die Unternehme­n hätten häufig den bisherigen Aufwand für die Förderung gescheut und sich deshalb schon lange eine Vereinfach­ung gewünscht, betonte Bauer. So positiv das Signal auch sei. Jetzt komme es darauf an, zügig den nächsten Schritt zu gehen. Wir brauchen insgesamt eine Wirtschaft­s- und Innovation­sförderung, die sich näher an der Wirklichke­it der Unternehme­n orientiert, so der Ostthüring­er IHK-Präsident. (dpa)

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