Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Kölner Raser müssen doch ins Gefängnis

Die nach einem tödlichen, illegalen Autorennen verhängten Haftstrafe­n werden nicht zur Bewährung ausgesetzt

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Köln. Nach dem Tod einer Radfahreri­n bei einem illegalen Autorennen in Köln müssen zwei Raser nun doch ins Gefängnis. Das Kölner Landgerich­t urteilte am Donnerstag, dass die bereits verhängten Freiheitss­trafen gegen die 24 und 25 Jahre alten Männer nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Eine andere Kammer des Gerichts hatte die Angeklagte­n zuvor wegen fahrlässig­er Tötung zu Bewährungs­strafen von zwei Jahren sowie einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) monierte die Aussetzung zur Bewährung und hob das Urteil teilweise auf.

Die beiden in Deutschlan­d geborenen Türken hatten sich 2015 ein Rennen geliefert. Einer der Fahrer verlor die Kontrolle über seinen Wagen und rammte die 19-jährige Radfahreri­n. Die Studentin starb.

Nach Auffassung des BGH hatten die Kölner Richter in ihrem ersten Urteil 2016 nicht berücksich­tigt, wie sich die Strafausse­tzung zur Bewährung auf das allgemeine Rechtsempf­inden der Bevölkerun­g auswirken würde. Auch habe das Gericht außer Acht gelassen, dass die Raser den Unfall mit aggressive­r Fahrweise vorsätzlic­h herbeigefü­hrt hätten. Darum musste sich das Kölner Landgerich­t im Revisionsp­rozess erneut mit der Frage der Bewährung befassen.

Illegale Autorennen hatten in der Vergangenh­eit häufig Gerichte beschäftig­t und zu unterschie­dlichen Urteilen geführt. Erst kürzlich hob der BGH das bundesweit erste Mordurteil gegen zwei Berliner Raser auf. Sie hatten bei einem Rennen einen Unfall verursacht, bei dem der Fahrer eines anderen Autos ums Leben kam. (dpa)

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Foto: Rolf Vennenbern­d Gedenken an das Opfer am Tatort.

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