Ostthüringer Zeitung (Schmölln)
Urteil: Mieter muss auch im Sommer warmes Wasser bekommen
Eigentümer muss dafür sorgen, dass immer genügend Brennstoff in den Tanks ist. Fällt die Heizung deswegen aus, geht das zu seinen Lasten
Fulda. Ein Vermieter muss auch in den Sommermonaten sicherstellen, dass die Warmwasserversorgung gesichert ist. Daher ist es erforderlich, dass er sich rechtzeitig darum kümmert, die Brennstoffvorräte aufzufüllen, entschied das Landgericht Fulda (Az.: 5 T 200/17). Das berichtet die Zeitschrift „NJW-Spezial“(Heft 6, 2018). Denn dem Mieter ist es mit Blick auf die Köperhygiene nicht zumutbar, auch nur wenige Tage auf Warmwasser zu verzichten.
In dem Fall hatte eine Mieterin Prozesskostenhilfe beantragt. Sie hatte Ende Juni festgestellt, dass die Warmwasserversorgung ausgefallen war. Nachdem erste Versuche, dies der Vermieterin telefonisch und per SMS mitzuteilen, erfolglos geblieben waren, schaltete die Mieterin einen Anwalt ein. Die Vermieterin erklärte hingegen, sie habe nach der Meldung der Mieterin sofort Heizöl bestellt und ihr dies auch mitgeteilt.
Einige Tage später sei die Heizung wieder angeschaltet worden. Das Amtsgericht lehnte den Antrag auf Prozesskostenhilfe daraufhin ab. Der Ausfall der Warmwasserversorgung habe nicht zu erheblichen Nachteilen führen können, da er sich im Hochsommer ereignet habe.
Das sah das Landgericht anders: Die Versorgung der Wohnung mit Warmwasser und Wärme ist dringend. Dem steht nicht entgegen, dass die Unterbrechung sich hier im Hochsommer ereignete. Zwar wird ein Mieter in dieser Jahreszeit einen Ausfall der Heizung hinnehmen können, nicht aber einen Ausfall des Warmwassers. Denn diese Versorgung hat für die Körperhygiene große Bedeutung – gerade im Hochsommer. Es ist einem Mieter nicht zuzumuten, aufgrund einer Nachlässigkeit des Vermieters wochenlang auf Warmwasser verzichten zu müssen. Das gilt insbesondere, wenn, wie in diesem Fall, ein Mieter mit kleinen Kindern die Wohnung bewohnt. (dpa)