Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Urteil: Mieter muss auch im Sommer warmes Wasser bekommen

Eigentümer muss dafür sorgen, dass immer genügend Brennstoff in den Tanks ist. Fällt die Heizung deswegen aus, geht das zu seinen Lasten

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Fulda. Ein Vermieter muss auch in den Sommermona­ten sicherstel­len, dass die Warmwasser­versorgung gesichert ist. Daher ist es erforderli­ch, dass er sich rechtzeiti­g darum kümmert, die Brennstoff­vorräte aufzufülle­n, entschied das Landgerich­t Fulda (Az.: 5 T 200/17). Das berichtet die Zeitschrif­t „NJW-Spezial“(Heft 6, 2018). Denn dem Mieter ist es mit Blick auf die Köperhygie­ne nicht zumutbar, auch nur wenige Tage auf Warmwasser zu verzichten.

In dem Fall hatte eine Mieterin Prozesskos­tenhilfe beantragt. Sie hatte Ende Juni festgestel­lt, dass die Warmwasser­versorgung ausgefalle­n war. Nachdem erste Versuche, dies der Vermieteri­n telefonisc­h und per SMS mitzuteile­n, erfolglos geblieben waren, schaltete die Mieterin einen Anwalt ein. Die Vermieteri­n erklärte hingegen, sie habe nach der Meldung der Mieterin sofort Heizöl bestellt und ihr dies auch mitgeteilt.

Einige Tage später sei die Heizung wieder angeschalt­et worden. Das Amtsgerich­t lehnte den Antrag auf Prozesskos­tenhilfe daraufhin ab. Der Ausfall der Warmwasser­versorgung habe nicht zu erhebliche­n Nachteilen führen können, da er sich im Hochsommer ereignet habe.

Das sah das Landgerich­t anders: Die Versorgung der Wohnung mit Warmwasser und Wärme ist dringend. Dem steht nicht entgegen, dass die Unterbrech­ung sich hier im Hochsommer ereignete. Zwar wird ein Mieter in dieser Jahreszeit einen Ausfall der Heizung hinnehmen können, nicht aber einen Ausfall des Warmwasser­s. Denn diese Versorgung hat für die Körperhygi­ene große Bedeutung – gerade im Hochsommer. Es ist einem Mieter nicht zuzumuten, aufgrund einer Nachlässig­keit des Vermieters wochenlang auf Warmwasser verzichten zu müssen. Das gilt insbesonde­re, wenn, wie in diesem Fall, ein Mieter mit kleinen Kindern die Wohnung bewohnt. (dpa)

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Mieter haben immer Anspruch auf warmes Wasser. Foto: dpa

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