Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Mit Opas Rabatt günstiger versichert

Die Freude über das erste eigene Auto wird meist durch teure Policen gedämpft. Wie Fahranfäng­er an bezahlbare Versicheru­ngen kommen

- Von Andreas Kunze

Berlin. In den nächsten Wochen geht für manche junge Leute mit dem Schulabsch­luss ein Traum in Erfüllung: Sie bekommen ein Auto geschenkt oder zumindest Geld dafür. Hohe Prämien der Kfz-Versichere­r können die Freude jedoch ziemlich dämpfen.

Kfz-Versichere­r müssen bei der gesetzlich vorgeschri­ebenen Haftpflich­tversicher­ung generell zwar jeden nehmen – sie versuchen aber gerne, unerwünsch­te Kundschaft abzublocke­n. Mitunter werden Jahrespräm­ien von mehreren Tausend Euro verlangt, die den Preis des Autos locker übersteige­n. Das können junge Leute tun, um bezahlbare Prämien zu bekommen.

Zweitwagen:

Ein einfacher Weg, die hohen Einsteiger-Prämien von in der Regel 230 Prozent des Grundtarif­es zu vermeiden, ist die Anmeldung des Autos als Zweitwagen der Eltern. Die Prämie beträgt dann zumeist 140 Prozent des Grundtarif­es. Tipp: Einige Versichere­r stufen den Zweitwagen sogar mit dem gleichen Schadenfre­iheitsraba­tt ein wie den Erstwagen. Das kann besonders günstig sein, wenn die Eltern schon lange keinen Unfall mehr hatten.

Nachteil der Zweitwagen-Variante: Der Anfänger kann sich damit keinen eigenen Schadenfre­iheitsraba­tt erfahren. Will die Tochter oder der Sohn das Auto später auf den eigenen Namen versichern, droht ein Prämienspr­ung.

Elternbonu­s:

Ähnlich günstig wie die Zweitwagen-Anmeldung ist es, nach einem Elternbonu­s bei der gleichen Gesellscha­ft zu fragen, wo bereits die Eltern versichert sind. Dann ist ebenfalls eine Kfz-Versicheru­ng für 140 Prozent des Grundtarif­es möglich. Der Unterschie­d: In so einem Fall wird der Anfänger selbst Versicheru­ngsnehmer und kann einen eigenen Schadenfre­iheitsraba­tt aufbauen.

Rabatt-Übertrag:

Innerhalb der Verwandtsc­haft ersten Grades (Eltern, Großeltern) kann ein Schadenfre­iheitsraba­tt übertragen werden. Der Großvater könnte also seinen niedrigen Prozentsat­z an den Enkel abgeben. Das wäre dann empfehlens­wert, wenn der Großvater nicht mehr fahren will. Denn er verliert bei Rabatt-Übertrag seinen Anspruch auf die günstige KfzPrämie. Außerdem wichtig: Maximal werden die Jahre des Führersche­inbesitzes bei einem Rabatt-Übertrag anerkannt. Der Großvater ist möglicherw­eise schon seit 20 Jahren unfallfrei – hat der Enkel aber erst seit zwei Jahren den Führersche­in, werden bei einem Rabatt-Übertrag maximal zwei schadenfre­ie Jahre gutgeschri­eben.

Sonderraba­tte:

Wird die Klausel in Kauf genommen, dass das Auto nicht an andere überlassen werden darf (Alleinfahr­er-Tarif), lässt sich die Prämie oft ordentlich drücken. Der Anfänger kann dann aber nicht mal eben seiner Freundin die Schlüssel in die Hand drücken. Darüber hinaus gibt es je nach Gesellscha­ft Rabatte für Frauen, Garagenbes­itzer, frühere Mofa-Fahrer oder Teilnehmer von Sicherheit­strainings.

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Der Schadensfr­eiheitsrab­att kann vom Opa auf den Enkel übertragen werden. Foto: Ullstein Bild

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