Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
Haftstrafen für Essener Bombenleger
Drei Muslime griffen Sikh-Tempel an
Essen. Äußerlich gefasst nahmen die drei Tempelbomber am Dienstag das Urteil der Essener Jugendstrafkammer für den Sprengstoffanschlag auf das Gebetshaus der Essener Sikh-Gemeinde auf, bei dem drei Menschen verletzt wurden. Sie sind zu Haftstrafen zwischen sechs und sieben Jahren verurteilt worden. Wenig Regung sollen sie auch gezeigt haben, als Richter Volker Uhlenbrock ihnen vorwarf, sie hätten laviert, kein offenes Geständnis abgelegt. Sie hatten jede Tötungsabsicht verneint. Das Gericht glaubte ihnen nicht, sprach auch vom „Hass auf andere Religionen“als Motiv des versuchten Mordes.
Auf offene Worte gehofft hatte im nicht öffentlich geführten Prozess vor allem der 62 Jahre alte Priester der Sikh-Gemeinde. Als der in einem Feuerlöscher installierte Sprengsatz am 16. April 2016 gegen 19 Uhr per Fernzündung detonierte und Metallteile durch die Luft flogen, zerfetzte es ihm das Bein. Seitdem geht er an Krücken. Er hat seinen Beruf in Deutschland verloren, erzählt sein Anwalt Jan Czopka, weil er den dafür erforderlichen Lotussitz nicht mehr beherrsche. So muss er zurück in seine Heimat Indien. Dennoch habe er den Angeklagten vergeben.
Die Jugendlichen aus dem Ruhrgebiet, heute alle 17, haben sich 2015 gegenseitig radikalisiert. Sie sahen sich als Kämpfer für den Islam und wollten „Ungläubige“töten. Sie suchten Kontakt zur Islamistenszene, beteiligten sich an Koran-Verteilaktionen – und blieben doch isoliert. Diese Kindertruppe galt als unkontrollierbar, erzählt ein V-Mann im Prozess. Das Material für die Sprengsätze bestellten sie im Internet – bei Versandhändlern wie Amazon.
Schon in der Schule waren die drei Attentäter aufgefallen, weil sie Mitschülerinnen Gewalt androhten und sie beleidigten. Ihre Eltern sorgten sich so um sie, dass sie die Behörden einschalteten. Vergeblich, für Aussteigerprogramme war das Trio nicht mehr zu erreichen.
Haupttäter Yusuf T., der die Bombe vor die Tür gelegt hatte, will Revision einlegen, kündigte seine Anwältin an. Seine Strafe von sieben Jahren Jugendhaft nannte sie „extrem hoch“. (ette)