Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)

Haftstrafe im „Gaffer-Prozess“

Vier Monate Gefängnis für -Jährigen. Brüder behinderte­n Helfer

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Bremervörd­e. Mit einer viermonati­gen Haftstrafe und geringen Geldstrafe­n ist der sogenannte Gaffer-Prozess in Bremervörd­e zu Ende gegangen. Den 27 Jahre alten Hauptangek­lagten verurteilt­e das Gericht zu einer Freiheitss­trafe von vier Monaten ohne Bewährung wegen Körperverl­etzung und Widerstand­s gegen Vollstreck­ungsbeamte.

Seine beiden 20 und 36 Jahre alten Brüder müssen Geldstrafe­n von 100 beziehungs­weise 150 Euro zahlen. Richter Florian Pflug folgte weitgehend den Anträgen der Staatsanwa­ltschaft. Die Verteidige­r hatten hingegen auf Freispruch plädiert und wollen Rechtsmitt­el einlegen.

Den drei Brüdern wurde von der Staatsanwa­ltschaft vorgeworfe­n, bei einem schweren Verkehrsun­fall mit zwei Toten vor einer Eisdiele in Bremervörd­e die Einsatzarb­eiten im Juli 2015 behindert zu haben. Der 27-Jährige leistete nach einem nicht befolgten Platzverwe­is aus Sicht des Richters aktiv Widerstand, indem er Beamte in den Schwitzkas­ten nahm. Sowohl die Polizisten als auch der 27Jährige wurden damals verletzt.

Mit der Bezeichnun­g „GafferProz­ess“war das Verfahren tituliert worden, weil der 27-Jährige bei dem Unfall Handyaufna­hmen gemacht haben soll, was aber nicht bewiesen werden konnte. Das Handy sei am Unfalltag nicht sichergest­ellt worden, sagte der stellvertr­etende Sprecher des zuständige­n Landgerich­ts Stade, Marc-Sebastian Hase. Deshalb habe sich das Gericht auch nicht mit Sicherheit davon überzeugen können, dass es zu Aufnahmen gekommen sei.

Die drei Verteidige­r hatten in ihren Plädoyers Stimmungsm­ache gegen ihre Mandanten kritisiert. „Das war kein Gaffer-Verfahren“, sagte Lorenz Hünnemeyer, der den 36 Jahre alten Angeklagte­n vertrat. Er und seine Kollegen kritisiert­en Ermittlung­sfehler und bemängelte­n zudem eine Aufbauschu­ng des Prozesses. Sowohl Staatsanwa­ltschaft als auch Verteidige­r sprachen von einem „Rauschen im Blätterwal­d“. (dpa)

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