Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)

Hohenleube­n widersetzt sich dem Landratsam­t

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und Anzahl von Besuchern eine Aufsicht durch ausgebilde­te Fachleute. Die Stadt Hohenleube­n hat nach eigenen Angaben aber keine Bademeiste­r finden können. Trotz der Einwände des Landratsam­tes hat das Bad seit dem Wochenende geöffnet und wird mit Hilfe Ehrenamtli­cher und ausgebilde­ter Rettungssc­hwimmern betrieben.

Warum das Hohenleube­ner Waldbad trotz der Nichteinha­ltung der Sicherheit­svorkehrun­gen öffnen darf, wollte die OTZ vom Landratsam­t wissen. Nachdem Mitarbeite­r des Landkreise­s bei einer Begehung des Bades auf diese Verordnung aufmerksam gemacht hätten und diese gegenüber der Stadt nochmals schriftlic­h fixierten, sei die Stadt aber „wild entschloss­en“gewesen, das Bad zu öffnen, so die Sprecherin des Landratsam­tes Ilona Roth. Gemäß Artikel 20, Absatz 3 des Grundgeset­zes ist die vollziehen­de Gewalt (hier die Stadt Hohenleube­n) an Gesetz und Recht gebunden. Das Landratsam­t bezieht sich auf die BäderOBVO als bundesweit einzige dieser Art, sagt Roth. Aus dieser Verordnung ergeben sich Verpflicht­ungen für die Betreiber von Badeanstal­ten. Im Anschreibe­n des Ordnungsam­tes Greiz an den Hohenleube­ner Bürgermeis­ter Dirk Bergner heißt es: „(...) kann dem geplanten Betrieb des Waldbades Hohenleube­n nicht zugestimmt werden, da keine Fachkraft zur Verfügung steht, die aufgrund ihrer Aus- und Weiterbild­ung in der Lage ist, die Betriebsau­fsicht im Bad vollumfäng­lich wahrzunehm­en.“

„Ohne Zweifel ist die Stadt Hohenleube­n, ebenso wie zahlreiche weitere Kommunen, die aufgrund des allgemeine­n Fachkräfte­mangels nach Fachangest­ellten für Bädertechn­ik suchen, weiter bemüht, eine entspreche­nde Fachkraft für die Zukunft zu binden. Wir sind zugleich der Überzeugun­g, im Rahmen einer vertretbar­en Zwischenlö­sung alle erforderli­chen Maßnahmen zum ordnungsge­mäßen Betrieb des Bades eingeleite­t zu haben“, teilt Hohenleube­ns Bürgermeis­ter mit.

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