Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
Hohenleuben widersetzt sich dem Landratsamt
und Anzahl von Besuchern eine Aufsicht durch ausgebildete Fachleute. Die Stadt Hohenleuben hat nach eigenen Angaben aber keine Bademeister finden können. Trotz der Einwände des Landratsamtes hat das Bad seit dem Wochenende geöffnet und wird mit Hilfe Ehrenamtlicher und ausgebildeter Rettungsschwimmern betrieben.
Warum das Hohenleubener Waldbad trotz der Nichteinhaltung der Sicherheitsvorkehrungen öffnen darf, wollte die OTZ vom Landratsamt wissen. Nachdem Mitarbeiter des Landkreises bei einer Begehung des Bades auf diese Verordnung aufmerksam gemacht hätten und diese gegenüber der Stadt nochmals schriftlich fixierten, sei die Stadt aber „wild entschlossen“gewesen, das Bad zu öffnen, so die Sprecherin des Landratsamtes Ilona Roth. Gemäß Artikel 20, Absatz 3 des Grundgesetzes ist die vollziehende Gewalt (hier die Stadt Hohenleuben) an Gesetz und Recht gebunden. Das Landratsamt bezieht sich auf die BäderOBVO als bundesweit einzige dieser Art, sagt Roth. Aus dieser Verordnung ergeben sich Verpflichtungen für die Betreiber von Badeanstalten. Im Anschreiben des Ordnungsamtes Greiz an den Hohenleubener Bürgermeister Dirk Bergner heißt es: „(...) kann dem geplanten Betrieb des Waldbades Hohenleuben nicht zugestimmt werden, da keine Fachkraft zur Verfügung steht, die aufgrund ihrer Aus- und Weiterbildung in der Lage ist, die Betriebsaufsicht im Bad vollumfänglich wahrzunehmen.“
„Ohne Zweifel ist die Stadt Hohenleuben, ebenso wie zahlreiche weitere Kommunen, die aufgrund des allgemeinen Fachkräftemangels nach Fachangestellten für Bädertechnik suchen, weiter bemüht, eine entsprechende Fachkraft für die Zukunft zu binden. Wir sind zugleich der Überzeugung, im Rahmen einer vertretbaren Zwischenlösung alle erforderlichen Maßnahmen zum ordnungsgemäßen Betrieb des Bades eingeleitet zu haben“, teilt Hohenleubens Bürgermeister mit.