Ostthüringer Zeitung (Bad Lobenstein)

Fragen rund um die öffentlich­e Notdurft

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Was kostet Wildpinkel­n?

Wildpinkel­n gilt als Ordnungswi­drigkeit und kann teuer werden. Die Bußgelder schwanken je nach Stadt zwischen 5 und 5000 Euro. Eine Anzeige wegen öffentlich­en Ärgernisse­s (§ 183a StGB) kann sogar zu einer Freiheitss­trafe führen, etwa wenn Kinder Zeugen sind.

Muss man im Notfall Menschen auf seine private Toilette lassen? Nein. Die Annahme beruht auf der falschen Auslegung des Paragraf 323c StGB, wonach sich strafbar macht, wer „bei Unglücksfä­llen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet...“. Eine Notdurft macht aber noch keinen Notfall. Darf man während eines Staus sein Geschäft verrichten?

Wer im Stau steht, darf die Fahrbahn nicht betreten. Ein menschlich­es Bedürfnis stellt keinen Notfall dar, der Ausnahmen von der Regel rechtferti­gt.

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