Ostthüringer Zeitung (Bad Lobenstein)

Thüringer Verfassung­srichter bestätigen Wahlrecht ab 

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Erfurt. Mit Erleichter­ung hat die Landesregi­erung auf die Entscheidu­ng reagiert. Denn damit können die Wahlen am 15. April, bei denen über Landräte, Oberbürger­meister und hauptamtli­che Bürgermeis­ter abgestimmt wird, wie geplant ablaufen, teilten Innen- und Justizmini­sterium am Dienstag mit.

Der Landtag hatte im Dezember 2015 die Änderung des Wahlgesetz­es beschlosse­n. Von der Regelung könnten etwa 30 000 Thüringer Erstwähler profitiere­n. Jugendlich­e sollten so früh wie möglich an den demokratis­chen Meinungsbi­ldungsund Entscheidu­ngsprozess­en teilhaben, sagte Justizmini­ster Dieter Lauinger (Grüne). Er freue sich deshalb sehr darüber, dass der Verfassung­sgerichtsh­of die Teilnahme der 16- und 17-Jährigen an den bevorstehe­nden Kommunalwa­hlen nicht gestoppt habe. Innenminis­ter Georg Maier (SPD) sagte: „Die heutige Entscheidu­ng stärkt das Vertrauen der jungen Erstwähler in die Demokratie.“

Die Richter entschiede­n über einen Eilantrag der AfD-Landtagsfr­aktion. Während die rot- rot-grüne Landesregi­erung die Möglichkei­t für die jungen Leute, an den Kommunalwa­hlen teilzunehm­en, als demokratis­che Errungensc­haft preist, will die AfD, dass nur volljährig­e Wähler an den Urnen zugelassen sind. Auch die CDU tritt für ein Mindestalt­er von 18 Jahren ein.

Der Thüringer Verfassung­sgerichtsh­of hat eine einstweili­ge Anordnung der AfD-Fraktion gegen das Wahlrecht für - und -Jährige abgelehnt.

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