Ostthüringer Zeitung (Bad Lobenstein)
Verfassungsgericht ohne Präsident
Klaus von der Weiden führt kommissarisch Gerichtshof in Weimar. Manfred Baldus für zweite Amtszeit bestätigt
Es gab fünf Nein-Stimmen und drei Enthaltungen.
Danach: Glückwünsche und Blumensträuße. Auch Gerichtspräsident Manfred Aschke gratulierte im Plenarsaal, wobei dies schon ein kleiner Abschied war. Der habilitierte Jurist wird am heutigen Mittwoch 68 Jahre. Da er damit die Altersgrenze erreicht, scheidet er automatisch aus dem Gericht aus.
Der Hof in Weimar hat damit keinen Präsidenten mehr. Denn die Zweidrittel-Mehrheit für einen Nachfolger ist hier nicht in Sicht. Obwohl sich CDUFraktionschef Mike Mohring ein halbes Dutzend Mal mit seinen rot-rot-grünen Amtskollegen traf, konnte er sich mit ihnen nicht auf einen gemeinsamen Kandidaten einigen.
Mohring besteht auf Bundesrichter Klaus-Dieter von der Weiden, der einst Abteilungsleiter in der CDU-geführten Staatskanzlei war. Die Koalition hat sich hingegen inzwischen auf die Weimarer Verwaltungsgerichtspräsidentin Elke Heßelmann festgelegt.
Wann sich dieses machtpolitische Patt auflöst, ist ungewiss. Bis es soweit ist, bleibt das Gericht aber funktionsfähig. Den Platz Aschkes kann ein stellvertretender Richter einnehmen, ansonsten wird der Hof vertretungsweise vom dienstältesten Berufsrichter geführt – der von der Weiden heißt.
Wirkt das Gezerre um den Verfassungsgerichtspräsidenten bislang für die politischen Beteiligten vor allem peinlich, hat die parlamentarische Blockade des sogenannten Richterwahlausschusses ganz praktische Folgen. Die AfD-Fraktion hatte sich aus dem Gremium zurückgezogen, das der Ernennung von Richtern auf Lebenszeit zustimmen muss. Damit protestierte sie dagegen, dass die Regierungsfraktionen nicht bereit sind, AfD-Landeschef Stefan Möller zum neuen Chef des Justizausschusses zu wählen. Zuvor war der bisherige Amtsinhaber Stephan Brandner (auch AfD) in den Bundestag gewechselt.
Der Linke-Abgeordnete André Blechschmidt appellierte gestern im Landtag an die AfD, endlich neue Kandidaten für den Wahlausschuss aufzustellen. Ansonsten bleibe das Gremium, in dem zwingend alle Fraktionen vertreten sein müssen, dauerhaft handlungsunfähig. Stefan Möller entgegnete, dass man dies ja gerne täte. Vorher müsse die Koalition zeigen, dass sie zur „kollegialen Zusammenarbeit“im Parlament bereit sei.