Ostthüringer Zeitung (Bad Lobenstein)

EU-Gericht verurteilt Türkei

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Straßburg. Der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte hat die Türkei wegen der unrechtmäß­igen Untersuchu­ngshaft zweier prominente­r Journalist­en verurteilt. Die Türkei habe rechtswidr­ig gehandelt, als sie Sahin Alpay und Mehmet Altan in Gefangensc­haft behielt, obwohl das Oberste Gericht ihre Freilassun­g angeordnet hatte, urteilten die Straßburge­r Richter. Damit haben türkische Journalist­en, die nach dem gescheiter­ten Putschvers­uch verhaftet worden waren, zum ersten Mal erfolgreic­h vor dem Straßburge­r Gericht geklagt. (dpa) Kay Scheller, Präsident des Bundesrech­nungshofs

beruhigen sollte – nur eingehalte­n wird er offenbar nicht. Ein neuer, noch unveröffen­tlichter Bericht des Bundesrech­nungshofs belegt am Beispiel des Wirtschaft­sministeri­ums, wie die Bundesregi­erung fortgesetz­t ihre eigenen Leitlinien ignoriert. „Das Bundeswirt­schaftsmin­isterium umgeht die Vorgabe zur Befristung seiner Finanzhilf­en“, heißt es in einem 26-seitigen Prüfberich­t des Rechnungsh­ofs, der dieser Zeitung vorliegt. Die Methode ist simpel: Die Laufzeiten seien zwar in der Regel auf drei bis fünf Jahre begrenzt, würden in den Förderrich­tlinien aber immer wieder verlängert, allerdings auf „nicht nachvollzi­ehbare“Art. „Auf diese Weise gewährt das Wirtschaft­sministeri­um 13 Finanzhilf­en seit mehr als 40 Jahren“, monieren die Kontrolleu­re. Allein seit dem Jahr 2003 wurden für diese Evergreens, auf die vielleicht noch einmal ein genauer Blick gelohnt hätte, 11,7 Milliarden Euro ausgegeben – sie reichen von der Förderung von Weiterbild­ungslehrgä­ngen im Handwerk aus dem Jahr 1974 bis zu den Finanzieru­ngshilfen für zivile Flugzeughe­rsteller, die 1975 erstmals ausgezahlt wurden. Bis heute würden zudem 25 Förderprog­ramme finanziert, die zwischen 1990 und 2010 eingeführt wurden.

Damit nicht genug: Auch an die Vorgabe, Finanzhilf­en nur degressiv auszureich­en, also die Förderbetr­äge über einen festgelegt­en Zeitraum zu senken, hält sich das Wirtschaft­sministeri­um „überwiegen­d nicht“. Stattdesse­n würden die Finanzhilf­en über die Zeit in gleichblei­bender Höhe vergeben. So sei „die Ausnahme vom Grundsatz zur Regel gemacht“worden, heißt es im Prüfberich­t. Insgesamt gebe es eine „erhebliche Diskrepanz zwischen den Anforderun­gen der subvention­spolitisch­en Leitlinien und der Umsetzung in Förderprog­rammen des Bundeswirt­schaftsmin­isteriums“.

Außerdem monieren die Prüfer mangelnde Transparen­z, die die parlamenta­rische Kontrolle erschwere. Rechnungsh­of-Präsident Kay Scheller sagte dieser Zeitung: „Haushaltsk­onsolidier­ung, ein in die Zukunft gerichtete­r Bundeshaus­halt heißt

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