Ostthüringer Zeitung (Gera)

Gesetzentw­urf zu Gemeindefu­sionen verzögert sich

Noch keine Entscheidu­ng des Thüringer Kabinetts in der nächsten Woche. Weiter Warten auf Urteilsbeg­ründung

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Landesverf­assungsger­ichts zu handeln, sagte er. Der Minister werde nur Szenarien für das weitere Vorgehen vorlegen.

Ministerpr­äsident Bodo Ramelow (Linke) hatte vor einigen Tagen dem MDR mitgeteilt, dass am 4. Juli ein Entwurf vorliegen werde. Auf Nachfrage bekräftigt­e er, dass Poppenhäge­r in Absprache mit der Staatskanz­lei am Dienstag eine „Beschlussv­orlage“präsentier­e. Allerdings könne das Kabinett ein Gesetz t erst auf den Weg bringen, wenn die Richter ihre Begründung geliefert hätten.

Erstmals sprach Ramelow auch davon, dass möglicherw­eise eine einfache Verordnung reichen könnte. Darüber müsste dann der Landtag nicht abstimmen. „Egal wie wir es machen: Wichtig ist, dass alle Gemeinden, die freiwillig in Richtung Fusion unterwegs sind, Planungssi­cherheit bekommen“, sagte der Regierungs­chef.

Die CDU-Fraktion im Landtag hatte mehrfach darauf hingewiese­n, dass freiwillig­e Zusammensc­hlüsse so wie in der Vergangenh­eit auf Basis der zurzeit gültigen Gesetzesla­ge möglich seien.

Aktuell liegen im Innenminis­terium 19 Fusionsant­räge von insgesamt 70 Gemeinden vor. Davon hielt die Fachabteil­ung bisher nur einen Teil mit dem Vorschaltg­esetz zur Gebietsref­orm vereinbar – das allerdings nicht mehr existiert. Das Verfassung­sgericht hatte es am 9. Juni nach einer Klage der CDU-Fraktion aus formellen Gründen einstimmig für nichtig erklärt.

Die ausführlic­he Begründung des Urteils wird frühestens Mitte Juli erwartet. Da der Schriftsat­z danach noch von der Fachabteil­ung des Innenminis­teriums auszuwerte­n ist, dürfte sich das Kabinett erst im August mit einem neuen Gesetzentw­urf befassen und Entscheidu­ngen treffen.

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