Fahrgastrechte bei Fahrtausfall
Kommt der Zug 60 Minuten zu spät am Zielort an, erhält der Fahrgast 25 Prozent des Fahrpreises, ab 120 Minuten 50 Prozent. Zeitfahrkarten im Nahverkehr werden pauschal je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt mit 1,50 Euro in der zweiten Klasse. Da erst Beträge ab vier Euro ausgezahlt werden, müssen mehrere angefallene Verspätungen zusammen eingereicht werden.
Bei Zugausfällen, Anschlussverlust und einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielort können Reisende von der Reise zurücktreten und sich den Fahrpreis erstatten lassen oder die Reise abbrechen – auch Kosten für die Rückfahrt müssen ersetzt werden. Betreffen die Ausfälle die letzten Züge am Abend, werden bis zu 80 Euro für andere Verkehrsmittel erstattet. Achtung: Das Eisenbahnunternehmen hat das vorrangige Recht, die Ersatzbeförderung oder eine Übernachtung zu organisieren.