AfD für noch schärferes Alkoholverbot
Erfurt. Städte mit Problembereichen, in denen angetrunkene Menschen regelmäßig für Ärger sorgen, haben bereits alkoholfreie Zonen. Gera gehört dazu, Weimar, Suhl und die Landeshauptstadt Erfurt. Die AfD-Landtagsfraktion legt diese Woche einen Gesetzentwurf vor, der die Verbotsbefugnisse kommunaler Ordnungsbehörden noch einmal erheblich erweitern soll.
„Wir wollen, dass Alkoholverbote bereits zur Gefahrenvorsorge ausgesprochen werden können“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Stefan Möller. Bislang müssten alkoholbedingte Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und beleidigende Pöbeleien erst abgewartet werden, um eine abstrakte Gefährdung an bestimmten öffentlichen Plätzen begründen zu können. Besonders mit Verweis auf den Kinder- und Jugendschutz ließen sich Tabuzonen für das Trinken von Alkohol auch an Haltestellen des Nahverkehrs und allen anderen Orten einrichten, die von Kindern und Jugendlichen regelmäßig aufgesucht würden.
Das Thema wird in Thüringen immer wieder kontrovers diskutiert. Bürger fühlen sich durch trinkende Gruppen an deren bevorzugten Treffpunkten verunsichert, Händler klagen über ausbleibende Kundschaft in anliegenden Geschäften, Stadtverwaltungen sorgen sich nicht zuletzt um ein schlechtes Image bei Touristen und Gästen. Das Oberverwaltungsgericht in Weimar hatte 2012 die strengen Verbotsregeln der Stadt Erfurt gekippt.
Daraufhin veränderte der Landtag das Thüringer Ordnungsbehördengesetz, um die rechtlichen Befugnisse der Behörden klarer zu fassen. „Wir haben das Gesetz damals weit genug aufgebohrt für den Handlungsspielraum der Kommunen“, sagt der langjährige Innenund Sicherheitspolitiker Wolfgang Fiedler (CDU). Er könne keinen weiteren Bedarf erkennen. „In der Praxis müssen Verbotszonen auch durchsetzbar bleiben“, denkt der Ostthüringer Abgeordnete an Ordnungspersonal und Polizei.
In den Parteien sind die Haltungen durchaus unterschiedlich. Vor allem die junge Generation, von den Jusos bis zu den Jungliberalen, lehnen verschärfte Regeln als eine Beschneidung von Freiheitsrechten ab. So ließen sich schon früher Alkoholverbote in der Nähe von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen in einem Radius von 25 Metern errichten. 2014 dehnte der Gesetzgeber Landtag den Radius auf mögliche 200 Meter aus. Die AfD verlangt jetzt 300 Meter. Der Hinweis, die allgemeine Sicherheitslage habe sich infolge von illegaler Migration verschärft, fehlt in ihrem Antragstext nicht. Stefan Möller bewirbt sich auch für das Oberbürgermeisteramt in Erfurt.
Zu den aktuell frostigen Temperaturen passt der Gesetzentwurf der AfD nicht so recht: Sie will die Möglichkeiten, das Trinken von Alkohol auf öffentlichen Plätzen zu verbieten, beträchtlich ausweiten.