Osterhasen warten auf Käufer
Industrie erwartet sinkende Umsätze
München. Für den deutschen Süßwarenhandel ist das Ostergeschäft nach Weihnachten wichtigster saisonaler Umsatzbringer. 2018 könnten die Geschäfte allerdings wegen des frühen Ostertermins etwas verhaltener ausfallen als 2017, sagte Hans Strohmaier vom Süßwarenhandelsverband Sweets Global Network in München. Die Industrie dürfte ähnlich wie im vergangenen Jahr wieder mehr als 200 Millionen Osterhasen ins Rennen schicken. Etwa die Hälfte der süßen Hohlfiguren geht in den Export.
Gemessen an der Stückzahl hat der Osterhase damit im Vergleich zum Weihnachtsmann, von dem im vergangenen Jahr 143 Millionen Exemplare hergestellt wurden, die Nase deutlich vorn. Das gesamte Süßwarengeschäft rund um Weihnachten bleibt aber mit Umsätzen von 597 Millionen Euro im vergangenen Jahr das Zugpferd für die Branche – zu Ostern waren es 2017 rund 464 Millionen Euro.
Fällt ein Großteil des Geschäfts allerdings wie in diesem Jahr auf die letzte März-Woche, kann sich das bremsend auf die Einkäufe auswirken, weil viele Verbraucher ihr Geld noch nicht auf dem Konto haben.
Die meisten Süßigkeiten werden nämlich alljährlich in der Woche vor Ostern gekauft. 2017 gaben die Menschen in Deutschland dem Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie zufolge 11,9 Milliarden Euro für Süßigkeiten
aus. (dpa) Brüssel. Schon seit Langem klagen europäische Fluggesellschaften wie Lufthansa oder Air France über unfaire Konkurrenz: Airlines der Golfstaaten, aber auch aus der Türkei oder aus dem Fernen Osten hätten dank staatlicher Subventionen und unlauterer Praktiken enorme Wettbewerbsvorteile im europäischen Flugmarkt und könnten so Marktanteile in Europa erobern, lautet die Kritik.
Bei der EU scheint man die jahrelangen Beschwerden nun ernst zu nehmen. Nach Informationen dieser Zeitung wird das EU-Parlament an diesem Dienstag die Weichen für ein schärferes Vorgehen der EU-Kommission gegen unlauteren Wettbewerb im Flugverkehr stellen.
Künftig soll die EU-Kommission bei solchen Beschwerden Untersuchungen einleiten können, sobald die „Gefahr einer Schädigung“besteht. Und wenn sich unfaire Wettbewerbspraktiken