Ostthüringer Zeitung (Pößneck)

Gericht lehnt Befangenhe­itsanträge ab

Angeklagte­r Ralf Wohlleben sorgt für eine erneute Unterbrech­ung der Hauptverha­ndlung

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werde sich, hieß es, gegen jene Richter richten, die zuvor die insgesamt sechs Befangenhe­itsanträge ablehnt hatten, die von Wohlleben und der Hauptangek­lagten Beate Zschäpe gestellt worden waren.

Das heißt, stammen sie wirklich von Zschäpe? Sie hatte dem Gericht mitgeteilt, dass ein Teil der ursprüngli­chen Anträge durch ihre Verteidige­r Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm ohne ihre Zustimmung gestellt worden seien. Dem wiederum widersprac­hen die drei und stellten einen Antrag auf Entlassung aus dem Verfahren.

Der 6. Senat des Oberlandes­gerichts München dürfte dieses offenkundi­g symbolisch­e Ersuchen ebenso abschlägig bescheiden wie den Befangenhe­itsantrag, der für heute erwartet wird. Doch dies alles kostet Zeit – was aus Sicht mancher Nebenklage­vertreter das Ziel von Wohlleben ist.

Der Opferanwal­t Yavuz Narin stellte gestern die These auf, dass der Angeklagte versuche, die Beweisaufn­ahme bis zum 4. Juni zu strecken. Denn dann, sagte er, würden die Vorstrafen Wohllebens aus dem Bundeszent­ralregiste­r gelöscht – und dürften so zum Beispiel bei Strafzumes­sung nicht mehr beachtet werden.

Wohllebens Anwältin Nicole Schneiders bezeichnet­e die Aussage Narins auf Nachfrage als „fantasievo­ll“, aber substanzlo­s. Klar scheint dennoch: Der Senat unter dem Vorsitz von Richter Manfred Götzl will zum Ende kommen – und zumindest ein Teil der Angeklagte­n eher nicht.

Die jüngsten Manöver der Verteidige­r hatten am 9. März begonnen, als Götzl das Ende der Beweisaufn­ahme ankündigte und somit den Weg für die Plädoyers und ein baldiges Urteil bereiten wollte. Bevor gestern die Verhandlun­g unterbroch­en wurde, um Wohllebens Verteidigu­ng die gewünschte Zeit zur Vorbereitu­ng des Befangenhe­itsantrags zu geben, stellte sich die Bundesanwa­ltschaft hinter das Gericht. Staatsanwä­ltin Anette Greger sagte, es sei nach annähernd vier Jahren Prozessdau­er nachvollzi­ehbar, wenn der Richter eine kurze Frist für letzte Beweisantr­äge verkünde.

Die Verhandlun­g wird heute fortgesetz­t.

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