Ostthüringer Zeitung (Rudolstadt)
Planungssicherheit für die Schuldnerberatung im Landkreis
„Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung“geplant – Beratung Mittwoch im Haushalts- und Finanzausschuss
Rudolstadt/Saalfeld. „Wir wollen die Schuldner- und Verbraucherinsolvenz im Landkreis auf eine neue Grundlage stellen, damit wir die Finanzierung und die Qualität nachhaltig sichern können“, so Landrat Marko Wolfram zu einer Kreistagsvorlage, die am Mittwoch erstmals im Haushalts- und Finanzausschuss des Kreistages beraten wurde. Die Ausschussmitglieder empfahlen dem Kreistag die Annahme einstimmig.
Die Finanzierung der Schuldnerund Verbraucherinsolvenzberatung des Landkreises soll ab 2019 umgestellt werden. Dazu beraten der Kreistag und seine Ausschüsse derzeit eine „Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung“für die Beratungsstelle, die vom Saalfelder Ortsverband des Arbeiter-Samariter-Bunds (ASB) im Auftrag des Landkreises angeboten wird. Dazu werden die bisherigen Regelungen, die vom Anfang des Jahrzehnts stammen, aufgehoben.
Bisher zahlt der Landkreis dem ASB jährlich 124 000 Euro, davon 110 000 Euro für die Schuldnerberatung und 14 000 Euro für präventive Maßnahmen. Diese Mittel reichen nach dem Tätigkeitsbericht 2016 des ASB als Träger nicht aus, um alle erforderlichen Beratungsleistungen abzusichern.
Um die Qualitätsstandards der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in Thüringen und damit die Zuwendungsvoraussetzungen zu erfüllen, muss eine durchgängige, gleichbleibende und kostenfreie Beratung gewährleistet sein. „Das wollen wir mit der neuen Vereinbarung gewährleisten“, so der Landrat. „Deshalb wollen wir die erforderliche Summe, die 130 000 Euro beträgt und im laufenden Haushalt eingestellt ist, auch möglichst in den Folgejahren bereitstellen. Für uns als Landkreis und für den Träger schafft das auch Planungssicherheit.“
Die Umstellung ist auch deshalb erforderlich, weil die Finanzierung im Landkreis bislang getrennt nach Personenkreisen erfolgte, was in anderen Landkreisen nicht üblich ist und einen höheren Abrechnungsaufwand erforderte. Mit dem neuen Verfahren wird eine einheitliche Grundlage für die Finanzierung geschaffen. Die Vergütung der Leistung erfolgt künftig nach Fachleistungsstunden, wobei entsprechend der Anzahl der Gläubiger Fallpauschalen ermittelt und transparent abgerechnet werden. Der Haushaltsansatz von jetzt 130 000 Euro soll die Obergrenze der Ausgaben der Schuldnerberatung im Landkreis abdecken.