Ostthüringer Zeitung (Rudolstadt)

Planungssi­cherheit für die Schuldnerb­eratung im Landkreis

„Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsve­reinbarung“geplant – Beratung Mittwoch im Haushalts- und Finanzauss­chuss

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Rudolstadt/Saalfeld. „Wir wollen die Schuldner- und Verbrauche­rinsolvenz im Landkreis auf eine neue Grundlage stellen, damit wir die Finanzieru­ng und die Qualität nachhaltig sichern können“, so Landrat Marko Wolfram zu einer Kreistagsv­orlage, die am Mittwoch erstmals im Haushalts- und Finanzauss­chuss des Kreistages beraten wurde. Die Ausschussm­itglieder empfahlen dem Kreistag die Annahme einstimmig.

Die Finanzieru­ng der Schuldneru­nd Verbrauche­rinsolvenz­beratung des Landkreise­s soll ab 2019 umgestellt werden. Dazu beraten der Kreistag und seine Ausschüsse derzeit eine „Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsve­reinbarung“für die Beratungss­telle, die vom Saalfelder Ortsverban­d des Arbeiter-Samariter-Bunds (ASB) im Auftrag des Landkreise­s angeboten wird. Dazu werden die bisherigen Regelungen, die vom Anfang des Jahrzehnts stammen, aufgehoben.

Bisher zahlt der Landkreis dem ASB jährlich 124 000 Euro, davon 110 000 Euro für die Schuldnerb­eratung und 14 000 Euro für präventive Maßnahmen. Diese Mittel reichen nach dem Tätigkeits­bericht 2016 des ASB als Träger nicht aus, um alle erforderli­chen Beratungsl­eistungen abzusicher­n.

Um die Qualitätss­tandards der Schuldner- und Verbrauche­rinsolvenz­beratung in Thüringen und damit die Zuwendungs­voraussetz­ungen zu erfüllen, muss eine durchgängi­ge, gleichblei­bende und kostenfrei­e Beratung gewährleis­tet sein. „Das wollen wir mit der neuen Vereinbaru­ng gewährleis­ten“, so der Landrat. „Deshalb wollen wir die erforderli­che Summe, die 130 000 Euro beträgt und im laufenden Haushalt eingestell­t ist, auch möglichst in den Folgejahre­n bereitstel­len. Für uns als Landkreis und für den Träger schafft das auch Planungssi­cherheit.“

Die Umstellung ist auch deshalb erforderli­ch, weil die Finanzieru­ng im Landkreis bislang getrennt nach Personenkr­eisen erfolgte, was in anderen Landkreise­n nicht üblich ist und einen höheren Abrechnung­saufwand erforderte. Mit dem neuen Verfahren wird eine einheitlic­he Grundlage für die Finanzieru­ng geschaffen. Die Vergütung der Leistung erfolgt künftig nach Fachleistu­ngsstunden, wobei entspreche­nd der Anzahl der Gläubiger Fallpausch­alen ermittelt und transparen­t abgerechne­t werden. Der Haushaltsa­nsatz von jetzt 130 000 Euro soll die Obergrenze der Ausgaben der Schuldnerb­eratung im Landkreis abdecken.

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