Ostthüringer Zeitung (Saalfeld)

Schwarzfah­rer wird zu einer Geldstrafe von  Euro verurteilt

-Jähriger ohne Fahrerlaub­nis gefährdet Straßenver­kehr und flieht nach Unfall

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Pößneck. Ein 40-Jähriger aus einem Dorf bei Pößneck wurde am Amtsgerich­t Pößneck zu einer Geldstrafe von 3000 Euro (150 Tagessätze) verurteilt. Er wurde des vorsätzlic­hen Fahrens ohne Fahrerlaub­nis in drei Fällen – einmal in Tateinheit mit Straßenver­kehrsgefäh­rdung und ein anderes Mal in Tateinheit mit Trunkenhei­t im Straßenver­kehr sowie Unfallfluc­ht – für schuldig befunden. Der Mann, der es noch nicht geschafft hat, einen Beruf zu erlernen, und bei den Schwarzfah­rten auf dem Gebiet der Gemeinde Krölpa erwischt wurde, nahm das Urteil sofort an. „Ich werde versuchen, mein Leben in den Griff zu bekommen“, gelobte der 40-Jährige. Zumal er, wie er selbst feststellt­e, kein Vorbild für seine insgesamt sechs Kinder sei. Im Letzten Wort des Angeklagte­n versuchte er dennoch, mit Strafricht­er Thilo Kurz über die Höhe des Tagessatze­s zu feilschen. Die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft Gera hatte nämlich beantragt, den Tagessatz mit fünfzehn Euro zu bewerten. Das sei ihm zu hoch, klagte der 40-Jährige. So wies ihm der Richter nach, dass bei dem Geld, das ihm monatlich zur freien Verfügung übrig bleibe, eher zwanzig in Euro in Frage kämen, und diesen Tagessatz nahm er dann auch.

Dem Mann wurde die Fahrerlaub­nis vor etwa zwei Jahren entzogen, weil er sich zu sehr dem Rauschgift hingegeben hatte. Auch bei seiner letzten Schwarzfah­rt stand er unter Drogen. Um nicht mehr in die Versuchung zu kommen, habe er mittlerwei­le sein Auto abgemeldet, versichert­e der 40-Jährige. Außerdem habe er sich in Pößneck bei der Suchtberat­ung angemeldet. Der Richter stellte beim Angeklagte­n zwar „ansatzweis­e Reue und Einsicht“fest, der 40-Jährige hatte im Laufe der Zeit allerdings auch sechs Verurteilu­ngen gesammelt. Einen neuen Führersche­in bekommt er frühestens in einem Jahr – wenn er vorher die als „Idiotentes­t“bekannte erforderli­che Medizinisc­h-Psychologi­sche Untersuchu­ng besteht. (mko)

Kein Vorbild für die eigenen Kinder

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