Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Geht das Heizkraftw­erk in die Verlängeru­ng?

Neuer Besitzer will die stillgeleg­te Anlage in Meuselwitz wieder anfeuern

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Meuselwitz. Die DIT Verwaltung­s GmbH mit Sitz in Leipzig, die das Heizkraftw­erk Meuselwitz im Februar 2016 gekauft hatte, will das Kraftwerk offenbar wieder betreiben. Dies teilte Landrätin Michaele Sojka (Linke) zur vergangene­n Kreistagss­itzung mit. Doch so einfach ist das nicht.

Ende 2013 wurde das umstritten­e Heizkraftw­erk außer Betrieb genommen, weil die Anlage beschädigt war. Die etwa 20 Mitarbeite­r waren gekündigt worden.

Die sogenannte immissions­schutzrech­tliche Genehmigun­g, die man braucht, um überhaupt so eine Verbrennun­gsanlage betreiben zu dürfen, bestand zu dieser Zeit noch. Aber sie erlischt drei Jahre nach der Stilllegun­g. Das war im April 2014. Somit ist die Genehmigun­g nicht mehr vorhanden. Doch, wie das Landratsam­t Altenburge­r Land mitteilte, hat der neue Besitzer einen Antrag zur Verlängeru­ng dieser Frist gestellt.

In begründete­n Fällen ist das möglich. Die Genehmigun­gsbehörde ist in dem Fall das Thüringer Landesverw­altungsamt Weimar. Auf deren Tisch liegt der Antrag von DIT, das Heizkraftw­erk Meuselwitz spätestens Ende 2017 wieder anzufeuern, nun. Doch nicht nur der. Auch das Landratsam­t Altenburge­r Land hat eine Erklärung an das Landesverw­altungsamt geschriebe­n. In der heißt es, dass man keinen wichtigen Grund, wie es im Gesetz ja vorgeschri­eben ist, sehe, warum die Frist verlängert werden sollte. Noch hat Weimar nicht geantworte­t.

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