Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
Eigentümer sind in der Pflicht
Gemeinde, und das Land genießt dann ein Vorkaufrecht“, sagt Tiemann. Kritiker plädieren dafür, dass sowohl die Kosten als auch das Aneignungsrecht auf Land oder Kommune übergehen sollten.
Grundbuchamt ist erste Anlaufstelle