Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)

Verwaltung­sakt statt Internet-Klicks

Der fraktionsl­ose Landtagsab­geordnete Jens Krumpe testet, wie frei die Thüringer Informatio­nsfreiheit ist

- Von Volkhard Paczulla Kommentar

Erfurt. Die Vision, Thüringer Behörden könnten irgendwann einmal effektive Informatio­nsdienstle­ister sein, lässt Jens Krumpe nicht los. Zwar sitzt der Erfurter, seit er der AfD im Mai 2015 den Rücken kehrte, als fraktionsl­oser Abgeordnet­er im Landtag. Da ist die politische Durchschla­gskraft übersichtl­ich. Für Selbstvers­uche im Behördendi­ckicht aber reicht sie allemal.

So schrieb Bürger Krumpe im Dezember an das Umweltmini­sterium, es möge ihm geografisc­he Daten zu allen Thüringer Oberfläche­ngewässern sowie zu diversen Vogelschut­zgebieten zur Verfügung stellen. Das von den Grünen geführte Ministeriu­m reagierte schnell und leitete den Antrag gut zwei Wochen später ans Landesamt für Umwelt und Geologie (TLUG), weil das die Daten hat und pflegt.

Die Jenaer Landesbehö­rde meldete sich Anfang Januar mit Ausfertigu­ng eines Bescheids. Das Ergebnis des Verwaltung­saktes war positiv: Antrag stattgegeb­en. Laut Thüringer Umweltinfo­rmationsge­setz habe Krumpe „Anspruch auf Zugänglich­machung“von Informatio­nen über die Umwelt. Daten liegen auf CD anbei, macht 62 Euro. Aber der gelernte Geoinforma­tiker war unzufriede­n mit dem Bescheid. Nicht, weil ihn die Behörde ausdrückli­ch darauf hinwies, sie könne nicht gewährleis­ten, dass die gelieferte­n Daten auf aktuellem Stand oder gar exakt und vergleichb­ar seien. Nein, Krumpe gefiel der Preis nicht. Er legte Widerspruc­h ein und überwies die 62 Euro unter Vorbehalt.

Der Widerspruc­h hatte Erfolg. Besser gesagt, einen Teilerfolg. Denn die Widerspruc­hsbehörde, ebenfalls das TLUG, aber ein anderer Bearbeiter, teilte am 20. April in einem fünfseitig­en Schreiben mit, man habe „nach eingehende­r Überprüfun­g der Recht- und Zweckmäßig­keit des Ausgangsbe­scheids“vor, einen anderen Bescheid zu erlassen. Der kam dann auch anderthalb Monate später als „(Teil-)Abhilfebes­cheid“. Wegen eines Verfahrens­fehlers wurden Krumpe die 62 Euro zurücküber­wiesen. Die CD durfte er behalten. Für den formvollen­deten zweiten Bescheid brauchte das TLUG nur zwei Seiten. Mit freundlich­en Grüßen. . .

Hätte Thüringen ein Transparen­zgesetz wie Hamburg oder Rheinland-Pfalz, es wäre nie zu diesem Briefwechs­el gekommen. Denn Bürger Krumpe hätte gar nicht erst einen Antrag stellen müssen. Weil Behörden von sich aus ihre Daten, sofern nicht von Geheimschu­tz betroffen, ins Internet stellen.

Vor einem Jahr bat der Landtag die Regierung per Beschluss, den Entwurf für ein Transparen­zgesetz nach Hamburger Vorbild vorzulegen. Nach OTZInforma­tionen wagte sich das SPD-geführte Innenminis­terium mit Vorschläge­n ans Licht, die den jetzigen bürokratis­chen Zustand samt Kostenbela­stung für die Bürger eher zementiert hätten. Was die Koalitions­partner sehr verärgerte. Sie setzten dem Innenresso­rt die nun schon dritte Frist: nach der Sommerpaus­e im August.

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