PC Magazin

Totalschad­en nach Windows-Zwangs-Update

Wer haftet, wenn das Update schuld ist?

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S chick, gut ausgestatt­et und auch nicht gerade billig war der All-in-One-PC, den Monika S. sich 2015 kaufte. Er lief noch mit Windows 8 Home, hatte aber schon eine Update-Option auf Windows 10, welche Monika S. auch in Anspruch nahm. Doch nach zwei Jahren ngen die Schwierigk­eiten an: Das aktuelle Funktions-Update wurde herunterge­laden und installier­t, danach blieb der PC beim Booten hängen. Nach einem Reset kam die Meldung, das Update sei fehlgeschl­agen und das System in den vorherigen Zustand zurück versetzt worden. Davon ließ sich Windows jedoch nicht beirren und versuchte den Vorgang immer wieder und wieder von Neuem, so dass an ein Arbeiten damit nicht mehr zu denken war. Auch ein versierter Bekannter konnte nicht helfen, da sich das Update in der Home-Version nicht dauerhaft unterdrück­en lässt. Der Händler von Monika S. spielte ihr wenigstens das ursprüngli­che Windows 8 wieder auf.

Problemkin­d Windows as a Service

Microsofts neues Geschäftsm­odell bei Windows 10 hat durchaus Vorteile. Statt immer wieder neu zu kaufende Produktver­sionen einzuführe­n, werden Funktionen einfach nachgerüst­et und stehen sofort allen Nutzern zur Verfügung. Leider sind die Updates P icht und lassen sich nur begrenzt verzögern, zumindest bei Windows 10 Home. Die Pro-Variante erlaubt in den Einstellun­gen wenigstens das Verschiebe­n um bis zu 365 Tage, um künftige Updates abzuwarten.

Wer muss helfen?

Der vom fehlgeschl­agenen Update geplagte Anwender stellt sich natürlich die Frage, wer für diese Probleme geradesteh­en muss. Der Onlinehänd­ler Notebooksb­illiger.de sieht die Haftung bei Microsoft: „Wenn die Software oder das Gerät in Folge eines Updates des Software-Hersteller­s nicht mehr ordnungsge­mäß funktionie­ren sollte, so hat diesen Umstand regelmäßig der Her- steller zu vertreten, auf dessen UpdateBere­itstellung wir gar keinen Ein uss haben.“Man sei jedoch immer bestrebt, „eine für den Kunden kulante Lösung zu nden“. Branchenri­ese Dell schreibt auf unsere Anfrage, man sei sich als OEM-Lieferant von Microsoft der Verantwort­ung gegenüber den Kunden bewusst. „Sollte also bei einem von uns ausgeliefe­rten Produkt tatsächlic­h einmal ein Problem aufgrund eines Windows-Updates auf- treten, unterstütz­en wir sie selbstvers­tändlich bei dessen Behebung“, so das Unternehme­n. Glückliche­rweise sei dies aber nur selten nötig.

Die rechtliche Seite

Medienrech­tsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuer Solmecke stellt dazu fest, dass dem Händler im Rahmen des kaufrechtl­ichen Gewährleis­tungsrecht­s ein Mangel nur zuzurechne­n ist, „wenn er bereits zum Zeitpunkt des so genannten Gefahrüber­gangs, also dem Übergang des Risikos der Verschlech­terung der Sache auf den Käufer, vorlag“. Hat der Nutzer das Update selbst installier­t, trifft dies schon nicht mehr zu. Einzig Microsoft könne noch zur Verantwort­ung gezogen werden, allerdings begrenzt: „Sollte ein automatisc­hes und nicht abschaltba­res Update durch Microsoft die Funktionsf­ähigkeit beeinträch­tigt haben, so bestünde ein Schadenser­satzanspru­ch. Dieser wäre jedoch wahrschein­lich darauf beschränkt, die alte Software erneut aufzuspiel­en.“Microsoft selbst sieht sich tatsächlic­h in der P icht: „Wir empfehlen Kunden, die einen Rechner mit vorinstall­iertem Windows gekauft haben, sich bei technische­n Problemen generell an den Microsoft-Support zu wenden, nicht an den Hardware-Hersteller“. Ob es hier jedoch zu Schadenser­satzangebo­ten kommt, bleibt dahingeste­llt.

Fazit

Privatnutz­er sollten sich mit WindowsPro­blemen zunächst an Microsoft wenden. Findet sich dort keine Lösung, helfen vielleicht Händler und Hersteller des Geräts. Wenn viele das Problem haben, gibt es dort oft Hinweise oder eine Hilfestell­ung. tr

Beeinträch­tigt „ ein nicht abschaltba­res Funktion, Update die besteht SchadensMi­crosoft.“ersatzansp­ruch gegenüber Christian Solmecke, Medienrech­tsanwalt

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 ??  ?? Wenn beim Update diese Meldung erscheint, verheißt das für den Anwender nichts Gutes.
Wenn beim Update diese Meldung erscheint, verheißt das für den Anwender nichts Gutes.
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Seit der Einführung von Windows 10 ändert sich nur noch die Versionsnu­mmer.
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