Totalschaden nach Windows-Zwangs-Update
Wer haftet, wenn das Update schuld ist?
S chick, gut ausgestattet und auch nicht gerade billig war der All-in-One-PC, den Monika S. sich 2015 kaufte. Er lief noch mit Windows 8 Home, hatte aber schon eine Update-Option auf Windows 10, welche Monika S. auch in Anspruch nahm. Doch nach zwei Jahren ngen die Schwierigkeiten an: Das aktuelle Funktions-Update wurde heruntergeladen und installiert, danach blieb der PC beim Booten hängen. Nach einem Reset kam die Meldung, das Update sei fehlgeschlagen und das System in den vorherigen Zustand zurück versetzt worden. Davon ließ sich Windows jedoch nicht beirren und versuchte den Vorgang immer wieder und wieder von Neuem, so dass an ein Arbeiten damit nicht mehr zu denken war. Auch ein versierter Bekannter konnte nicht helfen, da sich das Update in der Home-Version nicht dauerhaft unterdrücken lässt. Der Händler von Monika S. spielte ihr wenigstens das ursprüngliche Windows 8 wieder auf.
Problemkind Windows as a Service
Microsofts neues Geschäftsmodell bei Windows 10 hat durchaus Vorteile. Statt immer wieder neu zu kaufende Produktversionen einzuführen, werden Funktionen einfach nachgerüstet und stehen sofort allen Nutzern zur Verfügung. Leider sind die Updates P icht und lassen sich nur begrenzt verzögern, zumindest bei Windows 10 Home. Die Pro-Variante erlaubt in den Einstellungen wenigstens das Verschieben um bis zu 365 Tage, um künftige Updates abzuwarten.
Wer muss helfen?
Der vom fehlgeschlagenen Update geplagte Anwender stellt sich natürlich die Frage, wer für diese Probleme geradestehen muss. Der Onlinehändler Notebooksbilliger.de sieht die Haftung bei Microsoft: „Wenn die Software oder das Gerät in Folge eines Updates des Software-Herstellers nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren sollte, so hat diesen Umstand regelmäßig der Her- steller zu vertreten, auf dessen UpdateBereitstellung wir gar keinen Ein uss haben.“Man sei jedoch immer bestrebt, „eine für den Kunden kulante Lösung zu nden“. Branchenriese Dell schreibt auf unsere Anfrage, man sei sich als OEM-Lieferant von Microsoft der Verantwortung gegenüber den Kunden bewusst. „Sollte also bei einem von uns ausgelieferten Produkt tatsächlich einmal ein Problem aufgrund eines Windows-Updates auf- treten, unterstützen wir sie selbstverständlich bei dessen Behebung“, so das Unternehmen. Glücklicherweise sei dies aber nur selten nötig.
Die rechtliche Seite
Medienrechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuer Solmecke stellt dazu fest, dass dem Händler im Rahmen des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts ein Mangel nur zuzurechnen ist, „wenn er bereits zum Zeitpunkt des so genannten Gefahrübergangs, also dem Übergang des Risikos der Verschlechterung der Sache auf den Käufer, vorlag“. Hat der Nutzer das Update selbst installiert, trifft dies schon nicht mehr zu. Einzig Microsoft könne noch zur Verantwortung gezogen werden, allerdings begrenzt: „Sollte ein automatisches und nicht abschaltbares Update durch Microsoft die Funktionsfähigkeit beeinträchtigt haben, so bestünde ein Schadensersatzanspruch. Dieser wäre jedoch wahrscheinlich darauf beschränkt, die alte Software erneut aufzuspielen.“Microsoft selbst sieht sich tatsächlich in der P icht: „Wir empfehlen Kunden, die einen Rechner mit vorinstalliertem Windows gekauft haben, sich bei technischen Problemen generell an den Microsoft-Support zu wenden, nicht an den Hardware-Hersteller“. Ob es hier jedoch zu Schadensersatzangeboten kommt, bleibt dahingestellt.
Fazit
Privatnutzer sollten sich mit WindowsProblemen zunächst an Microsoft wenden. Findet sich dort keine Lösung, helfen vielleicht Händler und Hersteller des Geräts. Wenn viele das Problem haben, gibt es dort oft Hinweise oder eine Hilfestellung. tr
Beeinträchtigt „ ein nicht abschaltbares Funktion, Update die besteht SchadensMicrosoft.“ersatzanspruch gegenüber Christian Solmecke, Medienrechtsanwalt