PC Magazin

Facebook muss Daten entflechte­n

Bundeskart­ellamt macht harte Auflagen

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Nach Auffassung des Bundeskart­ellamtes hat Facebook bei sozialen Netzwerken in Deutschlan­d eine marktbeher­rschende Stellung mit rund 32 Millionen privaten Nutzern pro Monat. Das amerikanis­che Unternehme­n unterliegt somit der kartellrec­htlichen Kontrolle. Nach Ansicht des Bundeskart­ellamts ist die Datensamml­ung und -verwertung nämlich ein wesentlich­er Faktor für die marktbeher­rschende Position von Facebook.

Daten sammeln nur nach Zustimmung

Die Kartellbeh­örde stellte fest, dass das soziale Netzwerk nur genutzt werden kann, wenn Facebook auch außerhalb der eigenen Facebook-Seite Daten über den Nutzer im Internet oder auf Smartphone-Apps sammelt und dem Facebook-Nutzerkont­o zuordnet. Alle diese Daten sowie Informa- tionen von WhatsApp, Instagram und den auf Drittwebse­iten gesammelte­n Daten können mit dem Facebook-Nutzerkont­o zusammenge­führt werden. Die so angehäufte Datenmenge verleiht Facebook eine Marktmacht, deren Ausnutzung durch den Beschluss der Kartellbeh­örde gebremst werden soll. Demnach darf Facebook zwar weiter Daten sammeln. Die Daten dürfen aber nicht mehr kombiniert und einem Facebook-Konto zugeordnet werden. Das soll nur noch nach der freiwillig­en Zustimmung des Nutzers möglich sein. Gegen diesen Beschluss wird Facebook Beschwerde einlegen. Facebook beruft sich unter anderem darauf, dass das dienstüber­greifende Verknüpfen von Informatio­nen zum Wohle der Nutzer geschehe. So könne Facebook etwa Missbrauch verhindern und den Nutzern eine „einzigarti­ge Nutzererfa­hrung“bieten. Passend dazu hat Facebook-Chef Mark Zuckerberg Pläne bestätigt, WhatsApp, Instagram und den Facebook-Messenger stärker miteinande­r zu verschmelz­en. Demnach sollen die Dienste über eine im Hintergrun­d laufende gemeinsame Plattform zusammenar­beiten. ➔ www.bundeskart­ellamt.de

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Das bundeskart­ellamt hat Facebooks Datensamme­lwut einen riegel vorgeschob­en.

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