Facebook muss Daten entflechten
Bundeskartellamt macht harte Auflagen
Nach Auffassung des Bundeskartellamtes hat Facebook bei sozialen Netzwerken in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung mit rund 32 Millionen privaten Nutzern pro Monat. Das amerikanische Unternehmen unterliegt somit der kartellrechtlichen Kontrolle. Nach Ansicht des Bundeskartellamts ist die Datensammlung und -verwertung nämlich ein wesentlicher Faktor für die marktbeherrschende Position von Facebook.
Daten sammeln nur nach Zustimmung
Die Kartellbehörde stellte fest, dass das soziale Netzwerk nur genutzt werden kann, wenn Facebook auch außerhalb der eigenen Facebook-Seite Daten über den Nutzer im Internet oder auf Smartphone-Apps sammelt und dem Facebook-Nutzerkonto zuordnet. Alle diese Daten sowie Informa- tionen von WhatsApp, Instagram und den auf Drittwebseiten gesammelten Daten können mit dem Facebook-Nutzerkonto zusammengeführt werden. Die so angehäufte Datenmenge verleiht Facebook eine Marktmacht, deren Ausnutzung durch den Beschluss der Kartellbehörde gebremst werden soll. Demnach darf Facebook zwar weiter Daten sammeln. Die Daten dürfen aber nicht mehr kombiniert und einem Facebook-Konto zugeordnet werden. Das soll nur noch nach der freiwilligen Zustimmung des Nutzers möglich sein. Gegen diesen Beschluss wird Facebook Beschwerde einlegen. Facebook beruft sich unter anderem darauf, dass das dienstübergreifende Verknüpfen von Informationen zum Wohle der Nutzer geschehe. So könne Facebook etwa Missbrauch verhindern und den Nutzern eine „einzigartige Nutzererfahrung“bieten. Passend dazu hat Facebook-Chef Mark Zuckerberg Pläne bestätigt, WhatsApp, Instagram und den Facebook-Messenger stärker miteinander zu verschmelzen. Demnach sollen die Dienste über eine im Hintergrund laufende gemeinsame Plattform zusammenarbeiten. ➔ www.bundeskartellamt.de