7. Opt-in ist gesetzliche P icht
Im Mai hat der BGH entschieden, dass Cookies zur Erstellung von Nutzerpro len einer Einwilligung bedürfen. Grauzonen bleiben.
V or Einführung der DSGVO wurden Cookies aller Art meist völlig ohne Einwilligung des Nutzers auf dessen Rechner platziert und ausgewertet. Eine Einwilligungsp icht gab es nicht, stattdessen musste der Nutzer der Verwendung von Cookies zum Zwecke von Werbung oder auch Marktforschung ausdrücklich widersprechen. Dann kam es am BGH im Mai zu einer folgenschweren Entscheidung: Die Verbraucherzentrale Bundesverband klagte gegen das Unternehmen planet49, das Daten für Werbezwecke sammelte und in diesem Zusammenhang ein vormarkiertes Kontrollkästchen verwendete, mit dem sich der Anwender mit dem Einsatz diverser Cookies einverstanden erklärte. Dieses Häkchen hätte laut Verbraucherzentrale nicht im Voraus gesetzt sein dürfen. Der BGH entschied zugusten der Verbraucherzentrale und kam zu dem Schluss, dass zumindest solche Cookies, die zur Erstellung von Nutzerpro len für Werbung und Marktforschung dienen, einer ausdrücklichen Einwilligung der Nutzer bedürfen. Ausgenommen sind meist solche Cookies, die laut Seitenanbieter essentiell erforderlich sind. Bleibt die Frage: Welche sind das denn nun konkret? Zahllose Webseiten lassen sich ohne Werbung und somit auch ohne Werbecookies überhaupt nicht betreiben. Essentiell erforderlich ist aus deren Sicht somit alles, was den Betrieb der Seite aus nanzieller Sicht überhaupt erst ermöglicht. Das würde aber andererseits auch bedeuten, dass quasi jede Art von Cookie, die für den Betreiber wirtschaftlich relevant ist, auch ohne Opt-in platziert werden darf. Sie sehen also, wie groß diese Grauzone letztlich wirklich ist. Man ndet alles im Web: Manche WebseitenBetreiber bieten ein Opt-in, andere setzen gar eine Cookie Wall ein, die den Zugang zu den Inhalten ohne Akzeptanz aller Cookies versperrt. Eine Zustimmung ist in diesem Fall alles andere als freiwillig.