PC Magazin

7. Opt-in ist gesetzlich­e P icht

Im Mai hat der BGH entschiede­n, dass Cookies zur Erstellung von Nutzerpro len einer Einwilligu­ng bedürfen. Grauzonen bleiben.

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V or Einführung der DSGVO wurden Cookies aller Art meist völlig ohne Einwilligu­ng des Nutzers auf dessen Rechner platziert und ausgewerte­t. Eine Einwilligu­ngsp icht gab es nicht, stattdesse­n musste der Nutzer der Verwendung von Cookies zum Zwecke von Werbung oder auch Marktforsc­hung ausdrückli­ch widersprec­hen. Dann kam es am BGH im Mai zu einer folgenschw­eren Entscheidu­ng: Die Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and klagte gegen das Unternehme­n planet49, das Daten für Werbezweck­e sammelte und in diesem Zusammenha­ng ein vormarkier­tes Kontrollkä­stchen verwendete, mit dem sich der Anwender mit dem Einsatz diverser Cookies einverstan­den erklärte. Dieses Häkchen hätte laut Verbrauche­rzentrale nicht im Voraus gesetzt sein dürfen. Der BGH entschied zugusten der Verbrauche­rzentrale und kam zu dem Schluss, dass zumindest solche Cookies, die zur Erstellung von Nutzerpro len für Werbung und Marktforsc­hung dienen, einer ausdrückli­chen Einwilligu­ng der Nutzer bedürfen. Ausgenomme­n sind meist solche Cookies, die laut Seitenanbi­eter essentiell erforderli­ch sind. Bleibt die Frage: Welche sind das denn nun konkret? Zahllose Webseiten lassen sich ohne Werbung und somit auch ohne Werbecooki­es überhaupt nicht betreiben. Essentiell erforderli­ch ist aus deren Sicht somit alles, was den Betrieb der Seite aus nanzieller Sicht überhaupt erst ermöglicht. Das würde aber anderersei­ts auch bedeuten, dass quasi jede Art von Cookie, die für den Betreiber wirtschaft­lich relevant ist, auch ohne Opt-in platziert werden darf. Sie sehen also, wie groß diese Grauzone letztlich wirklich ist. Man ndet alles im Web: Manche WebseitenB­etreiber bieten ein Opt-in, andere setzen gar eine Cookie Wall ein, die den Zugang zu den Inhalten ohne Akzeptanz aller Cookies versperrt. Eine Zustimmung ist in diesem Fall alles andere als freiwillig.

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Keine Wahl: Wer hier nicht die Vorgaben akzeptiert, gelangt gar nicht erst zu den Inhalten der Webseite. Diese sogenannte­n Cookie Walls nden sich im Web heute aber zum Glück nur noch selten.
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Im Mai entschied der BGH über eine Opt-in-P icht bestimmter Cookies.

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