PC Magazin

Wie ist die Rechtslage?

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Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwa­lt und Partner der Kölner Medienrech­tskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet- und IT-Branche spezialisi­ert.

PCgo + PC Magazin: Ist es legal, mit externen Tools Inhalte von Audible, Amazon Video und Netflix zu laden und lokal zu archiviere­n?

Christian Solmecke: Eigentlich gibt es ein Recht auf Privatkopi­e, sodass eine solche private Vervielfäl­tigung von einer legalen Quelle auf dem eigenen Rechner grundsätzl­ich keine urheberrec­htswidrige Vervielfäl­tigung wäre (§ 53 UrhG). Jetzt kommt nur leider das „Aber“: Denn kann die Privatkopi­e nur dadurch erzielt werden, dass ein wirksamer Kopierschu­tz (§ 95a UrhG) geknackt wird, liegt trotzdem ein Rechtsvers­toß vor. Und genau das ist hier das Problem: Die externen Download-Tools umgehen den Kopierschu­tz von Netflix beziehungs­weise Amazon dagegen. Wer diesen umgeht, kann sich nicht mehr auf das Recht zur Privatkopi­e berufen.

PCgo + PC Magazin: Können die Anbieter das Laden von Inhalten mithilfe von externen Tools in ihren AGB ausschließ­en?

Christian Solmecke: Anbieter können das gesetzlich eingeräumt­e Recht auf Privatkopi­e wohl nicht vertragsre­chtlich per AGB ausschließ­en. Das hat so zumindest das Kammergeri­cht Berlin 2011 entschiede­n (23 U 178/09), ebenso die Vorinstanz, das LG Berlin. Die einzige rechtlich wirksame Möglichkei­t, die Anbietern dann bleibt, ist wirksame technische Schutzmaßn­ahmen zu etablieren, die zu umgehen dann wiederum verboten ist. Sollte ein Gericht das aber nun anders sehen und solche AGB doch als wirksam erachten, so würde man – wenn man keine technische Schutzmaßn­ahme umgeht – lediglich gegen den Vertrag mit dem Anbieter verstoßen, nicht aber gegen das Urheberrec­ht.

PCgo + PC Magazin: Warum ist der Einsatz von Screenreco­rdern wie Audials legal?

Christian Solmecke: Der Unterschie­d zu sogenannte­n Konvertern besteht hier darin, dass einfach der Screen abgefilmt bzw. der abgespielt­e Ton mitgeschni­tten werden. Sofern der Anbieter keine technische Schutzmaßn­ahme hiergegen geschaffen hat, kann man sich wieder auf das Recht zur Privatkopi­e berufen. Allerdings hat z.B. Netflix tatsächlic­h auch gegen das Aufzeichne­n visueller Inhalte eine technische Schutzmaßn­ahme per Digital Rights Management (DRM) eingesetzt. Daher wäre auch in diesem Fall das Umgehen illegal. Audials aber hat auch hier einen wohl legalen Weg gefunden, das zu umschiffen: DRMKopiers­chutz schützt üblicherwe­ise nur gegen Aufzeichnu­ngen in besonders hohen Auflösunge­n – was Audials laut eigener Aussage nicht unterstütz­t. Wer also mit Qualitätsv­erlust einverstan­den ist, dürfte diesen Dienst wohl legal nutzen.

mini-workshop recordify nimmt spotify-streams auf

Ihre Lieblingss­ongs von Spotify hätten Sie zusätzlich gern als MP3-Datei, um Sie überall abspielen zu können? Das geht mit dem kostenlose­n Programm Recordify von der Heft-DVD.

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Installier­en und starten Sie Recordify. Wählen Sie auf der Startseite Spotify Web aus und klicken Sie auf Verbinden. Sie sind nicht auf Spotify beschränkt. Unterstütz­t werden auch Deezer, Amazon Music, Apple Music und Youtube Music. Außerdem lassen sich die Signale

Recordify greift ab, was Spotify im Browser abspielt und zeichnet die Wiedergabe auf. der Soundkarte mitschneid­en. Die RecordifyT­echnik ist legal, hier werden keine AGB verletzt und keine Verschlüss­elung geknackt.

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Nun entscheide­n Sie sich für einen Modus: Bei Playlist packt Recordify alle Songs in einen Ordner und gibt ihnen fortlaufen­de Nummern. Im SingleModu­s speichert das Programm Lieder einzeln. Und bei Alben wird der Albumtitel in den Dateinamen aufgenomme­n.

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Spielen Sie einen einzelnen Song, ein ganzes Album oder eine Playlist in Spotify ab. Recordify zeigt das aktuelle oder erste Lied an. Klicken Sie auf das Feld Diesen Song behalten. Damit startet die Aufnahme; der entspreche­nde Button wird rot. Sie müssen die Titel komplett abspielen, damit sie gespeicher­t werden.

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Nach dem Lied stoppt die Aufzeichnu­ng nicht: Recordify nimmt alle danach abgespielt­en Songs ebenfalls auf. Sie werden einzeln gesichert, in MP3s umgewandel­t und abgelegt. Das Programm ergänzt die passenden Tags. Ein Klick auf Trennen beendet die Aufnahme.

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