Wie ist die Rechtslage?
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet- und IT-Branche spezialisiert.
PCgo + PC Magazin: Ist es legal, mit externen Tools Inhalte von Audible, Amazon Video und Netflix zu laden und lokal zu archivieren?
Christian Solmecke: Eigentlich gibt es ein Recht auf Privatkopie, sodass eine solche private Vervielfältigung von einer legalen Quelle auf dem eigenen Rechner grundsätzlich keine urheberrechtswidrige Vervielfältigung wäre (§ 53 UrhG). Jetzt kommt nur leider das „Aber“: Denn kann die Privatkopie nur dadurch erzielt werden, dass ein wirksamer Kopierschutz (§ 95a UrhG) geknackt wird, liegt trotzdem ein Rechtsverstoß vor. Und genau das ist hier das Problem: Die externen Download-Tools umgehen den Kopierschutz von Netflix beziehungsweise Amazon dagegen. Wer diesen umgeht, kann sich nicht mehr auf das Recht zur Privatkopie berufen.
PCgo + PC Magazin: Können die Anbieter das Laden von Inhalten mithilfe von externen Tools in ihren AGB ausschließen?
Christian Solmecke: Anbieter können das gesetzlich eingeräumte Recht auf Privatkopie wohl nicht vertragsrechtlich per AGB ausschließen. Das hat so zumindest das Kammergericht Berlin 2011 entschieden (23 U 178/09), ebenso die Vorinstanz, das LG Berlin. Die einzige rechtlich wirksame Möglichkeit, die Anbietern dann bleibt, ist wirksame technische Schutzmaßnahmen zu etablieren, die zu umgehen dann wiederum verboten ist. Sollte ein Gericht das aber nun anders sehen und solche AGB doch als wirksam erachten, so würde man – wenn man keine technische Schutzmaßnahme umgeht – lediglich gegen den Vertrag mit dem Anbieter verstoßen, nicht aber gegen das Urheberrecht.
PCgo + PC Magazin: Warum ist der Einsatz von Screenrecordern wie Audials legal?
Christian Solmecke: Der Unterschied zu sogenannten Konvertern besteht hier darin, dass einfach der Screen abgefilmt bzw. der abgespielte Ton mitgeschnitten werden. Sofern der Anbieter keine technische Schutzmaßnahme hiergegen geschaffen hat, kann man sich wieder auf das Recht zur Privatkopie berufen. Allerdings hat z.B. Netflix tatsächlich auch gegen das Aufzeichnen visueller Inhalte eine technische Schutzmaßnahme per Digital Rights Management (DRM) eingesetzt. Daher wäre auch in diesem Fall das Umgehen illegal. Audials aber hat auch hier einen wohl legalen Weg gefunden, das zu umschiffen: DRMKopierschutz schützt üblicherweise nur gegen Aufzeichnungen in besonders hohen Auflösungen – was Audials laut eigener Aussage nicht unterstützt. Wer also mit Qualitätsverlust einverstanden ist, dürfte diesen Dienst wohl legal nutzen.
mini-workshop recordify nimmt spotify-streams auf
Ihre Lieblingssongs von Spotify hätten Sie zusätzlich gern als MP3-Datei, um Sie überall abspielen zu können? Das geht mit dem kostenlosen Programm Recordify von der Heft-DVD.
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Installieren und starten Sie Recordify. Wählen Sie auf der Startseite Spotify Web aus und klicken Sie auf Verbinden. Sie sind nicht auf Spotify beschränkt. Unterstützt werden auch Deezer, Amazon Music, Apple Music und Youtube Music. Außerdem lassen sich die Signale
Recordify greift ab, was Spotify im Browser abspielt und zeichnet die Wiedergabe auf. der Soundkarte mitschneiden. Die RecordifyTechnik ist legal, hier werden keine AGB verletzt und keine Verschlüsselung geknackt.
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Nun entscheiden Sie sich für einen Modus: Bei Playlist packt Recordify alle Songs in einen Ordner und gibt ihnen fortlaufende Nummern. Im SingleModus speichert das Programm Lieder einzeln. Und bei Alben wird der Albumtitel in den Dateinamen aufgenommen.
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Spielen Sie einen einzelnen Song, ein ganzes Album oder eine Playlist in Spotify ab. Recordify zeigt das aktuelle oder erste Lied an. Klicken Sie auf das Feld Diesen Song behalten. Damit startet die Aufnahme; der entsprechende Button wird rot. Sie müssen die Titel komplett abspielen, damit sie gespeichert werden.
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Nach dem Lied stoppt die Aufzeichnung nicht: Recordify nimmt alle danach abgespielten Songs ebenfalls auf. Sie werden einzeln gesichert, in MP3s umgewandelt und abgelegt. Das Programm ergänzt die passenden Tags. Ein Klick auf Trennen beendet die Aufnahme.