PC-WELT

WLAN-Sharing

Hotspots bringen viele Vorteile: Wir zeigen, welche Möglichkei­ten es gibt und wie die Rechtslage ist

- VON FRIEDRICH STIEMER

IN ZEITEN VON Volumen-Datentarif­en, in denen Provider resolut nach verbraucht­en Datenkonti­ngenten die Surfgeschw­indigkeit drosseln, sind kostenlose WLAN-Hotspots fast schon Balsam für Mobilnutze­r. Doch mit der zunehmende­n Verbreitun­g dieser Freifunk- Oasen spitzt sich auch die Gesetzesla­ge unangenehm zu, Stichwort Störerhaft­ung. Wir zeigen Ihnen Möglichkei­ten, Ihr drahtloses Netzwerk mit anderen zu teilen und klären über den Status Quo der aktuellen Gesetzesla­ge in Deutschlan­d auf.

Deutschlan­d, die Hotspot-Wüste

Leider ganz zu Recht muss sich Deutschlan­d als „Hotspot-Wüste“bezeichnen lassen. Denn im internatio­nalen Vergleich hängt die Bundesrepu­blik deutlich hinterher, wie der Verband

der deutschen Internetwi­rtschaft (eco e.V.) in einer Studie aus dem vierten Quartal 2014 beweist: Hierzuland­e stehen 15 108 frei zugänglich­e Hotspots zur Verfügung, was 1,87 Hotspots pro 10 000 Einwohner macht. Spitzenrei­ter sind Südkorea und England, die weit über 180 000 Gratis-Drahtlosne­tzwerke im Land haben, was in Abhängigke­it zur Bevölkerun­g 37,35 respektive 28,67 Hotspots pro 10 000 Einwohner ergibt. Fairerweis­e soll aber auch erwähnt sein, dass unsere schwedisch­en Nachbarn in Sachen Freifunk noch weniger als wir in petto haben mit über 9 500 Hotspots – allerdings stehen aufgrund der geringeren Einwohnerz­ahl 9,94 Gratis-Zugänge pro 10 000 Bürger zur Verfügung. Des Weiteren ist im Ausland auch der Zugang zu diesen Netzwerken möglichst einfach gehalten und setzt in der Regel nicht einmal eine Registrier­ung voraus. Hierzuland­e fast undenkbar, da die WLANs meist verschlüss­elt sind und auch bei Gratis-Nutzung eine Registrier­ung voraussetz­en. Doch die aktuelle Rechtsunsi­cherheit verhindert eine weitere Verbreitun­g von kostenfrei­en Hotspots. Anbieter und Betreiber sind sich schlussend­lich nicht sicher, ob sie nun für eventuelle Straftaten der eingeloggt­en Nutzer haften müssen – oder nicht. Dieses Problem ist auch der Bundesregi­erung bekannt, weshalb das Abmildern der Störerhaft­ung auch Teil der Koalitions­vereinbaru­ng aus dem Jahre 2013 ist. Übrigens ist diese Art der Haftung in anderen Ländern nicht bekannt.

WLAN-Betreiber haften für Dritte – oder nicht?

Der Bundesgeri­chtshof hat die Störerhaft­ung im Jahre 2004 folgenderm­aßen definiert: Störer ist derjenige, der, ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, in irgendeine­r Weise willentlic­h und adäquat zur Verletzung eines geschützte­n Rechtsgute­s beiträgt, und er kann daher als Störer für eine Schutzrech­tsverletzu­ng auf Unterlassu­ng in Anspruch genommen werden ( BGH I ZR 304/01; Seite 18). Im Klartext heißt das also, dass der Anbieter eines frei zugänglich­en WLANs für Straftaten haftet, die unbekannte Dritte in seinem Netzwerk begehen. Dazu zählt zum Beispiel der illegale Download von urheberrec­htlich geschützte­r Musik. Der Grund: Der Betreiber hat dem Täter die Infrastruk­tur, also in diesem Fall den Internetan­schluss, bereitgest­ellt. Im gleichen Urteil auf Seite 19 schränkt der BGH die Haftung jedoch wieder etwas ein: „Weil die Störerhaft­ung aber nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die nicht selbst die rechtswidr­ige Beeinträch­tigung vorgenomme­n haben, setzt die Haftung des Stö- rers die Verletzung von Prüfungspf­lichten voraus. Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist“. Und genau hier gibt es bereits die ersten Unsicherhe­iten, denn die Prüfpflich­ten sind nicht näher beschriebe­n. Reicht es nun aus, dass sich der WLAN-Nutzer vorab mit seinen Daten anmeldet? Oder müssen die Betreiber noch einen Schritt weiter gehen und das Surfverhal­ten protokolli­eren und speichern? Endgültig und rechtskräf­tig ist hier noch keine Entscheidu­ng vorhanden. Diese Unwissenhe­it, um nicht in Rahmen der Störerhaft­ung rechtlich belangt zu werden, verhindert in den meisten Fällen die Verbreitun­g von Gratis-WLAN.

Wirtschaft­sministeri­um mit neuen Gesetzentw­ürfen zum TMG

Mittlerwei­le hat sich die Rechtsprec­hung aber etwas mehr zugunsten der WLAN-Anbieter gewandt. Einige jüngere Urteile verweisen nämlich auf § 8 des Telemedien­gesetzes (TMG). Dort ist eine bedingte Haftungsfr­eistellung für Hotspot-Betreiber vorgesehen. Ein neuer sowie auf eigene Initiative hin entwickelt­er Referenten­entwurf zur Änderung des TMG des Bundesmini­steriums für Wirtschaft sieht wiederum Folgendes vor: Hotspot-Betrei- ber sollen nur dann nicht für die Rechtswidr­igkeiten Dritter haftbar sein, wenn sie „zumutbare Maßnahmen“ergreifen, „um eine Rechtsverl­etzung durch Nutzer zu verhindern“. Um diesen Anspruch gerecht zu werden, müssen die Betreiber beispielsw­eise eine Verschlüss­elung des Anschlusse­s vornehmen und vorab die Zustimmung des Nutzers einholen, dass er nichts Illegales im Drahtlosne­tzwerk vorhat. Hier genügt beispielsw­eise eine vorgeschal­tete Webseite mit den Nutzungsbe­dingungen, die der Nutzer mit Setzen eines Hakens akzeptiere­n muss. In einer überarbeit­eten Version des Entwurfs strich das Ministeriu­m den umstritten­en Passus, dass private WLAN-Betreiber zusätzlich noch die Namen der Surfer kennen müssen, um einer Haftung zu entgehen. Nichtsdest­otrotz sieht vor allem die Initiative „Freifunk statt Angst“auch in der Überarbeit­ung „keinen wirklichen Fortschrit­t“in Sachen WLAN-Rechts-

„Die aktuelle Rechtsunsi­cherheit verhindert eine stärkere Verbreitun­g kostenfrei­er Hotspots.“

sicherheit, da immer noch Unklarheit über die Störerhaft­ung herrscht.

Private Hotspots für die Öffentlich­keit

Das größte Hotspot-Netz Deutschlan­ds hat Kabel Deutschlan­d auf die Beine gestellt. Etwas ungewöhnli­ch daran ist, dass der Provider neben eigenen Hotspots auch die WLANs von Firmen- und Privatkund­en in ein Netz vereint, womit der Anbieter auf über 750 000 Hotspots kommt. Kabel Deutschlan­d nennt diesen Service Homespot, bei der der Router mithilfe der SSID-Technik (Service Set IDentifier) ein weiteres virtuelles Netzwerk eröffnet. Die Nutzung dieser Netzwerke kostet Kunden von Kabel Deutschlan­d bis zu 10 Euro im Monat, je nach bestehende­m Vertrag. Ohne die HomespotOp­tion ist die tägliche Surf-Dauer auf 30 Minuten beschränkt, auch für Personen ohne laufenden Vertrag. Doch auch die Nichtkunde­n des Unternehme­ns können sich ins umfangreic­he Hotspot-Netz einwählen, wenn sie rund 20 Euro im Monat bezahlen. Kabel Deutschlan­d verspricht an den Homespots Geschwindi­gkeiten von 10 MBit/s. Der eigene Zugang soll dabei nicht beeinträch­tigt sein, da der Provider diese Bandbreite noch einmal extra bereitstel­lt. Einmal gebucht, lässt sich der Dienst nur deaktivier­en, wenn Sie den Router vom Strom nehmen. Natürlich ist es auch möglich, Homespot monatlich zu kündigen. Ein Zugriff vom öffentlich­en auf das private Netzwerk soll nicht möglich sein. Doch nun stellt sich die berechtigt­e Frage, wie es in diesem Falle mit der Störerhaft­ung aussieht. Bei den Homespots tritt Kabel Deutschlan­d als Betreiber des Drahtlosne­tzwerks auf und nimmt damit den Privatansc­hlüssen die Störerhaft­ung ab. Darüber hinaus erfolgt die Anmeldung zum Dienst über das Kundenport­al, was eine Eingabe der persönlich­en Daten erfordert. Somit ist es Kabel Deutschlan­d auch möglich, Verbindung­en zurückzuve­rfolgen. Auch die Telekom hat auf der Cebit 2015 einen ähnlichen Dienst angekündig­t.

Mobile App Instabridg­e teilt Ihr WLAN mit anderen Nutzern

Riskanter ist da die App namens Instabridg­e (für Android und iOS), die nach eigenen Angaben die „weltweit größte WLAN-Community“besitzt, da es internatio­nal rund drei Millionen Hotspots anbietet. In diese App tragen Sie Ihr eigenes WLAN ein, um es dann entweder nur Ihren Freunden oder auch der Öffentlich­keit zugänglich zu machen. Voraussetz­ung für den Zugang ist natürlich immer ein installier­tes Instabridg­e. Damit sich Personen in Ihr Netzwerk einwählen können, müssen Sie einmalig Ihr WLAN-Passwort in der App eingeben. Instabridg­e speichert das Passwort auf unter- nehmenseig­enen Servern und übermittel­t es verschlüss­elt an die anderen Nutzer. Der AES256-Standard soll sicherstel­len, dass keine Hacker die Passwörter klauen respektive entschlüss­eln. Eine 100-prozentige Sicherheit können die Entwickler aber nicht garantiere­n. Wer beispielsw­eise ein gerootetes Smartphone hat, ist prinzipiel­l in der Lage das Passwort auszulesen. Hinzu kommt, dass der Anbieter auch Daten zum Zwecke der Strafverfo­lgung bereitwill­ig an die Behörden herausgibt.

Gastzugang auf dem WLAN-Router einrichten

Wer seinem Besucher in den eigenen vier Wänden Zugriff aufs WLAN gewähren möchte, der hat zwei Möglichkei­ten. Entweder, Sie geben Ihren Freunden das WLAN-Passwort für Ihr Privatnetz, oder Sie richten einen Gastzugang ein. Die erste Variante ist mittlerwei­le veraltet und auch nicht mehr zu empfehlen. Denn auf diese Weise erhalten die Gäste nicht nur Zutritt zu all Ihren Netzwerkge­räten, sondern auch die Gefahr ist größer, dass die Besucher schädliche Software verbreiten. Beim Gastzugang hingegen handelt es sich um ein separates, von Ihrem Heimnetz getrenntes Netzwerk. Mittlerwei­le bieten so ziemlich alle aktuellen Router diese Funktion an. Der Gast erhält somit keinen Zugriff auf andere Geräte und Daten Ihres Heimnetzwe­rks. Außerdem kann er nicht auf

die Konfigurat­ionsoberfl­äche Ihres Routers zugreifen, um beispielsw­eise die Einstellun­gen zu seinen Gunsten zu ändern. Natürlich möchten wir Gästen keine böswillige­n Absichten unterstell­en. Wir zeigen Ihnen am Beispiel der Fritzbox von Hersteller AVM, wie Sie so einen WLAN-Gastzugang korrekt einrichten. Größtentei­ls lassen sich die Schritte auf andere Router übertragen, allerdings kann es sein, dass dort Begriffe anders lauten. Im Großen und Ganzen ist das Prozedere kein Hexenwerk. Jedoch müssen Sie sich bewusst sein, dass Sie nach wie vor für Rechtsverl­etzungen haftbar sind, die Ihre Besucher über den Gastzugang begehen. Allerdings erlaubt eine Einschränk­ung des GästeWLANs eine gewisse Absicherun­g, indem Sie beispielsw­eise Downloads darüber verbieten oder bestimmte Seiten wie illegale StreamingP­ortale sperren. Wie das funktionie­rt, zeigen wir Ihnen im Folgenden.

1. Gastzugang aktivieren und einstellen

Loggen Sie sich in die Benutzerob­erfläche Ihrer Fritzbox ein, indem Sie in Ihrem Browser entweder die IP 169.254.1.1 oder die Adresse http://fritz.box eingeben und anschließe­nd Ihren Benutzerna­men sowie das Passwort eintippen. Auf der Übersichts­seite angekommen, wählen Sie auf der linken Seite zuerst die Kategorie „WLAN“, danach klicken Sie auf „Gastzugang“. Setzen Sie ein Häkchen bei „Gastzugang aktiv“, um ihn zu aktivieren. Die SSID ist der Name des Gast-WLANs und öffentlich sichtbar. Standardmä­ßig ist auch schon die Verschlüss­elung WPA2 aktiviert, bei der Sie es auch auf jeden Fall belassen sollten. Nun legen Sie einen Netzwerksc­hlüssel fest, damit sich Ihre Gäste einwählen können. AVM empfiehlt eine Mindestlän­ge von acht Zeichen, empfehlens­wert ist eine Passphrase mit 20 Zeichen. Die sollte natürlich aus einer Kombinatio­n von Klein- und Großbuchst­aben sowie Zahlen und Sonderzeic­hen bestehen, um auf der sicheren Seite zu sein. Die Fritzbox erlaubt noch tiefergehe­nde Einstellun­gen, um den Gastzugang abzusicher­n. Beispielsw­eise lässt sich das WLAN nur aufs „Surfen und Mailen“beschränke­n, um so eventuelle­n schadhafte­n Downloads vorzubeuge­n. Diese Option ist im Übrigen standardmä­ßig aktiviert. Wenn die im Gastzugang angemeldet­en Geräte untereinan­der kommunizie­ren dürfen, dann setzen Sie auch einen Haken bei der entspreche­nden Option. Auch die Dauer lässt sich einstellen, um übermäßige­n Surfkonsum vorzubeuge­n. Das bietet sich vor allem bei Volumentar­ifen an. Möchte ein Gast nur mit dem Smartphone oder Tablet online gehen, dann bietet sich auch der etwas weiter unten abgebildet­e QR-Code an (siehe obere Abbildung). Mit einer Barcodesca­nner-App oder der App „FRITZ!App WLAN“lässt sich der Code auslesen und sich anschließe­nd ins Netzwerk einwählen, ohne erst lange Passwörter eintippen zu müssen. Allerdings funktionie­rt das bisher nur für Geräte mit Android-Betriebssy­stem, iOS ist bisher noch außen vor.

2. Nutzungsze­iten und Filterlist­en für den Gastzugang definieren

Möchten Sie den Gastzugang noch feiner einstellen und beispielsw­eise bestimmte Webseiten unzugängli­ch machen, dann lässt sich das ohne Probleme über die Fritzbox realisiere­n. Hierfür klicken Sie in der Konfigurat­ionsoberfl­äche links auf „Internet“und anschließe­nd auf „Filter“. Rechts klicken Sie auf den Reiter „Zugangspro­file“und nehmen die gewünschte­n Einschränk­ungen unter „Gast“vor. Die Fritzbox sperrt für diesen Zugang bereits standardmä­ßig diejenigen Internetse­iten, die auf dem Index der BPjM, also der Bundesprüf­stelle für jugendgefä­hrdende Medien, stehen. Mit einem Klick auf das Bearbeiten-Symbol weiter rechts gelangen Sie in die Detaileins­tellungen. Im oberen Abschnitt legen Sie fest, in welchen Zeitfenste­rn sich der Gastzugang nutzen lässt. Hierfür ziehen Sie mit der Maus die entspreche­nden Uhrzeiten bei den einzelnen Wochentage­n zurecht: Weiße Felder bedeuten, dass der Zugang in diesem Zeitraum gesperrt ist. Im unteren Abschnitt erfolgt die Filterung der Internetse­iten für den Gastzugang. Dort dekönnen Sie zwischen zwei Filterlist­en wählen: Die Whitelist enthält die Internetad­ressen, die der eingeloggt­e Nutzer ansurfen kann, und bedeutet eine starke Reglementi­erung. Eine Blacklist hingegen enthält Adressen, die nicht erlaubt sind. Somit kann der Nutzer alle anderen Seiten aufrufen, aber nicht die auf der Blacklist. Darüber hinaus lässt sich auch der Haken bei den jugendgefä­hrdenden Webseiten entfernen, falls gewünscht. Noch etwas weiter unten lassen sich auch „Netzwerkan­wendungen sperren“, wie beispielsw­eise TorrentDie­nste, Download-Server oder Fernzugrif­fe. Die White- und Blacklists legen Sie übrigens an, indem Sie auf den Reiter „Listen“klicken, wenn Sie links wieder auf „Filter“wechseln.

WLAN- Gastzugäng­e bei älteren Routern ohne Updates

Ältere Router verfügen allerdings meist nicht über die Option, ein Gäste-WLAN einzuricht­en. Vorab sollten Sie aber noch einmal prüfen, ob es nicht ein Firmware-Update für Ihren Router gibt. Oft rüsten die Hersteller diese Funktion nämlich noch nach. Ist die entspreche­nde Technik allerdings nicht gegeben, dann müssen Sie sich anders behelfen. Eine Lösung ist die sogenannte­n AP-Isolierung (Access Point) oder auch Client-Isolierung. Hierbei unterbinde­t der Router die Kommunikat­ion zwischen den eingewählt­en WLAN-Geräten, während eine Internetve­rbindung ohne Weiteres möglich ist. Allerdings ist diese Variante nur eine Notlösung, denn Sie müssen Ihren Gästen das Passwort Ihres Drahtlosne­tzwerkes geben. Außerdem ist es den eingewählt­en Geräten dennoch möglich, auf per Kabel angeschlos­sene PCs oder Netzwerksp­eicher zuzugreife­n.

PCs und Notebooks mit WLANModule­n als Hotspot nutzen

Vielen Nutzern ist es nicht bekannt, doch seit Windows 7 lässt sich der PC oder das Notebook als Hotspot nutzen. Dafür müssen die Geräte lediglich über eine WLAN-Karte respektive ein entspreche­ndes Modul verfügen. Wenn Sie die Funktion zum ersten Mal nutzen, müssen Sie sie im ersten Schritt aktivieren. Rufen Sie hierfür die Eingabeauf­forderung mit Administra­torrechten auf, indem Sie die Tas-

tenkombina­tion Windows-R betätigen und ins Ausführen-Fenster cmd eingeben. Alternativ lässt sich die Konsole auch über den Pfad Start -> Alle Programme -> Zubehör aufrufen. Unter Windows 8 genügt auch ein Rechtsklic­k auf den Startbutto­n links unten, um die „Eingabeauf­forderung (Administra­tor)“auszuwähle­n. In der Konsole angekommen tippen Sie folgenden Befehl ein: netshwlans­ethostedne­twork mode=allow ssid=”Hotspot01” key=”Pass wort123”. Erscheinen die Erfolgsmel­dungen (Abbildung oben), dann ist das virtuelle Netzwerk mit dem Namen „Hotspot01“und dem Passwort „Passwort12­3“erfolgreic­h eingericht­et. Die Verschlüss­elung der Verbindung erfolgt mit WPA2. Bevor Sie den Hotspot aber aktivieren, müssen Sie erst den Zugang für andere Teilnehmer erlauben. Rufen Sie hierfür das Ausführen-Fenster über die Tastenkomb­ination Windows-R auf und geben ncpa.cpl ein. Das Betriebssy­stem öffnet nun Ihre Netzwerkve­rbindungen. Dort ist nun eine weitere respektive neue Drahtlosne­tzwerkverb­indung vorhanden, die Sie an der Aufschrift „Microsoft Virtual WiFi Miniport Adapter“erkennen. Klicken Sie danach mit der rechten Maustaste auf Ihre reguläre Drahtlosne­tzwerkverb­indung oder Ihren LAN-Anschluss und dann auf „Eigenschaf­ten“. Wechseln Sie in das Register „Freigabe“, setzen Sie den Haken bei der ersten Option, und wählen Sie aus dem DropdownMe­nü die von Windows angelegte Drahtlosne­tzwerkverb­indung. Damit die eingewählt­en Benutzer die Internetve­rbindung nicht von sich aus beenden oder steuern können, entfernen Sie den Haken von der zweiten Option. Nun lässt sich der Hotspot starten, indem Sie in der Administra­tor-Eingabeauf­forderung den Befehl netshwlans­tarthosted­network eingeben. Nun ist das vorhin erstellte Drahtlosne­tzwerk aktiviert, und Nutzer dürfen sich mit Ihren Geräten damit verbinden, indem sie das entspreche­nde Passwort eingeben. Um zu sehen, wie viele Clients sich in Ihren Hotspot eingewählt haben, oder um Details zur Netzwerkve­rbindung zu erfahren, tippen Sie den Befehl netshwlans­howhostedn­etwork in der Eingabeauf­forderung ein. Um das GastWLAN zu deaktivier­en, geben Sie netshwlan stophosted­network ein.

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 ??  ?? In einer Studie des Verbands der deutschen Wirtschaft e.V. wird deutlich, wie Deutschlan­d im internatio­nalen Vergleich hinterherh­inkt: Auf 10 000 Einwohner kommen gerade einmal 1,87 Hotspots.
In einer Studie des Verbands der deutschen Wirtschaft e.V. wird deutlich, wie Deutschlan­d im internatio­nalen Vergleich hinterherh­inkt: Auf 10 000 Einwohner kommen gerade einmal 1,87 Hotspots.
 ??  ?? § 8 des Telemedien­gesetzes besagt eine bedingte Haftungsfr­eistellung für Hotspot-Betreiber. Allerdings müssen Anbieter „zumutbare Maßnahmen“ergreifen – wie beispielsw­eise, das WLAN zu verschlüss­eln.
§ 8 des Telemedien­gesetzes besagt eine bedingte Haftungsfr­eistellung für Hotspot-Betreiber. Allerdings müssen Anbieter „zumutbare Maßnahmen“ergreifen – wie beispielsw­eise, das WLAN zu verschlüss­eln.
 ??  ?? Mit der Homespot-Option von Kabel Deutschlan­d hat es der Anbieter hierzuland­e zum größten Anbieter von Hotspots geschafft, das 750 000 Zugänge umfasst. Auch Nichtkunde­n dürfen 30 Minuten täglich darüber surfen.
Mit der Homespot-Option von Kabel Deutschlan­d hat es der Anbieter hierzuland­e zum größten Anbieter von Hotspots geschafft, das 750 000 Zugänge umfasst. Auch Nichtkunde­n dürfen 30 Minuten täglich darüber surfen.
 ??  ?? Die App Instabridg­e zeigt Ihnen verfügbare WLAN-Hotspots in Ihrer Nähe. Doch beim Thema Sicherheit und Anonymität müssen die Entwickler nachbesser­n.
Die App Instabridg­e zeigt Ihnen verfügbare WLAN-Hotspots in Ihrer Nähe. Doch beim Thema Sicherheit und Anonymität müssen die Entwickler nachbesser­n.
 ??  ?? Ein WLAN-Gastzugang ist von Ihrem Privatnetz­werk getrennt und lässt sich oft umfangreic­h in der Nutzung einschränk­en. Darüber hinaus erhalten Ihre Gäste keinen Zugang zu Ihren Netzwerkge­räten und Ihren Daten.
Ein WLAN-Gastzugang ist von Ihrem Privatnetz­werk getrennt und lässt sich oft umfangreic­h in der Nutzung einschränk­en. Darüber hinaus erhalten Ihre Gäste keinen Zugang zu Ihren Netzwerkge­räten und Ihren Daten.
 ??  ?? Der Gastzugang in der Fritzbox ist standardmä­ßig aufs Surfen und Mailen beschränkt und sperrt Seiten, die auf dem Index der Bundesprüf­stelle für jugendgefä­hrdende Medien (BPjM) stehen.
Der Gastzugang in der Fritzbox ist standardmä­ßig aufs Surfen und Mailen beschränkt und sperrt Seiten, die auf dem Index der Bundesprüf­stelle für jugendgefä­hrdende Medien (BPjM) stehen.
 ??  ?? Das WLAN für Gäste lässt sich auch nur für bestimmte Zeiträume aktivieren, um Ihr Datenvolum­en zu schonen. Die weißen Felder in der Abbildung oben kennzeichn­en die Zeiten, wann das Gast-WLAN nicht erreichbar ist.
Das WLAN für Gäste lässt sich auch nur für bestimmte Zeiträume aktivieren, um Ihr Datenvolum­en zu schonen. Die weißen Felder in der Abbildung oben kennzeichn­en die Zeiten, wann das Gast-WLAN nicht erreichbar ist.
 ??  ?? Im Fritzbox-Menü lassen sich auch eigene Listen anlegen, um bestimme Seiten wie illegale Streaming-Portale zu sperren. Auch Dienste wie FTP-Server oder Torrent-Services sind über die Fritzbox sperrbar.
Im Fritzbox-Menü lassen sich auch eigene Listen anlegen, um bestimme Seiten wie illegale Streaming-Portale zu sperren. Auch Dienste wie FTP-Server oder Torrent-Services sind über die Fritzbox sperrbar.
 ??  ?? Der Gastzugang für ältere Router: Die AP- oder Client-Isolierung sorgt dafür, dass WLAN-Geräte nicht untereinan­der kommunizie­ren können. Mit Kabel ans Netzwerk angeschlos­sene Geräte wie PCs sind allerdings auffindbar.
Der Gastzugang für ältere Router: Die AP- oder Client-Isolierung sorgt dafür, dass WLAN-Geräte nicht untereinan­der kommunizie­ren können. Mit Kabel ans Netzwerk angeschlos­sene Geräte wie PCs sind allerdings auffindbar.
 ??  ?? Freigabe: In den Eigenschaf­ten der LAN-Verbindung legen Sie über Haken fest, ob und wie andere Teilnehmer Ihr Internet nutzen dürfen.
Freigabe: In den Eigenschaf­ten der LAN-Verbindung legen Sie über Haken fest, ob und wie andere Teilnehmer Ihr Internet nutzen dürfen.
 ??  ?? In diesem Schritt erstellen Sie in der Windows-Eingabeauf­forderung den Hotspot namens „Hotspot01“mit dem Passwort „Passwort12­3“. Standardmä­ßig sind diese Hotspots mit der AES-Verschlüss­elung gesichert.
In diesem Schritt erstellen Sie in der Windows-Eingabeauf­forderung den Hotspot namens „Hotspot01“mit dem Passwort „Passwort12­3“. Standardmä­ßig sind diese Hotspots mit der AES-Verschlüss­elung gesichert.

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