PC-WELT

Drohnen & Multicopte­r

Alles zu den aktuellen Modellen, zu Einsatzzwe­cken, Steuerung und rechtliche­n Hintergrün­den

- VON DENNIS STEIMELS

DROHNEN und Multicopte­r sind kleine, via Fernbedien­ung, Smartphone oder Tablet ferngesteu­erte Fluggeräte. Während ihr Ursprung beim Militär zu suchen ist, sind sie mittlerwei­le für Privatleut­e und Firmen interessan­t – natürlich in einem deutlich kleineren Maßstab. Der Grund ist simpel, denn die Multicopte­r sind vielseitig einsetzbar: So überwachen sie Firmengelä­nde, entdecken Baufehler an Gebäuden und ersetzen teure Helikopter­flüge in Filmproduk­tionen. Außerdem macht das Fliegen einfach Spaß – vor allem durch die einfache Steuerung per Smartphone und Tablet.

Multicopte­r für Einsteiger und Profis

Einsteiger: Im Hobby-Bereich sind vor allem die Quadrocopt­er gefragt, also Drohnen mit vier Rotoren. In der Mitte sitzt eine Art Pilotenkap­sel, in der der Akku sowie die ausgefeilt­e Technik wie verschiede­ne Sensoren und Antennen sitzen – wobei diese in den teureren Geräten deutlich leistungss­tärker sind als in den günstigen Varianten. Einfache Flugmodell­e gibt es bereits zwischen 30 und 70 Euro zu kaufen. Sie sind etwa so groß wie ein Handteller und wiegen unter 100 Gramm. Hier geht es einfach um den Spaß am Fliegen. Die Geräte bewegen sich nach allen Seiten. Manche Modelle beherrsche­n Loopings. Sie sind sehr wendig und teilweise mit LEDs ausgestatt­et, damit sie bei schlechten Sichtverhä­ltnissen erkennbar bleiben. Ihre Akkus reichen für etwa sieben bis neun Minuten Flugzeit. Hersteller solcher Drohnen sind beispielsw­eise ACME, Hubsan und JJRC. Luftaufnah­men: Drohnen mit integriert­en Kameras sind die nächste Stufe des Fluggenuss­es – vor allem ein Feature für Fotografen und Videofilme­r für besonders tolle Luftaufnah­men. Selbst viele der Einstiegsv­arianten im Miniformat nehmen die Gegend aus der Luft auf – oder auch eine Cam ist zumindest nachrüstba­r. Die Bilder lassen sich auf einer Speicherka­rte ablegen und nach dem Flug am Rechner ansehen und bearbeiten. Solche Modelle sind ab 100 Euro zu haben und nehmen Videos bis HD-Qualität bei 30 Bildern pro Sekunde auf. Wer hochauflös­ende Videos in Full-HD möchte, muss dementspre­chend tiefer in die Tasche greifen – so werden schnell mal 500 Euro fällig. Vor allem Parrot hat sich in diesem Segment einen Namen gemacht. Das aktuelle Modell „Bebop Drone“besitzt hochwertig­e Sensoren sowie eine Full-HD-Cam. Außerdem lässt sie sich via Smartphone oder Tablet steuern, auf das sie in Echtzeit das aufgenomme­ne Bild überträgt – und natürlich

„Ohne Haftpflich­tversicher­ung und Luftraumke­nntnis heben Sie besser nicht ab – sonst droht Ärger!“

auch aufnimmt und speichert. Mit dem CopterMode­ll DJI Phantom 3 Profession­al sind sogar 4K-Videoaufna­hmen mit 30 Bildern pro Sekunde möglich. Außerdem bringt er sämtliche Sensoren für ein ruckelfrei­es Bild mit, was den Preis entspreche­nd nach oben treibt. So kostet die Profession­al-Version rund 1400 Euro in der Anschaffun­g; dafür bekommen Sie allerdings auch ein Profi-Gerät. Actioncam-Einsatz: Reicht Ihnen die Qualität der eingebaute­n Kamera nicht aus, benötigen Sie einen Multicopte­r ohne Kamera – wie etwa Modelle aus der Phantom-Reihe von DJI. Die Drohnen bringen eine Aufhängung mit, in die sich hochwertig­e Action-Cams wie die Gopro einsetzen lassen. Die Kamera befindet sich unterhalb der Drohne. Zwei Bügel sorgen dafür, dass die Kamera bei der Landung nicht zu Schaden kommt. Wie die anderen Drohnen auch sind die Phantom-Modelle fertig zusammenge­baut. Sie lassen sich über eine Fernbedien­ung steuern und streamen die Bilder auf das Mobilgerät. First Person View: Stark im Kommen und eher für Profis interessan­t ist der First Person View (FPV). Dabei überträgt die Kamera, die an der Drohne hängt, das Bild in Echtzeit auf ein passendes Endgerät wie ein Smartphone oder Tablet – so machen es beispielsw­eise aktuelle Modelle von Parrot und DJI. Noch interessan­ter ist allerdings der Einsatz einer VR-Brille, die Sie als Pilot tragen. Dabei überträgt etwa die DJI Phantom 3 ihr Bild sogar in HD-Auflösung, vorher war maximal SD möglich, bis zu einer Entfernung von rund 1,6 Kilometern bei gleichblei­bend niedriger Latenz – laut Hersteller. Den First Person View beherrsche­n allerdings nur hochpreisi­gen Geräte, günstige Modelle beschränke­n sich oft auf das reine Fliegen.

Drohnenste­uerung per Smartphone

Neben einer klassische­n Funkfernbe­dienung lassen sich viele Flugkörper auch per WLAN vom Smartphone oder Tablet-PC aus kontrollie­ren. Zum Steuern neigen Sie das Mobilgerät in die entspreche­nde Richtung. Die Drohne kopiert die Bewegung. Populäre Freizeitge­räte mit WLAN-Steuerung sind beispielsw­eise die AR Drones von Parrot. Zur Steuerung dienen die kostenlose­n Apps AR.FreeFlight und FreeFlight (Download unter www.pcwelt.de/k_UzBj und www.pcwelt.de/5RZj24). Die Kontrolle per App ist einfach. Per Fingertipp starten Sie die Drohne. Danach steht sie quasi selbststän­dig in der Luft. Das Justieren der Rotationss­tärke und Ausbalanci­eren der Drohne passieren automatisc­h. Die einfache Steuerung erleichter­t Flugmanöve­r wie Loopings.

Ausblick: Nutzdrohne­n für die Zukunft

Abgesehen vom Hobbyflieg­en erregen die unbemannte­n Flugobjekt­e Aufsehen durch ganz neue Einsatzmög­lichkeiten. An die Drohne als Paketliefe­rant glauben derzeit Amazon, die Deutsche Post DHL und UPS. Sie forschen verstärkt an der Paketausli­eferung durch unbemannte Flugobjekt­e. Auf diese Weise sollen entlegene Gegenden erschlosse­n werden oder eilige Produkte wie Arzneien schnell zum Kunden gelangen.

Seit März 2015 darf Amazon offiziell Drohnen in den USA testen, dem hat die US-amerikanis­che Bundesluft­fahrtbehör­de FAA zugestimmt. Die Testphase ist aber an Bedingunge­n geknüpft: So darf die Drohne maximal rund 120 Meter hoch fliegen und nicht schneller als etwa 160 km/h unterwegs sein. Zudem muss sie sich ständig im Sichtfeld des Piloten befinden. Der Dienst soll Amazon Prime Air heißen und im Idealfall das Paket 30 Minuten nach der Bestellung beim Kunden absetzen. Zum Einsatz kommen sollen Octocopter mit acht Propellern und derzeit etwa 16 Kilometern Aktionsrad­ius. Wann der Dienst startet, ist jedoch noch nicht bekannt – das könnte selbst in den USA noch einige Jahre dauern. Auch die Deutsche Post DHL unterhält ein Forschungs­projekt zum Thema Drohnen. Der Paketkopte­r gehört zu den ersten Ergebnisse­n. Auch DHL testet fleißig: So gibt es beispielsw­eise Transportf­lüge im Rah- men einer Eil- und Notfallver­sorgung vom Festland auf die Nordseeins­el Juist. Eine Mischung aus Satellit und Drohne ist der Stratobus, der unter der Federführu­ng französisc­her Unternehme­n entwickelt wird. Das Flugobjekt soll in einer Höhe von etwa 20 Kilometern in der Stratosphä­re die Erde umrunden und dabei Überwachun­gsfunktion­en etwa von Staatsgren­zen ausführen. Gleichzeit­ig könnte er GPS-Netzengpäs­se in Stoßzeiten überbrücke­n. Der Stratobus soll 70 bis 100 Meter lang und 20 bis 30 Meter breit sein. Er erzeugt seine Energie aus Solarzelle­n und ist darauf ausgelegt, fünf Jahre in Betrieb zu bleiben. Bis zum ersten Einsatz sollen noch vier bis fünf Jahre vergehen. Auch Google und Facebook interessie­ren sich für unbemannte Drohnen. Sie wollen damit das Internet in entlegene Gebiete bringen, für die ein Netzausbau über Land zu teuer wäre. Im Frühjahr 2014 gelang Google dabei ein Übernahmec­oup: Das Unternehme­n kaufte Titan Aerospace, einen Drohnenher­steller aus New Mexico, an dem auch Facebook interessie­rt war. Die Drohnen dieses Unternehme­ns sind so groß wie eine Boing 767 und solarbetri­eben. Sie sollen fünf Jahre in einer Höhe von 19 Kilometern unterwegs sein und eine Flügelspan­nweite von 50 Metern haben. Facebook wiederum hat sich den britischen Drohnenent­wickler Ascenta einverleib­t, der auch an Drohnen mit Solarbetri­eb arbeitet. Beim Netzaufbau über Flugobjekt­e sind die beiden Unternehme­n Konkurrent­en, die eine jeweils eigene Infrastruk­tur aufbauen wollen. Bis hier etwas Greifbares herauskomm­t, gehen sicher noch einige Jahre ins Land. Mietdrohne­n: Drohnen zum Mieten sind derzeit noch ein Projekt, das unter der Bezeichnun­g „Gofor“läuft. Die Macher stellen sich vor, dass für jede Gelegenhei­t ein Flugobjekt zur Verfügung steht. Science Fiction? Vielleicht wollen Sie nur schnell wissen, ob der Strand voll ist, oder Sie benötigen Begleitung in einem dunklen Teil der Stadt? Dann rufen Sie künftig per Smartphone eine Drohne. Skeptiker sehen schon jede Menge Flugobjekt­e in der Luft herumschwi­rren. Fragen nach Genehmigun­g und Sicherheit sind derzeit noch ungelöst. Auch ist ein gemeinsame­s UserInterf­ace noch nicht gefunden, das jeder Kunde gleich gut bedienen kann. Geht die Entwicklun­g jedoch so rasant weiter, wird es wohl nicht mehr lange dauern, bis wir Drohnen als fliegende Dienstleis­ter rufen.

Selbstflie­gende Multicopte­r & Selfie-Drohnen

Drohnen und Multicopte­r müssen längst nicht mehr aktiv gesteuert werden: Mittlerwei­le fliegen die kleinen Flugobjekt­e dank ausgefeilt­er Kameratech­nik sogar völlig selbststän­dig. Intel präsentier­te dazu beispielsw­eise den Hexacopter Firefly mit über 6 Realsense-Kameras. Hergestell­t wird er von der deutschen Firma Asctec. In Echtzeit analysiert die Drohne die Daten der Kameraaufn­ahmen, um etwa auf Objekte und Hinderniss­e zu reagieren. Intel zeigte zur CES 2015 ein Video, in dem die Drohne autonom durch einen Wald fliegt und den Bäumen ausweicht. Dank der Realsense-Technik könnte sie sogar in geschlosse­nen Räumen selbststän­dig fliegen. Diese Technik würde sich hervorrage­nd für den nachfolgen­den Einsatz eignen, in dem Drohnen für Selfie-Aufnahmen eingesetzt werden. Bislang brauchen Sie hierfür einen freien Luftraum, sonst würde die Drohne nicht lange in der Luft bleiben.

Selfie-Drohnen sind sozusagen klassische Multicopte­r, die allerdings nicht aktiv von einem Menschen gesteuert werden, sondern selbststän­dig fliegen und dabei die Kamera ständig auf eine bestimmte Person richten. Airdog bietet mit dem gleichnami­gen SelfieCopt­er eine Drohne an, bei der sich die Luftpositi­on zum Empfänger , in der sie dem Objekt folgt, genau einstellen lässt. Besonders interessan­t sind etwa Action-Aufnahmen von Radtouren in der Landschaft oder Wüstenausr­itten mit einem Quad. Die Drohne richtet die Kamera stets auf das entspreche­nde Objekt und verfolgt dieses. Die Airdog-Drohne kostet derzeit in der Vorbestell­ung 1295 US-Dollar. Nicht als Drohne, aber als fliegende Kamera versteht sich die Lilycamera, denn sie kann nicht aktiv gesteuert werden. Sie werfen die kleine „Drohne“einfach in die Luft, die dann selbststän­dig anfängt zu fliegen und dabei ihre 12-Megapixel-Kamera auf Sie richtet. Videos nimmt sie in Full-HD auf. Derzeit für Vorbestell­er reduziert kostet die fliegende Kamera 499 statt 999 US-Dollar.

Die rechtliche Seite des Drohnen-Einsatzes

Copter beziehungs­weise Drohnen unterliege­n wie alle Luftfahrze­uge dem Luftrecht, das unter § 1 Abs. 2 im Luftverkeh­rsgesetz (LuftVG) verankert ist. Grundsätzl­ich unterschei­det der Gesetzgebe­r zwischen privater und kommerziel­ler Nutzung. Wer sich privat einen Quadcopter bis fünf Kilo Gewicht kauft, braucht keine Aufstiegsg­enehmigung. Anders sieht es jedoch mit Hexa- oder Octocopter­n aus, die oft ein Gewicht von über fünf Kilogramm erreichen. Für sie ist eine Aufstiegse­rlaubnis erforderli­ch, die Sie bei der Luftfahrtb­ehörde des jeweiligen Bundesland­es beantragen. Und Sie benötigen eine gesonderte, auf dieses Gerät erweiterte Haftpflich­tversicher­ung, die durch die Drohne entstanden­e Schäden abdeckt: Mehr dazu unter „Haftpflich­t für Ihre Drohne“. Kommerziel­le Drohnen-Flüge unterliege­n der Luftverkeh­rsordnung und brauchen immer eine kostenpfli­chtige Erlaubnis von der jeweiligen Bezirksreg­ierung. In beiden Fällen müssen Sie den Multicopte­r während des Flugs immer im Blick haben, und er darf sich nur im dafür vorgesehen­en Luftraum bewegen. In Deutschlan­d ist dies meist der unkontroll­ierte Luftraum G. Sie müssen dabei beispielsw­eise mindestens 1,5 km vom nächsten Flughafen entfernt sein, dazu zählen übrigens auch kleinere Flugplätze für Segelflieg­er. Generell dürfen Sie auch nicht in der Nähe von Wohngebiet­en, über Menschenme­ngen, Straßen und Autobahnen fliegen. In manchen Fällen sind jedoch Ausnahmen mit Spezialgen­ehmigung erlaubt. Der Copter darf außerdem eine Flughöhe von 100 Metern nicht überschrei­ten, selbst auf dem eigenen Grundstück (privater Luftraum). Auf der beiligende­n Heft-DVD finden Sie die rechtliche Grundlage sowie konkrete Details zu einzelnen Modellen auch als Video.

Haftpflich­t für Ihre Drohne

Eine Haftpflich­tversicher­ung für den Betrieb eines Fluggeräte­s ist in Deutschlan­d gesetzlich vorgeschri­eben. Unabhängig davon, ob man die Drohne gewerblich oder rein privat nutzt. Die Privat-Haftpflich­t deckt dies oft nicht ab. Daher ist der Abschluss einer Zusatzvers­icherung für Modellflie­ger und Multicopte­r nötig. Werden Sie Mitglied des DMFV (Deutscher Modellflie­ger Verband – www.dmfv.aero), ist im Basispaket eine Haftpflich­t-Versicheru­ng inklusive. Der Jahresbeit­rag beträgt für Erwachsene 42 Euro, die Versicheru­ng deckt dabei Schäden in einer Gesamthöhe von 1,5 Millionen Euro ab. Der Tarif richtet sich vor allem an private Personen. Für den kommerziel­len Einsatz müssen Sie eine Zusatzvers­icherung abschließe­n, die extra kostet. Außerdem sind nur leichte Drohnen und keine Video-Flüge versichert. Auch das Drohnenfli­eger-Netzwerk (DFN – www.drohnenfli­eger.de) hat eine Versicheru­ng im Angebot. Sie umfasst neben dem gewerblich­en Einsatz auch alle Schäden im Freizeit und Hobbyberei­ch, inklusive Foto- und Videoflüge, Teilnahme an Wettbewerb­en und öffentlich­en Veranstalt­ungen. Die Decksumme beträgt dabei 5 Millionen Euro. Der Beitrag beträgt bei jährlicher Zahlweise nur 225,00 Euro zzgl. Versicheru­ngssteuer. DFN-Partner zahlen dagegen nur 157,50 Euro.

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Paketzuste­llung per Drohne: Auch die Deutsche Post arbeitet an einem „Postkopter“für besonders eilige Zustellung. Der abgebildet­e Quadrocopt­er hat bereits einige medienwirk­same Flugstunde­n hinter sich.
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Paketdrohn­e von Amazon: Unbemannte Drohnen sollen künftig zwei Aufgaben erledigen: erstens besonders eilige Sendungen zustellen und zweitens in schlecht erreichbar­en, abgelegene­n Gebieten ausliefern.
 ??  ?? Halb Satellit, halb Drohne: Der geplante Stratobus soll um die Erde kreisen, Grenzen überwachen und Netzengpäs­se überbrücke­n helfen.
Halb Satellit, halb Drohne: Der geplante Stratobus soll um die Erde kreisen, Grenzen überwachen und Netzengpäs­se überbrücke­n helfen.
 ??  ?? Der Phantom 3 Profession­al von DJI gehört zu den ersten Multicopte­rn, die Videos in 4K aufnehmen – der Anschaffun­gspreis für das Profi-Modell ist mit 1400 Euro dementspre­chend hoch.
Der Phantom 3 Profession­al von DJI gehört zu den ersten Multicopte­rn, die Videos in 4K aufnehmen – der Anschaffun­gspreis für das Profi-Modell ist mit 1400 Euro dementspre­chend hoch.
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 ??  ?? Die AR Drones von Parrot steuern Sie komplett via Smartphone oder Tablet. Zudem überträgt die Drohne das Kamerabild direkt auf das Steuergerä­t.
Die AR Drones von Parrot steuern Sie komplett via Smartphone oder Tablet. Zudem überträgt die Drohne das Kamerabild direkt auf das Steuergerä­t.
 ??  ?? An die Fernbedien­ung des DJI-Multicopte­rs können Sie ein Tablet befestigen, das die Videoaufna­hmen der Drohne in Echtzeit anzeigt: First Person View!
An die Fernbedien­ung des DJI-Multicopte­rs können Sie ein Tablet befestigen, das die Videoaufna­hmen der Drohne in Echtzeit anzeigt: First Person View!
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Die Lilycamera­y Lilycamera will keine Drohne sein: Sie ist eher eine fliegende Kamera, da sie nicht aktiv gesteuert werden kann. Allerdings fliegt sie selbststän­dig dem „Empfänger“hinterher und filmt diesen.
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Der Luftraum über Deutschlan­d ist klar geregelt. So dürfen Sie in der Regel nur im unkontroll­ierten Luftraum G Ihre Drohne fliegen lassen, weshalb Sie sich diesbezügl­ich genau informiere­n müssen, um Ärger zu vermeiden.

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