Drohnen & Multicopter
Alles zu den aktuellen Modellen, zu Einsatzzwecken, Steuerung und rechtlichen Hintergründen
DROHNEN und Multicopter sind kleine, via Fernbedienung, Smartphone oder Tablet ferngesteuerte Fluggeräte. Während ihr Ursprung beim Militär zu suchen ist, sind sie mittlerweile für Privatleute und Firmen interessant – natürlich in einem deutlich kleineren Maßstab. Der Grund ist simpel, denn die Multicopter sind vielseitig einsetzbar: So überwachen sie Firmengelände, entdecken Baufehler an Gebäuden und ersetzen teure Helikopterflüge in Filmproduktionen. Außerdem macht das Fliegen einfach Spaß – vor allem durch die einfache Steuerung per Smartphone und Tablet.
Multicopter für Einsteiger und Profis
Einsteiger: Im Hobby-Bereich sind vor allem die Quadrocopter gefragt, also Drohnen mit vier Rotoren. In der Mitte sitzt eine Art Pilotenkapsel, in der der Akku sowie die ausgefeilte Technik wie verschiedene Sensoren und Antennen sitzen – wobei diese in den teureren Geräten deutlich leistungsstärker sind als in den günstigen Varianten. Einfache Flugmodelle gibt es bereits zwischen 30 und 70 Euro zu kaufen. Sie sind etwa so groß wie ein Handteller und wiegen unter 100 Gramm. Hier geht es einfach um den Spaß am Fliegen. Die Geräte bewegen sich nach allen Seiten. Manche Modelle beherrschen Loopings. Sie sind sehr wendig und teilweise mit LEDs ausgestattet, damit sie bei schlechten Sichtverhältnissen erkennbar bleiben. Ihre Akkus reichen für etwa sieben bis neun Minuten Flugzeit. Hersteller solcher Drohnen sind beispielsweise ACME, Hubsan und JJRC. Luftaufnahmen: Drohnen mit integrierten Kameras sind die nächste Stufe des Fluggenusses – vor allem ein Feature für Fotografen und Videofilmer für besonders tolle Luftaufnahmen. Selbst viele der Einstiegsvarianten im Miniformat nehmen die Gegend aus der Luft auf – oder auch eine Cam ist zumindest nachrüstbar. Die Bilder lassen sich auf einer Speicherkarte ablegen und nach dem Flug am Rechner ansehen und bearbeiten. Solche Modelle sind ab 100 Euro zu haben und nehmen Videos bis HD-Qualität bei 30 Bildern pro Sekunde auf. Wer hochauflösende Videos in Full-HD möchte, muss dementsprechend tiefer in die Tasche greifen – so werden schnell mal 500 Euro fällig. Vor allem Parrot hat sich in diesem Segment einen Namen gemacht. Das aktuelle Modell „Bebop Drone“besitzt hochwertige Sensoren sowie eine Full-HD-Cam. Außerdem lässt sie sich via Smartphone oder Tablet steuern, auf das sie in Echtzeit das aufgenommene Bild überträgt – und natürlich
„Ohne Haftpflichtversicherung und Luftraumkenntnis heben Sie besser nicht ab – sonst droht Ärger!“
auch aufnimmt und speichert. Mit dem CopterModell DJI Phantom 3 Professional sind sogar 4K-Videoaufnahmen mit 30 Bildern pro Sekunde möglich. Außerdem bringt er sämtliche Sensoren für ein ruckelfreies Bild mit, was den Preis entsprechend nach oben treibt. So kostet die Professional-Version rund 1400 Euro in der Anschaffung; dafür bekommen Sie allerdings auch ein Profi-Gerät. Actioncam-Einsatz: Reicht Ihnen die Qualität der eingebauten Kamera nicht aus, benötigen Sie einen Multicopter ohne Kamera – wie etwa Modelle aus der Phantom-Reihe von DJI. Die Drohnen bringen eine Aufhängung mit, in die sich hochwertige Action-Cams wie die Gopro einsetzen lassen. Die Kamera befindet sich unterhalb der Drohne. Zwei Bügel sorgen dafür, dass die Kamera bei der Landung nicht zu Schaden kommt. Wie die anderen Drohnen auch sind die Phantom-Modelle fertig zusammengebaut. Sie lassen sich über eine Fernbedienung steuern und streamen die Bilder auf das Mobilgerät. First Person View: Stark im Kommen und eher für Profis interessant ist der First Person View (FPV). Dabei überträgt die Kamera, die an der Drohne hängt, das Bild in Echtzeit auf ein passendes Endgerät wie ein Smartphone oder Tablet – so machen es beispielsweise aktuelle Modelle von Parrot und DJI. Noch interessanter ist allerdings der Einsatz einer VR-Brille, die Sie als Pilot tragen. Dabei überträgt etwa die DJI Phantom 3 ihr Bild sogar in HD-Auflösung, vorher war maximal SD möglich, bis zu einer Entfernung von rund 1,6 Kilometern bei gleichbleibend niedriger Latenz – laut Hersteller. Den First Person View beherrschen allerdings nur hochpreisigen Geräte, günstige Modelle beschränken sich oft auf das reine Fliegen.
Drohnensteuerung per Smartphone
Neben einer klassischen Funkfernbedienung lassen sich viele Flugkörper auch per WLAN vom Smartphone oder Tablet-PC aus kontrollieren. Zum Steuern neigen Sie das Mobilgerät in die entsprechende Richtung. Die Drohne kopiert die Bewegung. Populäre Freizeitgeräte mit WLAN-Steuerung sind beispielsweise die AR Drones von Parrot. Zur Steuerung dienen die kostenlosen Apps AR.FreeFlight und FreeFlight (Download unter www.pcwelt.de/k_UzBj und www.pcwelt.de/5RZj24). Die Kontrolle per App ist einfach. Per Fingertipp starten Sie die Drohne. Danach steht sie quasi selbstständig in der Luft. Das Justieren der Rotationsstärke und Ausbalancieren der Drohne passieren automatisch. Die einfache Steuerung erleichtert Flugmanöver wie Loopings.
Ausblick: Nutzdrohnen für die Zukunft
Abgesehen vom Hobbyfliegen erregen die unbemannten Flugobjekte Aufsehen durch ganz neue Einsatzmöglichkeiten. An die Drohne als Paketlieferant glauben derzeit Amazon, die Deutsche Post DHL und UPS. Sie forschen verstärkt an der Paketauslieferung durch unbemannte Flugobjekte. Auf diese Weise sollen entlegene Gegenden erschlossen werden oder eilige Produkte wie Arzneien schnell zum Kunden gelangen.
Seit März 2015 darf Amazon offiziell Drohnen in den USA testen, dem hat die US-amerikanische Bundesluftfahrtbehörde FAA zugestimmt. Die Testphase ist aber an Bedingungen geknüpft: So darf die Drohne maximal rund 120 Meter hoch fliegen und nicht schneller als etwa 160 km/h unterwegs sein. Zudem muss sie sich ständig im Sichtfeld des Piloten befinden. Der Dienst soll Amazon Prime Air heißen und im Idealfall das Paket 30 Minuten nach der Bestellung beim Kunden absetzen. Zum Einsatz kommen sollen Octocopter mit acht Propellern und derzeit etwa 16 Kilometern Aktionsradius. Wann der Dienst startet, ist jedoch noch nicht bekannt – das könnte selbst in den USA noch einige Jahre dauern. Auch die Deutsche Post DHL unterhält ein Forschungsprojekt zum Thema Drohnen. Der Paketkopter gehört zu den ersten Ergebnissen. Auch DHL testet fleißig: So gibt es beispielsweise Transportflüge im Rah- men einer Eil- und Notfallversorgung vom Festland auf die Nordseeinsel Juist. Eine Mischung aus Satellit und Drohne ist der Stratobus, der unter der Federführung französischer Unternehmen entwickelt wird. Das Flugobjekt soll in einer Höhe von etwa 20 Kilometern in der Stratosphäre die Erde umrunden und dabei Überwachungsfunktionen etwa von Staatsgrenzen ausführen. Gleichzeitig könnte er GPS-Netzengpässe in Stoßzeiten überbrücken. Der Stratobus soll 70 bis 100 Meter lang und 20 bis 30 Meter breit sein. Er erzeugt seine Energie aus Solarzellen und ist darauf ausgelegt, fünf Jahre in Betrieb zu bleiben. Bis zum ersten Einsatz sollen noch vier bis fünf Jahre vergehen. Auch Google und Facebook interessieren sich für unbemannte Drohnen. Sie wollen damit das Internet in entlegene Gebiete bringen, für die ein Netzausbau über Land zu teuer wäre. Im Frühjahr 2014 gelang Google dabei ein Übernahmecoup: Das Unternehmen kaufte Titan Aerospace, einen Drohnenhersteller aus New Mexico, an dem auch Facebook interessiert war. Die Drohnen dieses Unternehmens sind so groß wie eine Boing 767 und solarbetrieben. Sie sollen fünf Jahre in einer Höhe von 19 Kilometern unterwegs sein und eine Flügelspannweite von 50 Metern haben. Facebook wiederum hat sich den britischen Drohnenentwickler Ascenta einverleibt, der auch an Drohnen mit Solarbetrieb arbeitet. Beim Netzaufbau über Flugobjekte sind die beiden Unternehmen Konkurrenten, die eine jeweils eigene Infrastruktur aufbauen wollen. Bis hier etwas Greifbares herauskommt, gehen sicher noch einige Jahre ins Land. Mietdrohnen: Drohnen zum Mieten sind derzeit noch ein Projekt, das unter der Bezeichnung „Gofor“läuft. Die Macher stellen sich vor, dass für jede Gelegenheit ein Flugobjekt zur Verfügung steht. Science Fiction? Vielleicht wollen Sie nur schnell wissen, ob der Strand voll ist, oder Sie benötigen Begleitung in einem dunklen Teil der Stadt? Dann rufen Sie künftig per Smartphone eine Drohne. Skeptiker sehen schon jede Menge Flugobjekte in der Luft herumschwirren. Fragen nach Genehmigung und Sicherheit sind derzeit noch ungelöst. Auch ist ein gemeinsames UserInterface noch nicht gefunden, das jeder Kunde gleich gut bedienen kann. Geht die Entwicklung jedoch so rasant weiter, wird es wohl nicht mehr lange dauern, bis wir Drohnen als fliegende Dienstleister rufen.
Selbstfliegende Multicopter & Selfie-Drohnen
Drohnen und Multicopter müssen längst nicht mehr aktiv gesteuert werden: Mittlerweile fliegen die kleinen Flugobjekte dank ausgefeilter Kameratechnik sogar völlig selbstständig. Intel präsentierte dazu beispielsweise den Hexacopter Firefly mit über 6 Realsense-Kameras. Hergestellt wird er von der deutschen Firma Asctec. In Echtzeit analysiert die Drohne die Daten der Kameraaufnahmen, um etwa auf Objekte und Hindernisse zu reagieren. Intel zeigte zur CES 2015 ein Video, in dem die Drohne autonom durch einen Wald fliegt und den Bäumen ausweicht. Dank der Realsense-Technik könnte sie sogar in geschlossenen Räumen selbstständig fliegen. Diese Technik würde sich hervorragend für den nachfolgenden Einsatz eignen, in dem Drohnen für Selfie-Aufnahmen eingesetzt werden. Bislang brauchen Sie hierfür einen freien Luftraum, sonst würde die Drohne nicht lange in der Luft bleiben.
Selfie-Drohnen sind sozusagen klassische Multicopter, die allerdings nicht aktiv von einem Menschen gesteuert werden, sondern selbstständig fliegen und dabei die Kamera ständig auf eine bestimmte Person richten. Airdog bietet mit dem gleichnamigen SelfieCopter eine Drohne an, bei der sich die Luftposition zum Empfänger , in der sie dem Objekt folgt, genau einstellen lässt. Besonders interessant sind etwa Action-Aufnahmen von Radtouren in der Landschaft oder Wüstenausritten mit einem Quad. Die Drohne richtet die Kamera stets auf das entsprechende Objekt und verfolgt dieses. Die Airdog-Drohne kostet derzeit in der Vorbestellung 1295 US-Dollar. Nicht als Drohne, aber als fliegende Kamera versteht sich die Lilycamera, denn sie kann nicht aktiv gesteuert werden. Sie werfen die kleine „Drohne“einfach in die Luft, die dann selbstständig anfängt zu fliegen und dabei ihre 12-Megapixel-Kamera auf Sie richtet. Videos nimmt sie in Full-HD auf. Derzeit für Vorbesteller reduziert kostet die fliegende Kamera 499 statt 999 US-Dollar.
Die rechtliche Seite des Drohnen-Einsatzes
Copter beziehungsweise Drohnen unterliegen wie alle Luftfahrzeuge dem Luftrecht, das unter § 1 Abs. 2 im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verankert ist. Grundsätzlich unterscheidet der Gesetzgeber zwischen privater und kommerzieller Nutzung. Wer sich privat einen Quadcopter bis fünf Kilo Gewicht kauft, braucht keine Aufstiegsgenehmigung. Anders sieht es jedoch mit Hexa- oder Octocoptern aus, die oft ein Gewicht von über fünf Kilogramm erreichen. Für sie ist eine Aufstiegserlaubnis erforderlich, die Sie bei der Luftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes beantragen. Und Sie benötigen eine gesonderte, auf dieses Gerät erweiterte Haftpflichtversicherung, die durch die Drohne entstandene Schäden abdeckt: Mehr dazu unter „Haftpflicht für Ihre Drohne“. Kommerzielle Drohnen-Flüge unterliegen der Luftverkehrsordnung und brauchen immer eine kostenpflichtige Erlaubnis von der jeweiligen Bezirksregierung. In beiden Fällen müssen Sie den Multicopter während des Flugs immer im Blick haben, und er darf sich nur im dafür vorgesehenen Luftraum bewegen. In Deutschland ist dies meist der unkontrollierte Luftraum G. Sie müssen dabei beispielsweise mindestens 1,5 km vom nächsten Flughafen entfernt sein, dazu zählen übrigens auch kleinere Flugplätze für Segelflieger. Generell dürfen Sie auch nicht in der Nähe von Wohngebieten, über Menschenmengen, Straßen und Autobahnen fliegen. In manchen Fällen sind jedoch Ausnahmen mit Spezialgenehmigung erlaubt. Der Copter darf außerdem eine Flughöhe von 100 Metern nicht überschreiten, selbst auf dem eigenen Grundstück (privater Luftraum). Auf der beiligenden Heft-DVD finden Sie die rechtliche Grundlage sowie konkrete Details zu einzelnen Modellen auch als Video.
Haftpflicht für Ihre Drohne
Eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb eines Fluggerätes ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Unabhängig davon, ob man die Drohne gewerblich oder rein privat nutzt. Die Privat-Haftpflicht deckt dies oft nicht ab. Daher ist der Abschluss einer Zusatzversicherung für Modellflieger und Multicopter nötig. Werden Sie Mitglied des DMFV (Deutscher Modellflieger Verband – www.dmfv.aero), ist im Basispaket eine Haftpflicht-Versicherung inklusive. Der Jahresbeitrag beträgt für Erwachsene 42 Euro, die Versicherung deckt dabei Schäden in einer Gesamthöhe von 1,5 Millionen Euro ab. Der Tarif richtet sich vor allem an private Personen. Für den kommerziellen Einsatz müssen Sie eine Zusatzversicherung abschließen, die extra kostet. Außerdem sind nur leichte Drohnen und keine Video-Flüge versichert. Auch das Drohnenflieger-Netzwerk (DFN – www.drohnenflieger.de) hat eine Versicherung im Angebot. Sie umfasst neben dem gewerblichen Einsatz auch alle Schäden im Freizeit und Hobbybereich, inklusive Foto- und Videoflüge, Teilnahme an Wettbewerben und öffentlichen Veranstaltungen. Die Decksumme beträgt dabei 5 Millionen Euro. Der Beitrag beträgt bei jährlicher Zahlweise nur 225,00 Euro zzgl. Versicherungssteuer. DFN-Partner zahlen dagegen nur 157,50 Euro.