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Benennung von Microsoft-Updates

PROBLEM: In den Berichten über den Patch Day von Microsoft wird immer von Microsoft Bulletins gesprochen, die MS-Nummern haben, etwa MS15-123. Wenn ich aber Updates herunterla­de, dann haben die Programme alle nur eine KB-Nummer, etwa KB2965218. Wo ist denn nun der Unterschie­d zwischen MSNummerun­d KB-Nummer-Updates? LÖSUNG: KB steht für Knowledge Base, was übersetzt etwa Wissensdat­enbank heißt. Diese Datenbank von Microsoft soll über 200 000 Einträge besitzen. Die meisten Einträge be- handeln Probleme mit Software. Wenn es zu einem KB-Eintrag ein Update für die behandelte Software gibt, bekommt dieses Update die entspreche­nde KB-Nummer. Die Microsoft Bulletins behandeln in der Regel ein Sicherheit­sproblem. Wenn es zu einem Bulletin ein Update gibt, dann gibt es dafür auch einen Eintrag in der Knowledge Base. Die Updates werden zum Patch Day also unter einer MS-(Bulletin)-Nummer geführt, tragen aber selbst eine KB-Nummer, passend zum zugehörige­n Knowledge-Base-Eintrag.

Dateimanag­er in Retrooptik

PROBLEM: Seitdem ich parallel zu Windows auch mal Linux nutze, gefällt mir unter dem Open-Source-Betriebssy­stem der Dateimanag­er Midnight Commander (MC) sehr gut. Er gleicht dem bekannten Norton Commander. Den MC gibt es ja auch für Windows (http:// sf.net/p/mcwin32). Spricht irgendetwa­s gegen die Nutzung des MCs unter Windows? LÖSUNG: Uns sind keine gravierend­en Probleme des Midnight Commander unter Windows bekannt. Empfehlen können wir auch die Freeware Far Manager (http://farmanager. com). Das Tool sieht ebenfalls wie der Norton Commander aus und lässt sich zudem über Plug-ins noch vielfältig erweitern, etwa mit Mailviewer, Taschenrec­hner oder Indexsuche.

Blitzerwar­nungen per Radio oder App

PROBLEM: So weit ich weiß, sind Warnungen vor Blitzern der Polizei nicht verboten. Schließlic­h werden Geschwindi­gkeitskont­rollen per Blitzer auch im Radio durchgegeb­en. Freunde behauptete­n nun aber, dass eine Blitzerwar­nung per App sehr wohl verboten sei. Eine Google-Suche zu dem Thema lieferte kein eindeutige­s Ergebnis. Wie schaut es nun aus? LÖSUNG: In Sachen Blitzerwar­nung per Smartphone-App hatte jüngst das Oberlandes­gericht Celle entschiede­n (Az.: 2 Ss (OWi) 313/15). Im betreffend­en Fall nutzte ein Fahrer eine Blitzer-App und musste deswegen ein Bußgeld von 75 Euro zahlen. Der Kanzlei Wilde Bürger Solmecke zufolge begründete das Gericht sein Urteil so, dass schon die Installati­on einer entspreche­nden App dem Smartphone die Zweckbesti­mmung eines Blitzer-Warngeräte­s verleihe und die Nutzung eines solchen Geräts gesetzlich untersagt sei. Abschließe­nd geklärt ist die Rechtslage mit dem Urteil des Oberlandes­gerichts allerdings noch nicht.

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