PC-WELT-Gewinnspiel
Sagen Sie uns Ihre Meinung zur aktuellen PC-WELT-Ausgabe. Was hat Ihnen gefallen, was nicht? Wovon wünschen Sie sich mehr? Wer an unserer Umfrage teilnimmt, kann den VP2780-4K-Monitor von Viewsonic gewinnen. Zum Dank bekommt jeder Teilnehmer das PC-WELTSo
Benennung von Microsoft-Updates
PROBLEM: In den Berichten über den Patch Day von Microsoft wird immer von Microsoft Bulletins gesprochen, die MS-Nummern haben, etwa MS15-123. Wenn ich aber Updates herunterlade, dann haben die Programme alle nur eine KB-Nummer, etwa KB2965218. Wo ist denn nun der Unterschied zwischen MSNummerund KB-Nummer-Updates? LÖSUNG: KB steht für Knowledge Base, was übersetzt etwa Wissensdatenbank heißt. Diese Datenbank von Microsoft soll über 200 000 Einträge besitzen. Die meisten Einträge be- handeln Probleme mit Software. Wenn es zu einem KB-Eintrag ein Update für die behandelte Software gibt, bekommt dieses Update die entsprechende KB-Nummer. Die Microsoft Bulletins behandeln in der Regel ein Sicherheitsproblem. Wenn es zu einem Bulletin ein Update gibt, dann gibt es dafür auch einen Eintrag in der Knowledge Base. Die Updates werden zum Patch Day also unter einer MS-(Bulletin)-Nummer geführt, tragen aber selbst eine KB-Nummer, passend zum zugehörigen Knowledge-Base-Eintrag.
Dateimanager in Retrooptik
PROBLEM: Seitdem ich parallel zu Windows auch mal Linux nutze, gefällt mir unter dem Open-Source-Betriebssystem der Dateimanager Midnight Commander (MC) sehr gut. Er gleicht dem bekannten Norton Commander. Den MC gibt es ja auch für Windows (http:// sf.net/p/mcwin32). Spricht irgendetwas gegen die Nutzung des MCs unter Windows? LÖSUNG: Uns sind keine gravierenden Probleme des Midnight Commander unter Windows bekannt. Empfehlen können wir auch die Freeware Far Manager (http://farmanager. com). Das Tool sieht ebenfalls wie der Norton Commander aus und lässt sich zudem über Plug-ins noch vielfältig erweitern, etwa mit Mailviewer, Taschenrechner oder Indexsuche.
Blitzerwarnungen per Radio oder App
PROBLEM: So weit ich weiß, sind Warnungen vor Blitzern der Polizei nicht verboten. Schließlich werden Geschwindigkeitskontrollen per Blitzer auch im Radio durchgegeben. Freunde behaupteten nun aber, dass eine Blitzerwarnung per App sehr wohl verboten sei. Eine Google-Suche zu dem Thema lieferte kein eindeutiges Ergebnis. Wie schaut es nun aus? LÖSUNG: In Sachen Blitzerwarnung per Smartphone-App hatte jüngst das Oberlandesgericht Celle entschieden (Az.: 2 Ss (OWi) 313/15). Im betreffenden Fall nutzte ein Fahrer eine Blitzer-App und musste deswegen ein Bußgeld von 75 Euro zahlen. Der Kanzlei Wilde Bürger Solmecke zufolge begründete das Gericht sein Urteil so, dass schon die Installation einer entsprechenden App dem Smartphone die Zweckbestimmung eines Blitzer-Warngerätes verleihe und die Nutzung eines solchen Geräts gesetzlich untersagt sei. Abschließend geklärt ist die Rechtslage mit dem Urteil des Oberlandesgerichts allerdings noch nicht.